Datenschutz-Management im E-Commerce – 25 Praxistipps

Die Erhebung und Verarbeitung unterschiedlichster Informationen und Daten zählt heute zum Geschäftsalltag in deutschen Unternehmen. Die Fachgruppe E-Commerce im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. informiert in einem kostenfreien Whitepaper über modernes Datenschutz-Management im E-Commerce.

Die Experten der Fachgruppe zeigen anhand 25 aktueller Praxistipps, welche rechtlichen Anforderungen von deutschen Unternehmen insbesondere bei personenbezogenen Daten beachtet werden müssen.

Gesetzeskonform mit richtigem Datenschutz-Management

„Insbesondere im E-Commerce ist Datenschutz-Management das richtige Instrument, um den gesetzlichen Anforderungen umfassend gerecht zu werden. Sollten Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit ihren Mitarbeiterdaten oder Kundendaten nicht schon einhalten, dann besteht Nachholbedarf. Ein gut geführtes Datenschutz-Management kann das Unternehmen, insbesondere E-Commerce-Dienstleister und Online-Händler, vor Restriktionen und Sanktionen bewahren“, sagt Siebo Woydt (Creditreform Boniversum), stv. Leiter der Unit Payment & Risikomanagement in der Fachgruppe E-Commerce des BVDW.

Rechtliche Vorgaben müssen in Unternehmen beachtet werden

Trotz zahlreicher Informations- und Aufklärungsmaßnahmen herrscht in manchen Unternehmen noch die gelebte Praxis, kein aktives Datenschutz-Management zu betreiben. Dennoch müssen die rechtlichen Vorgaben zum Datenschutz in deutschen Unternehmen überall dort beachtet werden, wo personenbezogene Daten digital verarbeitet werden. Der BVDW informiert in seinen 25 Praxistipps über die Vielzahl der zu beachtenden Regelungen und empfiehlt die grundsätzliche Einrichtung von geeigneten Prozessen und Vorkehrungen im Rahmen von Datenschutz-Management.

Gesetzeskonforme Verwendung personenbezogener Daten

Der BVDW liefert mit dem kostenfreien Whitepaper „Datenschutz-Management im E-Commerce“ die notwendigen Grundlagen für die gesetzeskonforme Verwendung von personenbezogenen Daten. Unter diesem Begriff fallen laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) alle Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse wie Name, Adresse, Mail-Adresse oder Telefonnummer von einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person. Dies bedeutet für deutsche Unternehmen, dass darunter sowohl die Daten ihrer eigenen Beschäftigten als auch die Daten von Kunden sowie Nutzern ihrer angebotenen Dienstleistungen fallen. Das BVDW-Whitepaper liefert anhand einer Checkliste insgesamt 25 Praxistipps für den Geschäftsalltag, um effektives Datenschutz-Management im Unternehmen einzuführen und drohende Risiken im Umgang mit personenbezogenen Daten abzuwehren.

Das Whitepaper „Datenschutz-Management im E-Commerce“ als PDF-Download

Quelle: BVDW

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?