Zielvereinbarung familienfreundliche Personalpolitik Rheinland-Pfalz

Chefin der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Jacqueline Kraege und Vorsitzender des Personalrats der Staatskanzlei Eckhard Rau haben am 1. Juli eine Zielvereinbarung zur Sicherung und Weiterentwicklung der familienfreundlichen Personalpolitik in der Staatskanzlei unterzeichnet. Damit setzt die Regierungszentrale eine gemeinsame Selbstverpflichtung von Landesregierung und Landtag vom Dezember 2012 um. Die Federführung für die Umsetzung der Selbstverpflichtung der Landesregierung liegt beim Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen.

Die Selbstverpflichtung enthält sechs für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtige Handlungsfelder. Elemente der Arbeitszeit, der Arbeitsortgestaltung und der Arbeitsorganisation zählen ebenso dazu wie Führungskompetenz, Informations- und Kommunikationsangebote und Serviceleistungen für Familien.

„Die Staatskanzlei ist – wie alle Ressorts der Landesregierung – bereits im Jahr 2005 erstmals als familienfreundliche Dienststelle im Rahmen eines Audits zertifiziert worden. Um das Verfahren noch besser auf die Bedürfnisse der Landesregierung abzustimmen, wurde mit der Selbstverpflichtung ein eigenes, kostengünstigeres Verfahren zur Sicherung und Weiterentwicklung der familienfreundlichen Personalpolitik gefunden. Unser Ziel ist die sukzessive Weiterentwicklung der Standards und die kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssituation“, erklärte Kraege. „Wir sind froh, dass wir die Zielvereinbarung in einem transparenten und partizipativen Verfahren erarbeitet haben unter Beteiligung von Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen der Staatskanzlei, die alle unterschiedlichen Lebenssituationen repräsentieren, sei es mit oder ohne Familienaufgaben“, ergänzte Rau.

Die wichtigsten Inhalte der Zielvereinbarung sind: 

  • Die weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit, um insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Familienaufgaben die zeitliche Vereinbarung ihrer beruflichen und privaten Aufgaben zu erleichtern.
  • Die Beibehaltung des hohen Standards an Telearbeit und das Arbeiten von zu Hause aus durch die stärkere Nutzung von neuen technischen Möglichkeiten weiter zu erleichtern.
  • Die noch stärkere Sensibilisierung der Führungskräfte für Vereinbarkeitsfragen durch regelmäßige Informationsveranstaltungen sowie externe und interne Fortbildungen.
  • Die Neustrukturierung und der Ausbau der Informationen im Intra- und Internet zu Themen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere zum Thema Pflege.
  • Der bedarfsgerechte Ausbau der Ferienbetreuungsangebote.

(Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)

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