Handynutzung im EU-Ausland wird zum 1. Juli erneut günstiger

Zum 1. Juli 2012 werden Handytelefonate im EU-Ausland erneut günstiger. Auch die Preise für den Versand von SMS sinken. Zudem wird erstmals eine Preisobergrenze für die mobile Datennutzung des Endkunden festgelegt. Ab dem Jahr 2014 erhalten die Kunden darüber hinaus die Möglichkeit, sich alternative Anbieter für Roaming-Angebote auszusuchen, ohne dabei die Mobilfunknummer oder die SIM-Karte wechseln zu müssen. Die zum 1. Juli in Kraft tretende und überarbeitete Roaming-Verordnung ersetzt die EU-Vorgaben aus den Jahren 2007 und 2009.

"Besonders erfreulich ist, dass die Preissenkungen zur Ferienzeit wirksam werden, so dass viele Urlauber hiervon profitieren können. Die neue Roaming Verordnung führt damit das bewährte Verfahren fort, wonach die Kunden keine unverhältnismäßig hohen Preise für die Nutzung ihres Handys in den anderen EU-Staaten zahlen sollen", erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Gleichzeitig sorgt sie für eine Öffnung des Roaming Markts für alternative Anbieter. Der Verbraucher kennt das ähnliche Verfahren der "Preselection" bereits seit vielen Jahren aus dem Festnetz und wird dieses zukünftig auch beim Roaming anwenden können. Dann besteht die Möglichkeit, sich auch im EU-Ausland einen für die eigenen Bedürfnisse passenden Tarif auszusuchen, ohne dabei eine neue SIM-Karte in das Endgerät einlegen zu müssen. Die Regelung schafft damit die Voraussetzungen für neue und günstigere Endkundenangebote. Auf längere Sicht kann sie sogar dazu führen, dass regulierte Obergrenzen überflüssig werden."

"Die Verordnung sorgt weiterhin für eine Balance zwischen dem Grundsatz des Verbraucherschutzes auf der einen Seite und den Interessen der Mobilfunkanbieter nach unternehmerischer Freiheit auf der anderen Seite. So ist sichergestellt, dass kein Kunde unerwartet hohe Rechnungen, etwa nach einem Auslandsurlaub, zu befürchten hat. Gleichzeitig können die Unternehmen innovative und auf jeden Kunden zugeschnittene Tarife anbieten. Ich hoffe, dass von dieser Freiheit weiterhin – und in wachsendem Umfang – Gebrauch gemacht wird. Mit großem Interesse werden wir die weitere Marktentwicklung sowie insbesondere die Angebote der alternativen Anbieter verfolgen", so Homann.

Die Details zu den einzelnen Regelungen finden Sie auf der nächsten Seite.

Im Einzelnen

Ab dem 1. Juli 2012 dürfen die Anbieter für abgehende Anrufe höchstens 29 Cent pro Minute und für ankommende Anrufe maximal 8 Cent pro Minute (jeweils zzgl. Mehrwertsteuer) verlangen. Dies bedeutet für die Kunden eine Absenkung um 6 Cent bzw. 3 Cent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Für SMS sinkt die Obergrenze von 11 Cent auf 9 Cent (zzgl. Mehrwertsteuer), während der Empfang von SMS weiterhin kostenfrei ist. Neu eingeführt wurde dagegen auf der Endkundenebene eine Preisobergrenze für die mobile Datennutzung, die ab dem 1. Juli 2012 bei 70 Cent pro Megabyte liegt (zzgl. Mehrwertsteuer, Kilobyte-genaue Abrechnung).

Auch auf der Vorleistungsebene sieht die Verordnung niedrigere Entgeltobergrenzen für Sprach-, SMS- und Datendienste vor. Die Minutenentgelte für Sprachdienste sinken von 18 auf 14 Cent, für SMS von 4 auf 3 Cent, und für Datendienste findet sogar eine Halbierung von 50 Cent auf 25 Cent pro Megabyte statt.

Die Obergrenzen auf Endkunden- und Vorleistungsebene sinken schrittweise bis 2014 (jeweils zum 1. Juli) weiter. Ab 2014 werden die regulierten Preisobergrenzen dann "eingefroren" und gelten auf Endkundenebene bis 2017 und auf Vorleistungsebene bis 2022 fort.

