Die wichtigsten Änderungen in 2012

 

Im neuen Jahr 2012 wird es einige neue Regelungen und Gesetze geben. Hier die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

 

 –          Pauschbetrag: Der Arbeitnehmerpauschbetrag als Grenze für den Beginn der Einzelnachweise der Werbungskosten in der Steuererklärung steigt von 920 Euro auf 1.000 Euro

–          Entfernungspauschale: Die Berechnung der Entfernungspauschale wird deutlich vereinfacht. Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel müssen auch bei der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel nicht mehr für jeden Tag einzeln belegt werden, sondern nur dann, wenn diese Kosten höher sind als die Entfernungspauschale für das gesamte Jahr. Die Entfernungspauschale beträgt 30 Cent pro Kilometer des täglichen Arbeitsweges

–          Kinderbetreuungskosten können einfacher abgesetzt werden. Die unterschiedlichen Voraussetzungen für den Abzug von Kinderbetreuungskosten entfallen. Damit können die Kinderbetreuungskosten bis zu 4.000 Euro im Jahr einfacher abgesetzt werden – egal  ob die Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten Gründen (Krankheit, oder Ausbildung) anfallen

–          Kindergeld und Kinderfreibeträge werden ohne Nachweis über Zuverdienst der Kinder gewährt. Damit entfällt für die Eltern der aufwendige Nachweis in der Einkommenssteuererklärung. Dies gilt für die erste Berufsausbildung oder das Erststudium bis zum 25. Lebensjahr. Bislang durften Kinder nicht mehr als 8004 Euro im Jahr dazu verdienen

–          Umsatzsteuer: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 500.000 Euro Umsatz müssen sie die Umsatzsteuer erst dann ans Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden die Rechnung tatsächlich bezahlt haben. Damit wird die während der Finanzkrise eingeführte und bis Ende 2011 befristete Regelung der “Ist-Besteuerung“ unbegrenzt fortgesetzt

–          Beitragsbemessungsgrenzen steigen: Die Bemessungsgrenze markiert die Schwelle, bis zu der Beiträge zur Sozialversicherung fällig werden. Für den Einkommensanteil über dieser Schwelle entfallen die Beiträge. Die Beitragsgrenze für die Krankenkassenbeiträge steigt von 3.712,50 Euro auf 3.825 Euro im Monat. Für die gesetzliche Rentenversicherung West steigt die Grenze von 5.500 auf 5.600 Euro, für die neuen Bundesländer bleibt sie bei 4.800 Euro

–          Der Beitragssatz für die allgemeine Rentenversicherung sinkt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer um 0,3% auf jeweils 19,6%

–          Der Garantiezins für Renten- und Lebensversicherungen zur privaten Altersvorsorge sinkt von 2,25% auf 1,75%

–          Die stufenweise Einführung des Rentenalters hat begonnen. Alle, die nach 1947 geboren wurden, müssen einen Monat länger arbeiten, um eine abschlagsfreie Rente zu bekommen – ausgenommen Schwerbehinderte und Arbeitnehmer mit mindestens 45 Beitragsjahren. Ab 2024 wird das Renteneintrittsalter dann um zwei Monate pro Jahrgang steigen

–          Familienpflegezeit: Die neue Regelung sieht vor, dass Beschäftigte im Rahmen der Familienpflegezeit für nahe Angehörige ihre Arbeitszeit in einem Zeitraum von höchstens zwei Jahren auf bis zu 15 Stunden verringern können. Um die dadurch entstehenden Einkommenseinbußen abzufedern, erhalten sie eine Lohnaufstockung, die dann später allerdings wieder zurückgezahlt werden muss. Die KfW gewährt hierfür zinslose Darlehen

–          Hartz IV steigt um 10 Euro auf 374 Euro

–          Arbeitnehmerfreizügigkeit: Auch Bulgaren und Rumänen erhalten künftig eine Arbeitserlaubnis für Deutschland

–          Energieverbrauchskennzeichnungsrecht: Die bereits aus dem Haushaltsgerätebereich bekannte farbige Effizienzskala (grün = sehr effizient, rot = wenig effizient) wird auf weitere energieverbrauchsrelevante Produkte ausgeweitet. Darunter fallen Produkte, die entweder selbst Energie verbrauchen oder mittelbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben (z.B. Fenster). Insgesamt 35 Produktgruppen

–          EEG-Umlage: Die Vergütung für Solarstrom fällt zum 1. Januar um 15% und ab dem 1. Juli 2012 um weitere 6 bis 9%, je nach dem Ausbau

–          Ab dem 1. Februar müssen die Stromversorger auf jeder Rechnung die nächsten Kündigungstermine und Fristen sowie eine Beurteilung des individuellen Verbrauches angeben

–          Der Anbieterwechsel bei Stromverträgen muss ab dem 1. April innerhalb von 3 Wochen vollzogen werden. Bislang zog sich dies teilweise über Monate hin

–          Ökodesign-Richtlinie: Fernseher müssen ab April 20% effizienter werden, Kühlschränke ab Juli

–          Ab dem 1. September werden nun auch die 40 Watt Glühbirnen aus dem Markt genommen. Restbestände dürfen noch verkauft werden

(Quellen: FAZ, Süddeutsche Zeitung, Bundesverband WindEnergie e.V.)

 

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