Studierende und Wissenschaftler werden mit dem EXIST-Förderprogramm bei ihren Gründungsideen umfassend gefördert und unterstützt

Was ist das EXIST-Gründerstipendium?

EXIST-Gründerstipendium ist ein bundesweites Förderprogramm, das innovative Unternehmensgründungen aus Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in der Frühphase unterstützt. Mit EXIST-Gründerstipendium wird die Entwicklung einer Produkt-/Dienstleistungsidee und die Ausarbeitung eines Businessplans bis zur Unternehmensgründung unterstützt.

Wer wird gefördert?

  • Wissenschaftler/-innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen

  • Hochschulabsolventen/-absolventinnen oder ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)

  • Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben

  • Gründerteams bis maximal drei Personen

Was wird gefördert?

  • Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben

  • Innovative Dienstleistungen mit hohem Kundennutzen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und Alleinstellungsmerkmale am Markt erwarten lassen

Wie wird gefördert?

  • Maximale Förderdauer: ein Jahr

  • Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium je nach Graduierung: Promotion: 2.500 Euro/Monat Hochschulabschluss: 2.000 Euro/Monat Studierende: 800 Euro/Monat Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind

  • Sachausgaben: bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams maximal 17.000 Euro)

  • Gründungsbezogenes Coaching: 5.000 Euro

Was ist zu tun?

  • Antragsteller für die Förderung ist die Hochschule oder die Forschungseinrichtung.

  • Die angehenden Gründer/-innen entwickeln ein Ideenpapier, in dem sie ihre innovative Geschäftsidee beschreiben.

  • Die Hochschule benennt einen Mentor, der sich verpflichtet, die fachliche Begleitung zu übernehmen.

  • Die Betreuung der Gründer/-innen wird durch ein Gründungsnetzwerk sichergestellt.

  • Die Hochschule oder Forschungseinrichtung stellt den Gründern/Gründerinnen einen Arbeitsplatz für ein Jahr zur Verfügung.

Wann kann die Förderung beantragt werden?

Die Einreichung kann jederzeit bei dem vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie beauftragten Projektträger Jülich (PtJ) erfolgen.

Weiterführende Informationen auf der Website von EXIST.

 

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