Landesregierungen von Kiel und Hamburg beschließen Wiederaufstockung der Garantie für HSH Nordbank

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins und der Hamburger Senat haben heute der seit Herbst 2012 diskutierten und vorbereiteten Erhöhung des Garantierahmens für die HSH Nordbank von 7 auf 10 Mrd. Euro zugestimmt. Sie werden den Parlamenten zeitnah eine Drucksache zuleiten, in der alle wesentlichen Gesichtspunkte der beabsichtigten Garantieerhöhung auf die ursprüngliche Summe von 10 Mrd. Euro dargelegt werden. Finanzministerin Heinold und Finanzsenator Tschentscher erklärten hierzu, die Abgeordneten würden umfassend und transparent über die Chancen und Risiken informiert, die mit einer Wiedererhöhung der Garantie verbunden sind.

Senat und Landesregierung legten bei ihrer Entscheidung Wert auf die Einbeziehung der Parlamente. Aufgrund der 2009 erteilten Zustimmung zur ursprünglichen Garantiehöhe sei für die Wiederaufstockung der Garantie durch die Länder eine erneute Entscheidung der Parlamente rechtlich zwar nicht zwingend erforderlich, sie würde aber dennoch wegen der Bedeutung der Entscheidung eingeholt.

Hintergrund

Stärkung der Kapitalquote durch Wiederaufstockung der Garantie

Mit der Wiedererhöhung der Garantie wird die Kernkapitalquote der Bank gestärkt, die durch eine nicht vorhersehbare Verschärfung der Krise an den internationalen Schifffahrtsmärkten unter Druck gesetzt wurde. Gleichzeitig ergeben sich durch aufsichtsrechtliche Vorgaben, zum Beispiel durch die BaFin sowie Erwartungen der Kapitalmärkte und Ratingagenturen (Umsetzung von Basel III, Umstellung auf internationale Rechnungslegungsvorschrift IFRS) zusätzliche Belastungen für die Kapitalquoten von Banken. Ohne die Wiederaufstockung der Garantie würde die harte Kernkapitalquote der Bank deshalb im Laufe des Jahres 2013 den aufsichtsrechtlichen Schwellenwert von 9 Prozent voraussichtlich unterschreiten.

Die Wiederaufstockung der Garantie ist jetzt erforderlich, weil die Bank den Garantiehöchstbetrag der Ländergarantie (sog. „Sunrise-Garantie“) im Jahr 2011 von ursprünglich 10 Mrd. Euro durch drei Teilkündigungen auf 7 Mrd. Euro reduziert hat. Ohne die Teilkündigungen bestünde heute nicht die Gefahr, dass der Schwellenwert der Kernkapitalquote der Bank von 9 Prozent unterschritten wird. Nach Auffassung der Länder waren die in der ursprünglichen Planung vorgesehenen Teilkündigungen der Garantie aus heutiger Sicht ein Fehler, weil die Bank damit einen hinreichenden Schutz ihrer Kapitalquoten aufgegeben hat, den sie insbesondere im Hinblick auf die Risiken der Schifffahrtsmärkte und ihre Abhängigkeit vom Wechselkurs zwischen US-Dollar und Euro dringend benötigt.

Positive Entwicklung der Kernbank

Die anstehende Entscheidung über eine Wiederaufstockung der Garantie erfolgt zum Zeitpunkt einer positiven Entwicklung der Kernbank der HSH, die ihr Neugeschäft – insbesondere in den Geschäftsbereichen Immobilienfinanzierung sowie Energie und Infrastruktur – im September 2012 mit 4,6 Mrd. Euro gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2011 (2,4 Mrd. Euro) annähernd verdoppeln konnte. Parallel zu dieser erfreulichen Entwicklung konnte die Bank ihren Verwaltungsaufwand durch Umstrukturierungsmaßnahmen senken. Trotz des schwierigen Marktumfelds hat die Kernbank im Jahr 2012 unter Beweis gestellt, dass sie mit ihrem neuen Geschäftsmodell erfolgreich am Markt operieren kann.

