Brandenburg: Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2012 veröffentlicht

Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2012 für das Land Brandenburg können ab sofort über das LandesUmwelt- / VerbraucherInformationsSystem (LUIS) des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) abgerufen werden. Hierzu kann der bekannte Kartendienst genutzt werden, welcher sich bereits bei der Veröffentlichung der Kartierungsergebnisse aus dem Jahr 2007 bewährt hat. Neben den neuen Kartierungsergebnissen sind auch die Lärmkarten 2007 weiterhin abrufbar.

In der 1. Stufe der Lärmkartierung wurden 2007 Straßen mit mehr als 6 Mio Fahrzeugen pro Jahr und Ballungsräume mit mehr als 250.00 Einwohnern kartiert. Einen solchen Ballungsraum hatte Brandenburg damals nicht. In der 2. Stufe werden Straßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr und Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern betrachtet, so dass über ein weitaus größeres Verkehrsnetz nunmehr Informationen über die Lärmbelastung vorliegen. Die Kartierung erfolgte in Verantwortung des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV).

Bundesweit fühlen sich rund 20% der Bürgerinnen und Bürger erheblich durch Lärm gestört oder belästigt. Dies bestätigten Umfrageergebnisse des Umweltbundesamtes seit mehreren Jahren. Der Umgebungslärm, insbesondere der Straßenverkehrslärm, ist hierfür eine der Hauptursachen. Insgesamt war im Jahr 2012 auf Straßenabschnitten mit einer Länge von etwa 1.713 Kilometern (ohne Ballungsraum Potsdam) das zu betrachtende Verkehrsaufkommen erreicht oder überschritten. Mit den jetzt vorliegenden Ergebnissen der Lärmkartierung 2012 für das Land Brandenburg und einer darauf aufbauenden Lärmaktionsplanung der Kommunen kann diesen Problemen entgegengewirkt werden.

Die betroffenen Kommunen prüfen auf der Grundlage der nun vorliegenden Kartierungsergebnisse unter Mitwirkung der Öffentlichkeit, ob die Notwendigkeit der Neuaufstellung von Lärmaktionsplänen oder der Anpassung bestehender Lärmaktionspläne besteht. Ziel ist es, ggf. bestehende Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln. Mit der Pflicht zur Lärmaktionsplanung bietet sich den Kommunen die Chance, Maßnahmen zur Minderung der Umgebungslärmbelastung, insbesondere des Straßenverkehrslärms, und zum Schutz ruhiger Gebiete zu planen.

Die gesetzlich vorgesehene Mitwirkung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger bei der Aufstellung von Lärmaktionsplänen, eine im Ergebnis verbesserte Umwelt- und Lebensqualität, eine stärkere Zufriedenheit mit den Lebensumständen und eine Identifikation mit dem Heimatort können als Standortvorteile wirken, die auch positive ökonomische Wirkungen entfalten.

Entsprechend ihres wiederkehrenden Charakters – Lärmaktionsplanungen sind alle 5 Jahre vorzunehmen – soll die Lärmaktionsplanung, ggf. in Kombination mit einer Luftreinhalteplanung und verzahnt mit weiteren kommunalen Planungen, wie der Verkehrsentwicklungsplanung und der Bauleit- bzw. Stadtentwicklungsplanung, fester Bestandteil der städtischen und gemeindlichen Planungstätigkeit sein. Die Kartierungsergebnisse sind hier abrufbar.
 

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