Überwachungsstaat EU: Indect und die Einführung der totalen Überwachung

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2009 hatte die EU-Kommission ein 15 Millionen Euro-Projekt ausgeschrieben, das schließlich einem an der Universität Krakau ansässigen Konsortium zugewiesen wurde. Bei dieser Ausschreibung handelte es sich um Indect (Intelligent information system supporting observation, searching and detection for security of citizens in urban environment), was in deutscher Sprache ausformuliert bedeuten soll: „Intelligentes Informationssystem zur Unterstützung der Überwachung, Suche und Erfassung für die Sicherheit von Bürgern in städtischer Umgebung“. Indect befindet sich momentan noch in der Entwicklungsphase, soll aber bis 2013 abgeschlossen sein.

In Indect bündeln sich mehrere technologische Ansätze: Die Verwendung von Kameras, Spionagesoftware für das Internet und Heimcomputer, Gesichtserkennung und Verhaltensanalysetools – all das wird miteinander vernetzt eingesetzt.

Was unterscheidet nun Indect von der bisherigen Überwachung durch Staat und Behörden? Es ist der präventive Charakter des Projekts, der Anlass zur Besorgnis weckt. So soll das System zur Verhinderung von Katastrophen und Aufständen eingesetzt werden, bereits bevor diese überhaupt starten. Das heisst, dass Indect in der Lage sein soll, „abnormales“ Verhalten bereits frühzeitig zu erkennen. Dann kann der nächste Schritt der Flug einer Drohne zum entsprechenden Ort sein, um die Situation genauer zu untersuchen. Weitere Maßnahmen können folgen. Den normalen Bürger betrifft dieser Umstand in verheerender Weise: Wird man von einer Kamera beobachtet, deren Verhaltensanalyse negativ ausfällt, steht man sofort unter Generalverdacht. Da ist es ausreichend, in der Fußgängerzone schneller oder langsamer als die Masse zu laufen, nicht schnell genug in sein geparktes Auto zu steigen oder einfach nur irgendwo „herumzulungern“. Ist man dann erst einmal ins Visier von Indect geraten, ruft das System alle seine Ressourcen ab: Beobachtung des Kaufverhaltens, begangene Ordnungswidrigkeiten, Führungszeugnis, Protokollierung von Telefonaten und Emails, Hintergrundcheck des sozialen Umfelds usw.

Ein Beispiel: Sie fahren mit dem Auto Ihres Freundes oder Ihrer Freundin einkaufen. Auf dem Parkplatz steigen Sie aus und vergewissern sich, dass sie beim Parken nirgendwo angeeckt sind. Dieses Verhalten gilt als abnormal. Fahren Sie dann mit dem Fahrzeug weiter, hat Indect längst festgestellt, dass das Auto nicht auf Sie zugelassen ist. Von da an folgt Ihnen eine Drohne, da das System annimmt, dass Sie das Auto gestohlen haben. Entsteht da nicht ein Gefühl von Sicherheit?

Selbst das Bundeskriminalamt (BKA), welches nicht gerade als zögerlich in Sachen Überwachung gilt, hat sich von dem Vorhaben bereits distanziert.

Mittlerweile gab es aus vielen Reihen Kritik an dem Projekt und der mangelnden Transparenz. Daraufhin wurde ein Ethikrat ins Leben gerufen, der eventuelle moralische Einwände prüfen sollte. Der Ethikrat konnte keine schwerwiegenden Verstöße feststellen, was aber nicht verwunderlich ist, da dem Ethikrat nur Personen angehören, die direkt oder indirekt mit der Entwicklung des Projektes verbunden sind.

(sm)

 

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