Scheidung per Laptop & Co.? Ja, das geht!

Das Wort Scheidung hat für viele Menschen seinen Schrecken verloren. Viele Ehepartner besiegeln ihre offizielle Trennung inzwischen sogar per Tastatur und Maus. Aber Vorsicht: auch wenn man im Einvernehmen auseinander geht, hat man in puncto Recht und Gesetz noch auf so einiges zu achten.

Wir werden immer gesünder und älter – und lassen uns öfters scheiden

Was haben Fortschritte in der Medizintechnik sowie steigende Hygienestandards in der Gesundheits- und Lebensmittelbranche mit dem Thema Scheidung zu tun? Auf dem ersten Blick nichts. Ein zweiter allerdings – nämlich der auf die mit den oben genannten Faktoren verbundene gestiegene Lebenserwartung – verrät: teilten wir einst vielleicht zirka 20 Jahre lang sämtliche Facetten unseres Lebens mit ein und demselben Menschen, sind es inzwischen gut über 40. Manchen von uns ist das einfach zu lang. So betrug, Angaben des Statistischen Bundesamts zufolge, die Dauer der im Jahr 2012 geschiedenen Ehen im Schnit 14,5 Jahre.

Klar, auch andere Faktoren spielen eine Rolle. Wir reisen immer mehr, häufig über weite Strecken. Berufsbedingt wechseln wir viel öfter den Wohnort und lernen dabei neue Möglichkeiten und neue Menschen kennen. Die Konsequenz aus alledem: wir lassen uns öfters scheiden. Und das geht inzwischen ganz einfach via Internet.

Scheidung: auch online geht ohne Anwalt nichts

Denn mit Online- respektive Internet-Scheidung ist tatsächlich eine Scheidung gemeint, bei welcher der Schriftwechsel zwischen Antragsteller (Mandant) und seinem Verfahrensbevollmächtigten (Rechtsanwalt) fast ausschließlich online erfolgt. Zum Beispiel per Online-Formular oder E-Mail. Persönliche Rücksprachen mit dem Rechtsanwalt werden dadurch nahezu überflüssig. Diese Variante der Scheidung gibt es in Deutschland übrigens bereits seit gut eineinhalb Jahrzehnten. Wie gesagt, so ein Verfahren hat in Deutschland ausschließlich Aussicht auf Erfolg, wenn man einen Rechtsanwalt hinzuzieht.

Was es sonst zu beachten gilt

Wie bei einer „echten“ Scheidung auch, müssen die Ehepartner nachweisen, dass mindestens seit knapp einem Jahr getrennt voneinander leben. Außerdem müssen sie sich über die wesentlichen Fragen der Trennung (zum Beispiel Aufteilung der ehemals gemeinsamen Besitztümer) einig sein. Ein Tipp: falls nur einer der Ehepartner durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten wird und kein Streit unter den Eheleuten herrscht, lassen sich dadurch erhebliche Kosten sparen.

Fazit: Für Ehepaare, die in der Lage sind, sich einvernehmlich zu trennen und die Gründe und Einzelheiten gegenüber dritten nicht breittreten möchten haben Online-Scheidungen durchaus ihren Reiz.

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