Änderungen 2018 für Verbraucher (1): Was sich ändert zum Jahreswechsel

Gerade in finanzieller Hinsicht können sich aller Voraussicht nach die Änderungen 2018 für Verbraucher durchaus sehen lassen: Das neue Jahr soll für fast alle mehr Geld bringen. Während sich so einiges für Unternehmen und im Angestelltenverhältnis ändert, ist auch der private Bereich in Bewegung. In diesem Überblicksbeitrag fassen wir die umfassendsten Änderungen, die 2018 auf Verbraucher zukommen, zusammen: Dazu gehören nicht nur Abgaben, Bezüge und die künftige Steuererklärung 2018, sondern auch europaweite Neuerungen. Zum Abschluss hierzu auch einige Informationen, was sich für Urlauber und Reisende ändert: Diese Punkte sollten Sie kennen um gut ins neue Jahr 2018 zu starten!

Inhaltsverzeichnis

Finanzen: Mehr Geld von Vater Staat?

Nicht nur der Hartz-IV-Regelsatz steigt leicht, für Alleinstehende von 409 auf 416 Euro und für Paare von 368 auf 374 Euro je Partner: Weitere Änderungen 2018 für Verbraucher betreffen auch das Kindes- und das Rentenalter.

Kindergeld: Jetzt noch beantragen

Eine erste wichtige Änderung, die 2018 für Verbraucher mit sich bringt, ist ein Hinweis auf akuten Handlungsbedarf. Denn ab dem 1. Januar 2018 verändern sich die Bedingungen zum Kindergeld: Nicht mehr für vier Jahre, sondern nur noch für sechs Monate kann es rückwirkend beantragt werden. Hier lohnt sich also schnelles Handeln noch im laufenden Dezember. Danach allerdings wird das Kindergeld – wenn auch nur minimal – erhöht, und zwar um zwei Euro pro Kind: 194 Euro pro Monat für das erste und das zweite Kind.

Rentenbeitrag leicht runter, Rentenzahlung leicht hoch

Die gesetzliche Rentenversicherung geht nach unten, zumindest hinsichtlich des Beitragssatzes: Statt bisher 18,7 Prozent sinkt der Beitrag auf 18,6 Prozent. Die derzeit aktiven Beziehenden hingegen dürfen sich freuen, denn die Altersbezüge sollen zum Jahreswechsel um rund drei Prozent steigen – sofern die Prognosen zur Entwicklung der Löhne und Gehälter eintreffen.

Arbeitsmittel steuerlich geltend machen – und die Belege dafür

Sie möchten Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte steuerlich geltend machen? Die aktuellen Änderungen 2018 für Verbraucher kommen Ihnen dabei entgegen: Ab Januar können Sie statt bisher 410 Euro insgesamt 800 Euro als geringwertige Güter bei der Steuer angeben. Ebenfalls gut zu wissen: Für die Steuererklärung 2017 wird die Belegvorlagepflicht von der Belegvorhaltepflicht abgelöst. Belege müssen also nicht direkt eingereicht werden, sondern müssen nur aufgehoben und vorgezeigt werden – auf Nachfrage.

Außerdem endet die Abgabefrist für die Steuererklärung endet künftig, also auch für das endende Jahr 2017, am 31. Juli des Folgejahres statt wie bisher am 31. Mai. Diejenigen, die einen Steuerberater an ihrer Seite haben, genießen dabei einen Vorteil: Die Frist für diese läuft sogar bis zum 28. Februar 2019. Auch diese Frist wurde verlängert: Bislang endete sie am 31. Dezember des Folgejahres.

Mehr zur Einkommenssteuer

Mit den Änderungen 2018 für Verbraucher kommen auch höhere Grundfreibeträge auf uns zu: Ledige müssen Ihr Einkommen zukünftig am 9.000 Euro versteuern; bisher lag diese Grenze bei 8.820 Euro. Dementsprechend ist liegt der Betrag bei 18.000 Euro bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften. Passend dazu steigt auch der Kinderfreibetrag, der von 7.356 Euro auf 7.428 Euro steigt.

