Rheinland-Pfalz stellt neuen Windatlas bereit

Konzentriert und an windstarken Standorten sollen zukünftig Windkraftanlagen im Land entstehen. Hierzu liefert der Windatlas Rheinland-Pfalz wesentliche neue Datengrundlagen. Wirtschaftsministerin Eveline Lemke stellte heute in Mainz die Studie vor.

Der TÜV SÜD hat binnen vier Monaten die Windpotenziale für Rheinland-Pfalz untersucht und die Ergebnisse dieser Untersuchung in dem Windatlas zusammengefasst. Außerdem stellte die Ministerin zusammen mit Winfried Manns, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Gemeinde- und Städtebundes, die gemeinsam erarbeitete Broschüre „Windenergie und Kommunen“ vor.

Leitfaden für die kommunale Praxis

Der Gemeinde- und Städtebund und das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz geben die Broschüre „Windenergie und Kommunen“ heraus. Sie ist als Leitfaden für die kommunale Praxis konzipiert und enthält Best-Practice-Beispiele etwa zur Windkraft auf dem Kandrich oder zu Erneuerbaren Energien in Konversionsprojekten.

„Die Kommunen sind wichtige Akteure bei der Umsetzung der Energiewende vor Ort. Beim Ausbau der Windenergie, den wir mit großem Engagement betreiben, kommt es vor allem auf die Akzeptanz der Bevölkerung, auf den Konsens benachbarter Kommunen und auf eine gerechte Verteilung der Wertschöpfung an. Wir haben zwischenzeitlich Erfahrungen gesammelt und praxistaugliche Instrumente erarbeitet, die in der gemeinsamen Broschüre dargestellt werden“, stellte Manns fest.

Ende 2012 waren in Rheinland-Pfalz 1.243 Anlagen mit einer installierten Leistung von über 1.923 Megawatt (MW) in Betrieb. Diese soll bis 2030 auf 7.500 MW ansteigen. In der Teilfortschreibung des LEP IV wird festgelegt, dass mindestens zwei Prozent der Landesfläche und darin mindestens zwei Prozent der Fläche des Waldes für die Windenergienutzung bereitgestellt werden sollen. „Jede Region soll nach ihren Möglichkeiten einen Beitrag dazu leisten“, sagte Lemke. „Wir brauchen starke Partner vor Ort, damit die Energiewende gelingt.“ Breiten Raum nehmen in dem Informationsheft Kooperationsmöglichkeiten und Beteiligungsmodelle für Bürgerinnen und Bürger ein – etwa Bürgerenergiegenossenschaften.

Die Broschüre ist im Internet unter www.mwkel.rlp.de/service/publikationen abrufbar oder kann bei pressestelle@mwkel.rlp.de angefordert werden, Telefon 06131-162288.

Windpotenzial beeinflusst Standorte

Sieben vom Windklima her ähnlichen Naturräumen sind die vorliegenden Ergebnisse zugeordnet: Westerwald, Eifel, Trier (Moseltal), Hunsrück, Pfalz, Rhein-Neckar und Rheinhessen. Auf der Internetseite www.windatlas.rlp.de sind derzeit Karten abgebildet, wo sich die Windstärken in jeweils 50 mal 50 Metern großen Feldern für eine Höhe von 140 und 160 Metern erkennen lassen. Später wird es möglich sein, das Windpotenzial für jeden Standort interaktiv abzurufen.

„Der Windatlas ist ein weiterer Baustein zur Umsetzung der Energiewende in unserem Land“, stellt Wirtschaftsministerin Lemke fest. „Die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) IV hat den Weg geöffnet für den dezentralen Ausbau der Wind- und Sonnenenergienutzung; besonders die Windenergie spielt eine große Rolle. Das Rundschreiben Windenergie dient bereits als Interpretations-Leitfaden für die Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Und mit dem neuen Windatlas steht jetzt den Regionen und Kommunen ein weiteres hervorragendes Instrument für eine gezielte und sorgsame Flächenauswahl zur Verfügung. Alles zusammen bringt uns dem Ziel, bis 2030 bilanziell 100 Prozent des in Rheinland-Pfalz verbrauchten Stroms aus Erneuerbaren Energien zu gewinnen, ein gutes Stück näher. Wir tragen so zum Klimaschutz bei und wir entwickeln Alternativen zur hochriskanten Atomenergie und zu fossilen Brennstoffen.“

Das aktualisierte LEP IV zeigt die Möglichkeiten zur Windkraft-Nutzung auf. Festgelegt ist jedoch, dass Windenergieanlagen keinesfalls in sensiblen Naturräumen oder dort, wo Kulturdenkmäler zu schützen sind, gebaut werden. Festgelegt ist auch, dass windstarke (windhöffige) Orte zu bevorzugen sind, um bei einem geringen Flächenverbrauch eine größtmögliche Energieausbeute zu erzielen. Das bedeutet auch: keine Vereinzelung – vielmehr sollen Windparks mit mehreren Anlagen dort entstehen, wo viel Wind weht und so viel Energie zu gewinnen ist – sofern es keine anderen Ausschlussgründe gibt.

Lemke: „Der Windatlas bietet den Trägern der Regional- und Bauleitplanung eine fundierte Entscheidungsgrundgrundlage für ihre endgültige Auswahl der Vorranggebiete oder Sonderbauflächen aus allen ermittelten Flächen.“ Die Verbandsgemeinden können im Rahmen der Flächennutzungsplanung entscheiden, wo Windkraft hinkommt.“

(RLP)

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