Eine Rechtsschutzversicherung ist ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag, bei dem der Versicherer verpflichtet ist, gegen Prämienzahlung des Versicherungsnehmers die erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten im vereinbarten Umfang zu erbringen – dies kann beruflicher oder privater Natur sein, als Verkehrsteilnehmer oder als Mieter. Manche Versicherungsunternehmen bieten auch einen kompletten „Rundum“-Rechtsschutz mit den Bausteinen Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Wohnungs-Rechtsschutz an.
Die Rechtsschutzversicherer übernehmen dabei in der Regel folgende Kosten:
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherten frei ausgewählten Rechtsanwalts Zeugengelder sowie Sachverständigenhonorare, sofern es sich nicht um außergerichtliche Privatgutachten handelt
- die Gerichtskosten
- Strafkautionen (in der Regel bis zu 50.000 Euro), um den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug zu schützen
- sowie die Kosten des Gegners, soweit der Versicherungsnehmer diese laut dem richterlichen Urteil übernehmen muss.
- nicht übernommen werden Geldstrafen und Bußgelder
Zum detaillierten Leistungsspektrum der Rechtsschutzversicherungen vergleiche auch die unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) „Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2012)“
Drei Fallbeispiele für Rechtsschutzversicherungen
Schmerzensgeld nach missglückter Operation: Wenn man beispielsweise nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Operation aufgeklärt wurde, kann man auf Schadenersatz und Schmerzensgeld klagen. Auch wenn dann in dem Verfahren festgestellt wird, dass kein dass Schmerzensgeld und kein Schadenersatz zu leisten ist, übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten des eigenen Rechtsanwalts, die gegnerischen Anwaltskosten sowie die Gerichtskosten.
Rechtsstreit nach Kaufpreisminderung: Wenn Sie beispielsweise online bei einem Versandhändler ein Flachbildfernseher bestellen und dann zu Hause feststellen, dass das Gerät Kratzer aufweist, können Sie einen Minderungsbetrag festlegen. Wenn Sie nun nur 1.500 Euro statt 2.000 Euro überweisen, kann es sein, dass der Versandhändler Ihren Minderungsbetrag als überhöht ansieht und beispielsweise 1.750 Euro fordert. In diesem Fall kann der Fall vor Gericht landen. Stellt nun ein Gutachter fest, dass der von Ihnen gewählte Minderungsbetrag tatsächlich überhöht ist und Sie nun 250 Euro nachzahlen müssen, springt die Rechtsschutzversicherung in der Regel ein und übernimmt die Verfahrenskosten.
Werbungskosten werden vom Finanzamt nicht anerkannt: In dem dritten Fallbeispiel erkennt das Finanzamt Fortbildungskosten in Höhe von 2.000 Euro in der Einkommenssteuererklärung nicht als Werbungskosten an, da es sich nicht um eine berufliche Fortbildung handeln würde, sondern die Kursbesuche in diesem Fall eine reine Selbsterfahrungsmaßnahme seien. Nach einem erfolgten Widerspruch gegen die Festsetzung der Einkommenssteuer durch eine Klage beim Finanzgericht kann es zwei Möglichkeiten geben: Bekommen Sie Recht, wird die Einkommenssteuer neu eingestuft und die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Vorschusskosten des Rechtsanwalts. Wird Ihr Widerspruch abschlägig beurteilt übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel die Anwaltskosten und die Kosten des Verfahrens.
Versicherungsvergleich
Sollten Sie den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung erwägen, ist ein Vergleich der Leistungen in den Bereichen Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Wohnungs-Rechtsschutz – oder auch einer Rundum-Versicherung – dringend empfohlen. Zahlreiche Online-Portale bieten hierzu einen Rechtsschutzversicherung Vergleich an. Auch die rennomierte Stiftung Warentest hat Rechtsschutztarife untersucht, eine Zusammenfassung ist kostenfrei, der vollständige Artikel für 1,50 Euro abrufbar.
(mb)