Der regulierte maximale Rechnungsbetrag für die mobile Datennutzung wird weiterhin Bestand haben und unverändert bei 50 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) liegen. Die Mobilfunkbetreiber können zusätzlich davon abweichende Sicherheitsgrenzen, egal ob höher oder niedriger, anbieten. Die Anbieter müssen aber in jedem Fall sicherstellen, dass der Kunde, sobald er 80 Prozent der vereinbarten Grenze erreicht hat, eine Nachricht auf das Gerät erhält, das er zum mobilen Surfen nutzt, z. B. sein Handy oder sein Notebook, die ihn entsprechend informiert. Ist die Grenze erreicht, erhält der Kunde eine weitere Nachricht, die darüber hinaus Einzelheiten enthält, wie er ggf. die Datennutzung fortsetzen kann. Die Datenverbindung wird unterbrochen, wenn der Kunde nicht aktiv auf diese Mitteilung reagiert, also nicht anzeigt, dass er weitersurfen möchte. Dadurch wird sein monatlicher Rechnungsbetrag für die Datennutzung auf die vereinbarte Obergrenze beschränkt. Dieses Verfahren entspricht somit den bisherigen Regelungen. Neu ist dabei allerdings, dass der Schutz vor unerwartet hohen Rechnungen für das Surfen im Internet nicht mehr nur bei der Nutzung in anderen EU-Staaten, sondern in allen Ländern weltweit gilt.

Neben dem regulierten Eurotarif haben die Kunden weiterhin die Möglichkeit, alternative Roaming-Tarife ihres Anbieters zu wählen, die ihren individuellen Bedürfnissen besser entsprechen. Sie sollten dabei allerdings immer auch auf die entsprechenden Konditionen, beispielsweise hinsichtlich Abrechnungstakt oder Transparenz der bereits angefallenen Kosten, achten. Wer feststellt, dass sich ein alternativer Tarif nicht als so günstig erwiesen hat, wie ursprünglich angenommen, hat aufgrund der Verordnung das Recht, jederzeit und ohne zusätzliche Kosten eine Rückkehr in den Eurotarif zu beauftragen.

Mit dem Ziel, mehr Wettbewerb auf dem Roaming-Markt zu schaffen, enthält die neue Roaming-Verordnung erstmals auch strukturelle Maßnahmen. Ab dem Sommer 2014 ist zu erwarten, dass sich die Wahlmöglichkeit der Kunden noch weiter vergrößern wird, da ab diesem Zeitpunkt eine Trennung der Roamingleistungen von nationalen Mobilfunkdiensten ("Decoupling") verfügbar sein wird. Die Heimatanbieter, also die nationalen Mobilfunkbetreiber der Kunden, werden dazu verpflichtet, ihren Endkunden die Nutzung von Roamingleistungen alternativer Anbieter zu ermöglichen. Damit werden die Verbraucher in der Lage sein, Mobilfunkdienste für das In- und Ausland, unter Beibehaltung ihrer SIM-Karte und somit der Mobilfunknummer, bei unterschiedlichen Anbietern kaufen zu können.

Für die Datennutzung soll der Verbraucher zudem die Möglichkeit haben, lokale Angebote im besuchten Netz annehmen zu können ("Local Break Out"). Die Nutzung soll ähnlich der jetzigen Praxis bei der Buchung von WLAN Hotspots verlaufen. Im Rahmen von BEREC, dem Gremium der europäischen Regulierer für Telekommunikation, wirkt die Bundesnetzagentur am Entwurf einer Stellungnahme ("Opinion") zur Umsetzung der strukturellen Lösungen mit. Diese soll die Europäischen Kommission bei der Erstellung ihrer Regelung zur Einführung der Lösung unterstützen.

Die Bundesnetzagentur kontrolliert die Einhaltung der Roaming-Verordnung durch die Unternehmen in Deutschland. Bei Anfragen und Beschwerden sollten sich die Kunden zunächst an ihren Anbieter und in der Folge an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden:

Bundesnetzagentur Verbraucherservice Postfach 8001 53105 Bonn Telefon: +49 30 22480-500 verbraucherservice@bnetza.de

(Quelle: Bundesnetzagentur)

 

 

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