Bundesverband Solarwirtschaft zur Solarstrom-Förderung: Nachbesserungen halbherzig

Bundesverband Solarwirtschaft: Punktuelle Abmilderung der Fördereinschnitte durch Einspruch der Bundesländer ist zu begrüßen. Nachbesserungen gehen aber nicht weit genug.

Bund und Länder haben sich am Mittwochabend im Vermittlungsausschuss auf Nachbesserungen bei der Kürzung der Solarförderung geeinigt. Der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. begrüßt die geplante Abmilderung der Fördereinschnitte, die voraussichtlich noch in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und vor allen Dingen Investoren von kleinen und mittleren Solarstromanlagen etwas begünstigt.

Er befürchtet aber, dass die Korrekturen nicht weit genug gehen. In einer ersten Bewertung äußerte sich Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar) dazu wie folgt: "Der erste Gang ist damit vielleicht wieder eingelegt, die Handbremse bei der Energiewende aber nicht gelöst."

Die Solarwirtschaft spricht sich nicht grundsätzlich gegen einen weiteren Abbau der Solarstromförderung aus, hält die geplanten Einschnitte aber nach wie vor für zu hoch. So soll die Solarstromförderung zukünftig jährlich um bis zu 29 Prozent reduziert werden. Der Branchenverband befürchtet, dass die Kostenentwicklung der Photovoltaik damit auf Dauer nicht Schritt halten kann.

Der BSW-Solar kritisiert zudem, dass die Bundesregierung weiterhin an ihrem Vorhaben festhält, den jährlichen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland gegenüber den Vorjahren zu halbieren und die Förderung auf eine Spitzenleistung von insgesamt 52 Gigawatt zu begrenzen (bislang sind rund 27 GWp installiert).

Nach jüngsten wissenschaftlichen Berechnungen der Prognos AG fällt der weitere Ausbau der Solarstrom-Nutzung in Deutschland finanziell kaum noch ins Gewicht. Eine Verdoppelung des Anteils der Solarenergie am deutschen Strom-Mix von 3,2 Prozent (2011) auf knapp 7 Prozent (2016) würde die Stromtarife in den nächsten vier Jahren um lediglich 2,5 Prozent ansteigen lassen (vgl. Pressegrafik).

Die Änderungen im Einzelnen:

Laut Beschluss des Vermittlungsausschusses soll es bei den geplanten starken Kürzungen der Photovoltaik-Einspeisetarife zum 1. April um bis zu über 30 Prozent bleiben. Gleichzeitig wird im mittleren Anlagensegment eine Größenklasse zwischen 10 und 40 Kilowatt für größere Dachanlagen geschaffen.

Die Einspeisetarife werden wie vom Bundestag geplant monatlich gekürzt:

Kleine, im Juli installierte Aufdachanlagen (bis 10 kW) erhalten eine Vergütung von 18,92 Cent/kWh, Anlagen von 10 bis 40 kWh von 17,95 Cent.

Solarstromanlagen zwischen 10 und 1.000 Kilowatt erhalten nur noch für 90 Prozent ihres erzeugten Stroms den Einspeisetarif. Große Photovoltaik-Anlagen erhalten nur bis zur Obergrenze von zehn Megawatt Leistung eine Einspeisevergütung.

Für Anlagen auf Konversionsflächen (ehemalige Militärgelände, Mülldeponien o.ä.) soll es über eine Rechtsverordnung Ausnahmeregelungen geben.

Die bisherigen Einspeisetarife für Solarstrom sollen mit Erreichen einer gesamtinstallierten Leistung von 52 Gigawatt auslaufen seit 1990 sind bisher etwa 27 Gigawatt (Stand Ende April) installiert worden.

Der Einspeisevorrang soll hingegen erhalten bleiben. Die Bundesregierung plant, rechtzeitig vor Erreichen dieses Wertes eine Anschlussregelung vorzulegen.

(Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft 2012)

 

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