Wer bekommt alles Weihnachtsgeld – was sehen die Tarifverträge vor?

Rund 55 Prozent der Beschäftigten erhalten eine Jahressonderzahlung in Form eines Weihnachtsgeldes. Rund 17 Prozent erhalten eine Gewinnbeteiligung und 21 Prozent erhalten sonstige Sonderzahlungen.

Zu diesem Ergebnis kommt eine Online-Umfrage der Internetseite www.lohnspiegel.de, die vom WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung betreut wird und an der sich rund 17.000 Beschäftigte beteiligt haben. Die Analyse der Befragungsdaten, die im Zeitraum von Juli 2011 bis August 2012 erhoben wurden, zeigt, dass die Chancen ein Weihnachtsgeld zu erhalten, ungleich verteilt sind:

  • – West/Ost: Nach wie vor gibt es Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland. In Westdeutschland bekommen 59 Prozent, in Ostdeutschland 39 Prozent der Beschäftigten ein Weihnachtsgeld.
  • – Männer/Frauen: Frauen erhalten weniger oft Weihnachtsgeld als Männer. Bei den Frauen sind es 53 Prozent, bei den Männern dagegen 56 Prozent.
  • – (Un)Befristet Beschäftigte: Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen zu 57 Prozent ein Weihnachtsgeld, befristet Beschäftigte nur zu 46 Prozent.
  • – Leiharbeit: Beschäftigte in Leiharbeit erhalten zu 49 Prozent ein Weihnachtsgeld.
  • – Tarifbindung: Eindeutig profitieren die Beschäftigten von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers. Beschäftigte mit Tarifbindung erhalten zu 70 Prozent ein Weihnachtsgeld, Beschäftigte ohne Tarifbindung dagegen nur zu 42 Prozent.
  • – Gewerkschaftsmitglieder: Mitglieder einer Gewerkschaft stehen sich besser. 66 Prozent von ihnen erhalten Weihnachtsgeld, Nichtmitglieder dagegen nur zu 53 Prozent.

Grundsätzlich sehen in den meisten Wirtschaftszweigen die geltenden Tarifverträge ein Weihnachtsgeld vor. Dies zeigt die Auswertung des WSI-Tarifarchivs. Es wird überwiegend als fester Prozentsatz vom Monatseinkommen berechnet (siehe die ausführliche Tabelle unten). Die in den einzelnen Tarifverträgen festgelegten Prozentsätze haben sich im Vergleich zu den Vorjahren kaum verändert. Dort, wo die Tarifabschlüsse dieses Jahr höher ausgefallen sind, steigen auch die tariflichen Weihnachtsgelder stärker. Die Spanne reicht von plus 1,6 Prozent für die Kraftfahrer im privaten Verkehrsgewerbe NRW und 2,0 Prozent in der Druckindustrie über 2,2 Prozent im Versicherungsgewerbe, 2,9 Prozent im Bankgewerbe und 3,5 Prozent im öffentlichen Dienst (Gemeinden) bis zu 4,3 Prozent in der Metallindustrie und 4,5 Prozent in der chemischen Industrie (West).

Ein im Vergleich hohes Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bankgewerbe, in der Süßwarenindustrie, in der westdeutschen Chemieindustrie sowie in der Druckindustrie (95 bis 100 Prozent eines Monatseinkommens). Darunter liegen unter ande-rem die Bereiche Versicherungen (80 Prozent), Einzelhandel (West, 62,5 Prozent) sowie Metallindustrie (West, 55 Prozent). Im öffentlichen Dienst (Gemeinden, West) beträgt das Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe zwischen 60 und 90 Prozent. In vielen Bereichen haben die Beschäftigten in den neuen Ländern mittlerweile gleichgezogen.

Weniger als ihre KollegInnen im Westen erhalten die Ost-Beschäftigten z. B. in den Bereichen Chemie (65 Prozent), öffentlicher Dienst (Gemeinden, 45 – 67,5 Prozent) und Metall-industrie (50 Prozent). Kein Weihnachtsgeld erhalten unter anderem die Beschäftigten im Bauhauptgewerbe Ost und im Gebäudereinigerhandwerk.

Für Beamtinnen und Beamte bestehen für die Sonderzahlung im Rahmen der Besoldung jeweils gesonderte gesetzliche Regelungen für den Bund und die einzelnen Bundesländer.

Wer erhält Weihnachtsgeld? Angaben der Beschäftigte in %

(Erhebungszeitraum: Juli 2011 – August 2012 / Quelle: WSI-Lohnspiegel-Datenbank – www.lohnspiegel.de)

1) Zuzüglich 7,70 € pro Betriebszugehörigkeitsjahr.
2) Davon 156 € bei Urlaubsantritt.
3) Zahlung einer 14. Vergütung von 1.000/500 € (Garantiebetrag) für bis zum 30.06.06/ab 01.07.06 beschäftigte AN. Weitere Ausgestaltung durch Betriebsparteien (dabei Änderung des Garantiebetrages für ab 01.07.06 eingestellte AN möglich).
4) Inkl. Urlaubsgeld.
5) Änderung durch BV auf max. 125/95 % bzw. mind. 80/50 % (West/Ost) eines ME möglich.
6) Osnabrück 27,5 – 57,5 %, Südwürttemberg-Hohenzollern/Südbaden 30 – 60 %.
7) Berlin (Ost)-Brandenburg 25 – 55 %.
8) Regional unterschiedlich.
9) Zum Teil regional erfolgsabhängige Gestaltung durch BV möglich.
10) Möglichkeit durch freiwillige BV die Sonderzahlung in einer Bandbreite von 37,5 – 77,5 % von der wirtschaftlichen Lage des Betriebes abhängig zu machen.
11) Durch freiwillige BV kann die Sonderzahlung in einer Bandbreite von 70 – 130 % an den Unternehmenserfolg ge- koppelt werden; Verschiebung des Auszahlungszeitpunkts des variablen Teils möglich.
12) GTL = Gesamttarifstundenlohn.
13) Zahlbar je zur Hälfte im November und April.
14) Berlin-Ost gleiche Regelung wie West.
15) Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen: 60 %.
16) Berlin-Ost 52,5 %.
17) Hier die Unternehmen: DB Fernverkehr AG, DB Regio AG, DB Schenker Rail Deutschland AG, DB Netz AG, DB Station & Service AG; ohne Lokomotivführer.
18) Speditionen und Logistik.
19) Möglichkeit durch freiwillige BV die Sonderzahlung in einer Bandbreite von 90 – 120 % vom Unternehmenserfolg abhängig zu machen (gilt nicht für Genossenschaftsbanken); Verschiebung der Auszahlung des variablen Teils in die ersten 6 Mon. des darauf folgenden Kalenderjahres möglich.
20) Zuzüglich 25,56 €/Kind (Besitzstandssicherung).

(Quelle: WSI-Tarifarchiv / Stand: 30.10.2012)

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