Änderungen 2018: Verbraucher innerhalb der EU

Neben den Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU – ab November nämlich – sind weitere interessante Änderungen 2018 für Verbraucher auf dem Weg zu uns.

Einheitliche Zahlungsbedingungen für alle Banken europaweit

Neben den Echtzeitüberweisungen innerhalb der EU – ab November nämlich – sind weitere interessante Änderungen 2018 für Verbraucher auf dem Weg zu uns. So gelten zum Beispiel ab Mitte Januar europaweit einheitliche Regelungen zum Zahlungsverkehr; deshalb passen die Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Teil dieser neuen einheitlichen Regelungen ist etwa, dass Bankkunden für Schäden, die durch den Missbrauch ihrer Bank- oder Kreditkarten oder des Online Bankings entstanden sind, höchstens mit 50 Euro maximal haften. Als weiteres Beispiel beinhalten die Änderungen 2018 für Verbraucher auch, dass keine Aufschläge für das Bezahlen mit der Kreditkarte mehr erhoben werden. Zudem müssen Banken künftig bei Krediten angeben, ob und inwiefern Restschuldversicherungen im Angebot enthalten sind.

Vorsicht beim Schutz Ihrer Kontodaten!

Bei der sogenannten „Zweite Zahlungsdienstrichtlinie“ oder auch „PSD I“, eine EU-Richtlinie, die ebenfalls im Januar 2018 in Kraft tritt, ist Vorsicht geboten: Die damit verbundenen Kundeninformationsdienste sollten eigentlich den Kunden eine bessere Übersicht über die eigenen Finanzen verschaffen. Nun wurde gewarnt, dass Firmen und auch Betrüger von dieser Zusammenführung von Finanzinformationen profitieren. Insbesondere via Online Banking scheinen die Risiken enorm.

Der 500-Euro-Schein ist auf dem Rückzug

Nachdem bereits 2016 von der Europäischen Zentralbank beschlossen wurde, dass der 500-Euro-Schein abgeschafft werden solle, wird nun auch zum Jahreswechsel keiner mehr ausgegeben werden. Die Banknoten, die sich weiterhin im Umlauf befinden, verlieren jedoch nicht ihren Wert.

Ab März 2018: Streaming überall in der EU

Wer kostenpflichtig streamt – ob nun Filme, Musik oder Sport – hat ab März 2018 die Möglichkeit, das Angebot eines Online-Abonnements auch im europäischen Ausland zu nutzen, und zwar ohne zusätzliche Gebühren bezahlen zu müssen.

Informationen für Reisende: Relevante  Änderungen 2018 für Verbraucher

Reisebüro hin oder her: Während sich der Verbraucherschutz für gebuchte Reisen verbessert, dürften auch die folgenden beiden Punkte dürften Sie interessieren, wenn Sie im kommenden Jahr in den Urlaub fahren – vor allem per Flugzeug:

Ab Mai 2018: Mehr Reisedaten werden gespeichert

Das Bundeskriminalamt speichert nach Angaben des Spiegels mehr Daten bei Auslandsflügen insgesamt fünf Jahre lang. Betroffene Daten sind etwa Name und Sitzplatz, Flugnummer und die IP-Adresse.

Ab Juli 2018: Preise können länger erhöht werden

Womöglich unangenehme Neuigkeiten für Pauschalreisende: Veranstalter dürfen bis zu 20 Tage vor Abreise die Preise um maximal acht Prozent erhöhen statt wie bisher höchstens fünf Prozent. Gründe könnten etwa gestiegene Flughafengebühren sein. Dafür allerdings können Reisende Mängel und einen daraus resultierenden Anspruch dann zwei Jahre lang nach Rückkehr geltend machen, statt wie bisher innerhalb eines Monats.

 

Weitere Änderungen, die 2018 für Verbraucher mit sich bringen wird, finden Sie hier in Teil zwei.

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