Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2011 in Baden-Württemberg für 3 346 Kinder und Jugendliche vorläufige Schutzmaßnahmen ergriffen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr eine erneute Zunahme um 11 Prozent. Seit dem Jahr 2005 hat sich die Zahl vorläufigen Schutzmaßnahmen damit mehr als verdoppelt.
In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz vorübergehend aus der eigenen Familie, einer Pflegefamilie, einem Heim oder einer anderen Unterbringungsart heraus- und von Jugendämtern in Obhut genommen und vorläufig in einer Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Neben Unterkunft und Verpflegung stehen sozialpädagogische Beratung und Unterstützung im Vordergrund der Schutzmaßnahme.
Für 1 850 Mädchen und junge Frauen und 1 496 Jungen und junge Männer war 2011 ein behördliches Eingreifen aufgrund einer akuten Gefährdung nötig. Über die Hälfte (58 Prozent) der Kinder und Jugendlichen (1 939) war zwischen 14 und 18 Jahre alt, 14 Prozent (459) hatten das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet. Fast drei Viertel der jungen Menschen (2 418) hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Knapp ein Viertel (814) war aus der eigenen Familie, Heim oder Pflegefamilie ausgerissen.
Inobhutnahmen unter 18-Jähriger in Baden-Württemberg (einschließlich Herausnahmen):
2005 1.658
2006 1.861
2007 2.106
2008 2.736
2009 2.744
2010 3.027
2011 3.346
Von den insgesamt 3 346 betroffenen jungen Menschen wurde gut ein Viertel (859) auf eigenen Wunsch unter den Schutz des Jugendamts gestellt. Vor allem Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren werden häufig (42 Prozent) auf eigenen Wunsch in Obhut genommen. 29 Prozent der Maßnahmen (983) waren durch soziale Dienste oder das Jugendamt, 24 Prozent (800) durch die Polizei veranlasst. Fast die Hälfte der Kinder und Jugendlichen (1 571) lebte vor der Schutzmaßnahme bei den Eltern bzw. bei einem Elternteil mit Partner und knapp ein Drittel (993) wuchs bei einem allein erziehenden Elternteil auf. Die Hauptursache lag bei 44 Prozent aller Maßnahmen in einer Überforderung der Eltern oder des Elternteils, bei fast einem Fünftel traten Beziehungsprobleme auf. Anzeichen von Misshandlung und von Vernachlässigung lagen bei jeweils 11 Prozent aller Fälle vor. Knapp drei Viertel der Kinder und Jugendlichen (2 384) wurden vorübergehend in einer Einrichtung untergebracht, rund ein Viertel (874) fand Schutz bei einer geeigneten Person. In Zusammenarbeit mit den Betroffenen und gegebenenfalls auch mit ihren Angehörigen werden Zukunftsperspektiven entwickelt, zu denen auch eine anschließende Hilfeleistung in Form eines weiteren Aufenthalts in einer Einrichtung oder ambulante erzieherische Hilfen gehören können. Nur 11 Prozent der jungen Menschen benötigten im Anschluss keine Hilfe mehr.
Weitere Informationen in der Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes vom 10.07.2012: Zahl der gerichtlichen Maßnahmen zum Entzug der elterlichen Sorge sinkt weiter.