Nachrangdarlehen: Interessantes Förderinstrument für kleine und mittlere Unternehmen

Staatssekretär Fiedler besucht Unternehmen, die von Nachrangdarlehen profitieren.

Der sächsische Wirtschaftsstaatssekretär Hartmut Fiedler besucht heute die Fahrzeugtechnik Miunske GmbH in Großpostwitz und das Unternehmen Metallbau Schubert GmbH in Markersdorf.

Im Rahmen der Unternehmensbesuche in Ostsachsen informiert Staatssekretär Fiedler über Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Seit 2011 stellen die Europäische Union und der Freistaat Sachsen diesen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein neues Förderinstrument zur Verfügung: zinsgünstige Nachrangdarlehen in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro, die die Unternehmen für Investitionen in Anspruch nehmen können.

Staatssekretär Hartmut Fiedler: „Die Gewährung von Nachrangdarlehen ist eine neue Maßnahme der Wirtschaftsförderung, um die regionale Wirtschaftsstruktur zu stärken. Die zinsgünstigen Kredite helfen den klein- und mittelständischen Unternehmen, in ihre Wettbewerbsfähigkeit zu investieren. Dadurch werden sichere Arbeitsplätze geschaffen und die Einkommenssituation in Sachsen weiter verbessert.“

Das Nachrangdarlehen richtet sich an KMU deren Branche in der Positivliste zum GRW-Koordinierungsrahmen 2009 enthalten ist. Das Nachrangdarlehen wird in Kombination mit einem GRW-Zuschuss (Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur") und auch alternativ zu diesem angeboten. Ein Vorteil von Nachrangdarlehen ist, dass sie keine Sicherheiten erfordern und eine eigenkapitalähnliche Funktion übernehmen. Seit der Einführung des Nachrangdarlehensprogramms hat der Freistaat Sachsen 21 Anträge von KMU in Höhe von 11.370.000 Euro bewilligt.

In den vergangenen Jahren hat der Freistaat Sachsen durch seine konsequent mittelstandsorientierte Förderpolitik dazu beigetragen, dass in Sachsen eine solide Basis mittelständischer Unternehmen entstanden ist.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Sächsischen Aufbaubank: www.sab.sachsen.de

Hintergrundinformationen:

Kreditzusagen von Banken und die Konditionen der Darlehen hängen immer mehr von der Bonität der Unternehmen ab. Da mehr als 90 Prozent der sächsischen Unternehmen Mittelständler sind, bedarf es besonderer Förderinstrumente, um ihre Bonität zu verbessern.
Die Nachrangdarlehen sind günstiger als Kredite auf dem freien Kapitalmarkt. Sie können von KMU für die Errichtung, Erweiterung oder grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens sowie bei einer Betriebsstättenübernahme in Anspruch genommen werden. Die Investitionskosten können mit bis zu 65 Prozent als Nachrangdarlehen gefördert werden, bei volkswirtschaftlich bedeutsamen Vorhaben sind sogar 75 Prozent möglich.
Durch die Kombination von Zuschüssen und Darlehen kann Unternehmen mehr Liquidität ausgereicht werden als allein durch Zuschüsse. Mit der Nachrangigkeit schonen Unternehmen ihre Sicherheiten und haben mehr Spielraum für weitere Fremdfinanzierungen. Mit der Darlehensrückzahlung stehen diese Mittel erneut für die Wirtschaftsförderung zur Verfügung.

Quelle: Medienservice Sachsen

 

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