Welche Möglichkeiten gibt es bei Insolvenz?

Eine Insolvenz ist der Alptraum jedes Unternehmers. Vor allem der hohe Kontrollverlust während des Insolvenzverfahrens macht es extrem schwierig den operativen Alltag aufrecht zu erhalten und damit das Unternehmen zu retten. Innerhalb eines Insolvenzverfahrens können jedoch Maßnahmen, wie beispielsweise Eigenverwaltung in Kombination mit dem sogenannte Schutzschirmverfahren beantragt werden.

Eigenverwaltung zur Erhaltung des Unternehmens bei Insolvenz

Die wenigsten Unternehmer möchten das eigene Unternehmen aufgeben, auch oder erst recht nicht bei drohender Insolvenz. Damit die Chance bestehen bleibt, das Unternehmen wieder zurück zum Erfolg zu führen, muss unbedingt ein Antrag auf Eigenverwaltung gestellt werden. Nur so behält die Geschäftsführung die Kontrolle und die Unternehmenstätigkeiten laufen beinahe ungestört weiter. Kunden und Zulieferer bekommen nur sehr wenig von der laufenden Insolvenz mit. Eigenverwaltung bringt zahlreiche Vorteile:

  • Kein oder nur kleiner Imageschaden nach außen. Die Geschäftsleitung behält die Kontrolle und so bleiben alle Ansprechpartner und Vertreter erhalten.
  • Know-how und Netzwerk bleiben bestehen und werden durch das Wissen des Sanierungsberaters ergänzt.
  • Keine Neuverschuldung, sondern Liquidität, beispielsweise durch das Insolvenzgeld der Angestellten.
  • Nach sechs bis acht Monaten ist die Sanierung in Eigenverwaltung abgeschlossen. Geschäftsbeziehungen gehen in einer derart vergleichsweise kurzen Zeitspanne nicht kaputt.

Die Eigenverwaltung ist nicht für jeden möglich, sondern muss beim Insolvenzrichter beantragt werden. Damit dieser Antrag Aussicht auf Erfolg hat, ist ein – vom Geschäftsführer eingesetzter – kompetenter Sanierungsberater wichtig, der den Antrag geschickt und detailliert ausformuliert und dem Insolvenzgericht persönlich vorträgt.

Das Schutzschirmverfahren

Mit Hilfe des Schutzschirmverfahrens können Unternehmen, die von der Insolvenz bedroht sind, erstmals im Insolvenzeröffnungsverfahren (zwischen Insolvenzantrag und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens) die Sanierung durch einen Insolvenzplan vorbereiten. Damit können Abstimmungen mit den wichtigsten Gläubigern in den Zeitraum zwischen Insolvenzantrag und Eröffnung des Insolvenzverfahrens verlagert werden. Das Schutzschirmverfahren bietet dem Schuldner also eine Schutzfrist, in der er ein Sanierungskonzept erarbeiten kann.

Wichtig für die Zulassung des Schutzschirmverfahrens ist, dass dem Unternehmen nur eine Zahlungsunfähigkeit droht und diese noch nicht eingetreten ist. Das Schutzschirmverfahren muss gemeinsam mit der Eigenverwaltung beantragt werden. Damit die Insolvenz erfolgreich abgewendet werden kann, sollten unbedingt Experten als Sanierungsberater hinzugezogen werden, denn die durch das Schutzschirmverfahren gewährleistete Schonfrist stellt meist die letzte Chance für das Unternehmen dar.

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