Änderungen 2018 für Verbraucher (2): Was sich ändert zum Jahreswechsel

Was bringt das neue Jahr mit sich? Nach Teil eins beginnt der zweite Teil des Beitrags über die Neuregelungen 2018 für Verbraucher mit größeren Vorhaben: Planen Sie ein Großprojekt für 2018, etwa den Baubeginn eines Eigenheims oder einen Autokauf? Dann haben wir einige interessante Hinweise für Sie, wie auch für Mieter und all diejenigen, die ihren Strom in Deutschland beziehen. Zu guter Letzt noch die Ankündigung einer Neuregelung zugunsten des Persönlichkeitsrechts.

Was Autofahrer über 2018 wissen sollten

Neben der Neuregelungen 2018 bei der Klasseneinstufung bei der Versicherung gibt es zwei Neuerungen, die gerade Autofahrer kennen sollten.

Auto kaufen 2018? Lieber in der ersten Jahreshälfte

Wenn Sie vorhaben, im kommenden Jahr ein Auto zu kaufen, könnte Sie folgender Tipp der Verbraucherzentrale NRW interessieren: Schließen Sie diesen Kaufvertrag vor dem 1. September 2018 ab, da erneuerte Normwerte hinsichtlich der Abgasmessung sich auf erhöhte Kfz-Steuersätze für Neuzulassungen niederschlagen können.

eCall-System für Neuwagen wird Pflicht

Das eCall-System kommt – und ist verpflichtend für alle Neuwagen ab dem 31. März 2018. Das System setzt automatisch einen Notruf ab, wenn es zu einem schweren Unfall kommt.

Bahn als Alternative? Neuregelungen 2018 nicht nur für Pendler

Seit dem 10. Dezember 2017 gilt der neue Winterfahrplan für alle Fahrten der Bahn. Dieser ist bis zum 9. Juni gültig. Mit der Fahrplanumstellung wurden auch die Preise erhöht:

  • Durchschnittlich um 1,9 Prozent für Flexpreise in der 2. Klasse
  • Durchschnittlich um 2,9 Prozent in der 1. Klasse.
  • Der Preis für die BahnCard 100 (2. Klasse) wurde um 80 Euro auf 4.270 Euro erhöht.
  • Konstant blieben die Preise der BahnCard 25 und 50.

Insbesondere für diejenigen, die vermehrt in ihrer Freizeit die Regionalzüge der Bahn nutzen, ist Folgendes relevant: Auf den Regionalstrecken in Norddeutschland plant die Deutsche Bahn ein Alkoholverbot einzuführen. Zunächst sollen Passagiere während der Einführungsphase lediglich auf das Verbot hingewiesen werden. Verstöße gegen das Alkoholverbot in der Regionalzügen sollen später mit einem Bußgeld geahndet werden.

Mehr Rechte: Neuregelungen 2018 für Bauherren

Ab Januar 2018 werden die Rechte privater Bauherren gestärkt: Baufirmen müssen eine bessere Vergleichbarkeit verschiedener Angebote ermöglichen, indem sie detaillierte Baubeschreibungen erstellen und aushändigen. Damit wird auch im Konfliktfall die Beweislage eindeutiger. Hinzu kommt für die Bauunternehmen die Pflicht, verbindliche Aussagen zu machen, wann der Bau fertiggestellt sein wird. Zudem müssen Abschlagszahlen begrenzt werden und es gilt auch für den Abschluss von Bauverträgen eine 14-tägige Widerrufsfrist.

Tipp: Im Zuge ihrer Bemühungen um die Wärmewende kann ein BAFA-Zuschuss für die Installation neuer Heizsysteme beantragt werden. Ab 2018 allerdings muss dieser Zuschuss zuerst beantragt werden, bevor Sie den Handwerker beauftragen.

Forderungen von Mieterseite verjähren – ganz unabhängig von den Neuregelungen 2018

Mit dem bevorstehenden Jahresende 2017 laufen auch einige Fristen für Forderungen für Mieter aus, etwa der Anspruch auf die Rückzahlung von Mietkaution. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre nach Auslaufen des Mietvertrages plus zugebilligte Abrechnungsfrist für den Vermieter. Diese Faustregel zur Verjährungsfrist sowie Mietschulden unterliegen jedoch gegebenenfalls einigen Sonderregelungen.

Warnung vor steigenden Strompreisen

Trotz der leicht sinkenden staatlichen Umlagen und der Entwicklungen im Großhandel-Kontext, bleibt Strom für Privatkunden in Deutschland teuer – auch in Relation zu den meisten anderen europäischen Ländern. Verbraucherschützern zufolge geben Versorger die Entlastungen nicht an die Verbraucher weiter; effektiv ändern sich im Gegensatz zu Firmenkunden die Preise für Privatkunden nur minimal. Die Verbraucherschützer warnen zudem vor Erhöhungen beim Strompreis und empfehlen eine sorgfältige Prüfung der Stromverträge, Preisvergleiche anzustellen und eventuell den Versorger zu wechseln.

Schwarz-Weiß-Denken beim Geschlecht um dritte Option erweitert

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat zugunsten des Persönlichkeitsrechts entschieden, dass der Gesetzgeber bis zum Ende des kommenden Jahres 2018 eine entsprechende Neuregelung schaffen muss: Neben „männlich“ und „weiblich“ soll es nun eine weitere, positive Bezeichnung für ein drittes Geschlecht etabliert werden. Dieses könnte etwa „inter“ oder „divers“ lauten. Bis zu diesen Neuregelungen 2018 besteht die einzige Option darin, beim Standesamt kein Geschlecht einzutragen.

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