Mehr Geld für Wärmepumpen im Marktanreizprogramm

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Die Energiewende soll nicht länger vor den Heizungskellern stillstehen: 13 Millionen veraltete Heizungsanlagen müssten nach Branchenschätzungen im Sinne des Umweltschutzes ausgetauscht werden. Um bei einer Heizungsmodernisierung die höheren Anschaffungskosten für regenerative Heizungsanlagen abzufedern, verbessert die Bundesregierung nun schon im zweiten Jahr in Folge die Förderbedingungen im Marktanreizprogramm.

Ab dem 15. August erhalten Käufer einer effizienten Wärmepumpenanlage grundsätzlich 400 Euro mehr als bisher – unabhängig davon, ob es sich um eine Luft/Wasser-Wärmepumpenanlage oder ein erdgekoppeltes System handelt. Damit wird der Kauf einer Wärmepumpe bis 10 Kilowatt Leistung mit 2.800 Euro belohnt, für eine 10-kW-Luftwärmepume spendiert der Staat 1.300 Euro. Der Einbau eines Pufferspeichers von mindestens 30 Litern pro Kilowatt Wärmeleistung wird mit zusätzlich 500 Euro belohnt. „Gerade im Altbau erhöht der Pufferspeicher die Wirtschaftlichkeit der Wärmepumpenanlage“, begrüßt BWP-Geschäftsführer Karl-Heinz Stawiarski den neu eingeführten Bonus. „An dieser Stelle tritt auch der Innovationscharakter des Förderprogrammes deutlich zutage“, lobt Stawiarski. So sollen Wärmepumpen zukünftig im Rahmen eines Smart Grid erneuerbaren Überschussstrom, zum Bei¬spiel aus PV- und Windkraftanlagen, aufnehmen und so zur Entlastung der Netze beitragen. Nach einer Studie des Bundeswirtschaftsministeriums könnten Wärmepumpenanlagen 2030 in der Größenordnung eines Pumpspeicherkraftwerkes zum Lastmanagement beitragen.

Noch mehr Geld erhält, wer sein Haus zusätzlich dämmt. Voraussetzung für den sogenannten Effizienzbonus, der die Basisförderung um die Hälfte aufstockt, ist eine Gebäudehülle, die den Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses 55 entspricht. Der Effizienzbonus gilt nur in Wohngebäuden.

Die technischen Fördervoraussetzung bleiben gegenüber der letzten Novelle im vergangenen Jahr unverändert: Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen mindestens eine JAZ von 3,5 nachweisen, für erdgekoppelte Systeme gilt eine Mindest-JAZ von 3,8 in Wohngebäuden bzw. eine JAZ von 4,0 in Nichtwohngebäuden; der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage ist in jedem Fall Pflicht. In Neubauten ist eine Förderung weiterhin grundsätzlich nicht möglich.

KfW-Teil des MAP: Förderung von Großwärmepumpen gilt auch im Neubau

Auch beim gewerblichen Teil des Marktanreizprogrammes, dem sogenannten KfW-Teil, gibt es Verbesserungen: Zukünftig erhält ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss auch, wer eine effiziente Großwärmepumpen über 100 Kilowatt im Neubau installiert. Weiterführende Informationen für die Förderung im gewerblichen Bereich finden Sie hier.

Kontakt:
Bundesverband Wärmepumpe e.V.
Jasmin Herbell
Tel: 030 208 799 716
Fax: 030 208 799 712
Mail: herbell@waermepumpe.de

Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien


Weiterführende Informationen

Wie Erdwärme und Wärmepumpen im Detail funktionieren, erfahren Sie in dem Artikel „Wie das Heizen mit Erdwärme funktioniert“. Der Bedarfan effizienteren Heizanlagen in Deutschland ist dabei ausgesprochen groß: Private Haushalte verbrauchen rund 40% der gesamten Primärenergie, etwa 90% davon entfallen auf das Heizen, Warmwasser und sonstige Wärmeprozesse. Gleichzeitig entfallen rund drei Viertel des Energieaufwandes für Raumwärme und Warmwasser auf unsanierte Altbauten.

(mb)

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