Wirkungen einer Wiederaufstockung

Mit der jetzt von den Ländern vorgesehenen Wiedererhöhung der Garantie sollen die Teilkündigungen der Sunrise-Garantie im Jahr 2011 wirtschaftlich rückgängig gemacht werden. Der Garantieschirm der Sunrise-Zweitverlustgarantie würde von derzeit 7 Mrd. Euro erneut auf 10 Mrd. Euro ausgeweitet. Durch die Wiedererhöhung würde die von den Ländern gegründete hsh finanzfonds AöR höhere Prämienzahlungen der HSH erhalten. Die AöR würde also wirtschaftlich so gestellt, als wäre es nicht zu den Teilkündigungen gekommen. Konkret bedeutet das: Zusätzliche Prämien der HSH Nordbank von rund 120 Mio. Euro pro Jahr ab dem Zeitpunkt der Garantieerhöhung und eine Einmalzahlung in Höhe von rund 270 Mio. Euro, die sich aus einer rückwirkenden Berechnung der Prämien ab den Zeitpunkten der Teilkündigungen der Sunrise-Garantie im Jahr 2011 ergibt.

Nach der aktuellen Planung der HSH wäre mit der Garantieerhöhung eine rechnerische Verbesserung der harten Kernkapitalquote zum Ende des Jahres 2013 auf 11,6 % zu erwarten; auch für die folgenden Jahre bis 2016 wird die Kapitalquote über 9 Prozent liegen, und damit über den Forderungen der Märkte und Rating-Agenturen.

Chancen und Risiken

Die weitere Geschäftsentwicklung der Bank ist auch mit Risiken verbunden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann nicht vorhergesagt werden, wie lange die derzeitige Schifffahrtskrise noch anhalten wird. Eine Inanspruchnahme der zusätzlich übernommenen Garantietranche von weiteren 3 Mrd. ist nach derzeitigem Sachstand unwahrscheinlich, aber auch nicht ganz ausgeschlossen. Unabhängig vom weiteren Geschäftsverlauf und der weiteren Entwicklung der Bank ist die Wiederaufstockung der Garantie aber eine jetzt notwendige Maßnahme zur Stabilisierung der Bank. In allen denkbaren Szenarien erscheint eine Wiedererhöhung der Garantie auch im Hinblick auf die Vermögensinteressen der Länder als gerechtfertigt und sinnvoll. Die Landesregierungen empfehlen dem Parlament daher die Wiederaufstockung der Garantie.

Genehmigung durch die Europäische Kommission erforderlich

Die Wiedererhöhung der Garantie auf den ursprünglichen Rahmen von 10 Mrd. Euro bedarf als staatliche Beihilfe der Genehmigung der Europäischen Kommission. Ob dies auch bei der Beteiligung eines Privatinvestors der Fall wäre, ist derzeit noch Gegenstand von Sondierungsgesprächen. Die Kommission hat bereits signalisiert, dass sie im Rahmen eines Beihilfeverfahrens ergebnisoffen prüfen wird, ob und unter welchen Voraussetzungen sie die Wiedererhöhung der Garantie genehmigt. Dabei ist es möglich, dass sich das Prüfverfahren bis in das nächste Jahr 2014 erstrecken wird. Um der HSH gleichwohl die Wiedererhöhung der Garantie zu ermöglichen, könnte die Kommission in diesem Fall zunächst eine nur vorläufige Genehmigung erteilen und das beihilferechtliche Verfahren anschließend bis zu einer endgültigen Entscheidung fortsetzen.

Beteiligung privater Investoren („Drittverlustgarantie“)

Neben einer Wiedererhöhung der Garantie als Zweitverlustgarantie („Sunrise-Garantie“) wird derzeit auch die Beteiligung eines privaten Investors im Rahmen einer sog. Drittverlustgarantie verhandelt. Diese könnte vor allem von Interesse sein, wenn dadurch ein Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission vermieden wird. Um die erforderliche Entlastungswirkung durch die Garantie zu erreichen, wäre eine gemeinschaftliche Beteiligung des Investors und der Länder über den gesamten Betrag von 3 Mrd. Euro notwendig. Sollte sich ein Privatinvestor an der Drittverlustgarantie beteiligen, würde dieser auch seinen Anteil am Garantiezins erhalten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist hierzu keine Entscheidung getroffen worden. Alleinige Richtschnur für die Entscheidung der Länder muss die bestmögliche Wahrung ihrer Interessen sein. Die Landesregierungen werden die Parlamente über den Fortgang der Verhandlungen informieren.

(SH)

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?