Studie zum Mindestlohn in der Abfallwirtschaft: Auswirkungen auf die Beschäftigung

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hat die Konsequenzen des Anfang 2010 eingeführten Mindestlohns in der Abfallwirtschaft analysiert. Das Wichtigste in Kürze:

Der vorliegende Beitrag liefert eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Evaluation der Einführung des Mindestlohnes in der Abfallwirtschaft. Der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft trat per Rechtsverordnung über die Aufnahme der Abfallwirtschaft in das Arbeitnehmerentsendegesetz mit einem flächendeckenden Mindestlohn in Höhe von 8,02 Euro bundesweit erstmals zum 1. Januar 2010 in Kraft.

Die Evaluation setzt sich aus einem Branchenbild sowie einer kausalen Wirkungsanalyse des Mindestlohnes auf Basis einer Unternehmensbefragung im Hinblick auf die Zielgrößen Beschäftigung, Arbeitnehmerschutz und Wettbewerb zusammen. Die Kausalanalyse wurde auf Basis von Differenzen-in-Differenzen Schätzungen mit zwei verschiedenen Kontrollgruppen durchgeführt: (1) mit Unternehmen einer nicht vom Mindestlohn betroffenen Branche und (2) mit nicht betroffenen Unternehmen der Abfallwirtschaft, die vor der Mindestlohneinführung bereits oberhalb des Mindestlohnes entlohnt haben. Für die Analysen wurden Daten der amtlichen Statistik, das Mannheimer Unternehmenspanel (MUP) sowie Daten der für die Evaluation durchgeführten Unternehmensbefragung ausgewertet. Die Evidenz auf Basis der Befragungsdaten deutet darauf hin, dass die Betroffenheit der Branche vom Mindestlohn als gering einzustufen ist. Die Ergebnisse zeigen, dass
hochgerechnet 23% der befragten Unternehmen der Abfallwirtschaft vor der Mindestlohneinführung Entgelte unterhalb des Mindestlohnes gezahlt haben. Auf Beschäftigtenebene waren jedoch nur rund 6% aller Beschäftigten der Branche betroffen. Hierbei haben vor allem ostdeutsche und privatwirtschaftliche Unternehmen Teile ihrer Beschäftigten unterhalb des Mindestlohnes entlohnt. Die Resultate der Wirkungsanalyse mit Hilfe verschiedener Kontrollgruppenansätze
weisen darauf hin, dass die Einführung des Mindestlohnes innerhalb der bisherigen Geltungsdauer auf die Beschäftigung keine messbaren Effekte entfaltet hat. Diese Ergebnisse sind grundsätzlich mit der Überlegung vereinbar, dass infolge einer weitgehend konstanten Nachfrage nach der Entsorgung von Abfällen und der Möglichkeit der Überwälzung höherer Lohnkosten in höhere Preise geringe Beschäftigungseffekte einer Mindestlohneinführung zu erwarten sind. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Hausmüllentsorgung, bei dem das im Gebührenrecht verankerte Kostendeckungsprinzip unmittelbar die Weitergabe erhöhter Lohnkosten über höhere Gebühren an die Endverbraucher und –verbraucherinnen ermöglicht, deren Nachfrage nach der Entsorgung von Abfällen relativ preisunelastisch ist. Bezogen auf den Arbeitnehmerschutz lässt sich als Folge des Mindestlohnes eine Tendenz zur Verdichtung der Arbeit sowie zur Zunahme ungeschützter Beschäftigungsverhältnisse feststellen.

-> Die vollständige Studie ist auf der Website des ZEW kostenfrei eingestellt.

(ZEW 2012)

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