Mehr Transparenz: Kündigungstermine auf Festnetz- und Handyrechnungen
Eine Änderung zum 1. Dezember 2017, die wohl die meisten betreffen dürfte, ist die Folgende: Ab der Rechnung für den laufenden Dezember müssen Netzbetreiber den nächstmöglichen Termin zur Vertragskündigung auf den Rechnungen angeben. Wenn Sie also wechseln möchten: Zu diesem Termin jeweils muss die Kündigung vorliegen, damit keine automatische Verlängerung erfolgt.
AOL Messenger ist zum 1. Dezember 2017 eingestellt
Allseits beliebte Messenger Apps sind nicht nur der Tod der SMS: Nun wurde auch der AOL Instant Messenger-Dienst (AIM) zum 1. Dezember 2017 eingestellt – und er wird auch nicht ersetzt werden. Die Produkte und Dienstleistungen funktionieren also seit dem vergangenen nicht mehr. Noch allerdings ist es möglich, Bilder und Dateien abzuspeichern, und zwar bis zum 15. Dezember 2017.
Netflix zieht Preise an
Der Streaming-Anbieter Netflix ist auf Wachstumskurs; im dritten Quartal des laufenden Jahres 2017 stieg die Abonnentenzahl auf 109 Millionen. Für das kommende Jahr 2018 sind Investitionen in die Produktion exklusiver Inhalte angekündigt – gesprochen wird dabei von sieben bis acht Milliarden Dollar. Insofern erscheint es wenig erstaunlich, dass auch die Preise des Video on Demand-Dienstleisters steigen. Je nach Paket werden die Preise folgendermaßen erhöht:
- Netflix Premium-Paket: 13,99 Euro statt bisher 11,99 Euro
- Netflix Standard-Paket: 10,99 Euro statt bisher 9,99 Euro
- Netflix Basis-Paket: Nach wie vor 7,99 Euro.
Für Neukunden gelten diese Preise bereits seit Oktober, der eingeräumte Zeitraum zur Reaktion von Bestandskunden auf die entsprechende E-Mail-Benachrichtigung hingegen beträgt dabei 30 Tage: Nichtsdestoweniger beziffert die Prognose zur Nutzerzahl einen weiteren Anstieg auf 115,6 Millionen Nutzer im laufenden vierten Quartal 2017.
Deutsche Bahn verkürzt Reisezeiten – und erhöht ebenfalls die Preise
Die Deutsche Bahn hat sie groß angekündigt: Am 10. Dezember 2017 wird die Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen München und Berlin eröffnet. Insofern reduziert sich die Zeit, die die Reise dauert, auf etwas weniger als vier Stunden – dank der 623 Kilometer langen neuen Trasse. Hinzu kommt das Sparpreisangebot: 29 Euro soll die Fahrt kosten, und das bis kurz vor Abfahrt. Dabei soll die Vorverkaufsfrist entfallen – allerdings gelten diese Angebote nur für Fahrten, die weder ausgelastet noch zu Stoßzeiten unterwegs sind. Zudem erhöhen sich insgesamt die Preise der Deutschen Bahn: Die Preise für Flextickets der zweiten Klasse etwa stiegen zum 1. Dezember 2017 um 1,9 Prozent, in der ersten Klasse sogar um 2,9 Prozent.
Geförderte Energieberatung durch Handwerker ab 1. Dezember 2017 möglich
Der Kreis derer, die als Energieberater anerkannt werden, öffnet sich ein wenig: Dazu hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine neue Richtlinie zur Energieberatung im Mittelstand erlassen. Seit dem 1. Dezember 2017 erfordert die qualifizierte Energieberatung mitunter
- die dazu geforderte fachliche Qualifikation
- eine Selbsterklärung zur Beratungsneutralität gegenüber dem BAFA und dem jeweiligen Unternehmen
- eine Haftpflichtversicherung für den Fall eines Anspruches auf Schadensersatzes.
Diese Maßnahme soll zum Erreichen der Ziele der Energie- und Klimapolitik der Bundesregierung beitragen. Insbesondere für KMU sollen sich so Einsparpotenziale sowie Verbesserungsansätze für die Energieeffizienz im Unternehmen erschließen.
Der Dezember 2017 als Übergangsphase
Der letzte Punkt unserer Liste betrifft mehr eine Übergangsphase: Folgende Punkte sollten gegebenenfalls Teil Ihrer To-Do-Liste werden:
Rauchmelder nachrüsten: Übergangsphase der Rauchwarnmelder-Installationen läuft (aus)
Rauchmelder alias Rauchwarnmelder sind in bundesweit Pflicht – zumindest für Neubauten. Was Bestands- und Umbauten angeht, gelten nochmals eigene Regelungen je nach Bundesland. In den letzten Bundesländern läuft nun noch die Frist zur Nachrüstung. So endet diese Frist zum Jahresende in Bayern. Ebenfalls in dieser Übergangsphase begriffen sind Berlin und Brandenburg (jeweils 2020) sowie Thüringen (2018). In allen anderen Bundesländern müssen alle entsprechenden Räume bereits mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein.
Kindergeld im Dezember 2017 rückwirkend beantragen
Ab dem 1. Januar 2018 kann Kindergeld nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden – statt vormals für vier Jahre. Im Zweifelsfall sollten Sie das also zeitnah nachholen: Überprüfen Sie noch im Dezember, ob Sie noch einen Anspruch geltend machen können, bevor die Neuregelung in Kraft tritt.