Bußgeldkatalog 2014: Mehr Übersicht? Führerscheinentzug?

Inhaltsverzeichnis

Über 60 Jahre ist es alt: Das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg. Berühmtheit genießt die Behörde vor allem unter Deutschlands Autofahrern aufgrund ihres Zentralregisters, dem sogenannten Bußgeldkatalog. Bisher herrschte unter Deutschlands Autofahrer in puncto Bußgeld und Punkte nur Verwirrung, wenn es ins europäische Ausland ging. Doch vor dem Hintergrund des ab Mai 2014 geltenden Systems fragen sich viele: droht mir jetzt der verfrühte Führerscheinentzug?

Aus 18 mach acht

Das zentrale und am meist diskutierte Element der wohl größten Reform des vor über einem halben Jahrhundert ins Leben gerufenen Zentralregisters ist die neue Punkteskala. Statt ab den bisher 18 Punkten droht ab dem 1. Mai 2014 bereits bei acht Punkten der Führerscheinentzug. Die Meinungen über den Sinn und Unsinn der Punktereform sind gespalten.

Während einem Sprecher des Bundesverkehrsministeriums zufolge, dies den Katalog übersichtlicher, gerechter und für die Bürger verständlicher machen wird, zeigt sich ACE-Verkehrsjurist Volker Lempp, laut dem Branchenblatt Autozeitung, „… erschüttert von den Unstimmigkeiten“.

Punkte und Verjährungsfristen. Was ändert sich konkret?

Wie bei jeder Reform hat auch die des Bußgeldkatalogs ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Ein wesentliches Ziel war es, die Verkehrssicherheit auf Deutschlands Straßen zu erhöhen. Aus diesem Grund sieht das ab Mai geltende Punktesystem vor, dass Verkehrssünder nur noch für Verstöße Punkte in ihrem Fahreignungsregister eingetragen bekommen, welche ausschließlich eine Sicherheitsgefährdung darstellen. Das sind unter anderem:

Schwere Verkehrsverstöße

Bislang ein bis vier Punkte, ab Mai 2014 ein Punkt. Darunter können unter anderem das Nichteinhalten eines Stoppschildes oder das Telefonieren am Steuer fallen.

Sehr schwere Verkehrsverstöße

Bislang zwei bis drei Punkte, ab Mai 2014 zwei Punkte sowie ein Regelfahrverbot. Darunter können unter anderem Trunkenheit am Steuer oder das Überholen trotz Überholverbots fallen.

Schwere Straftaten

Ab Mai 2014 drei Punkte. Unter diese Regelungen fällt unter anderem Trunkenheit am Steuer sowie das Fahren unter Drogeneinfluss.

In diesem Zusammenhang dürften die neuen Verjährungsfristen für viele Autofahrer von großem Interesse sein. So verfallen die Punkte für schwere Verstöße nach zweieinhalb, die für sehr schwere Verstöße nach fünf und die für Straftaten sogar erst nach zehn Jahren.

Summa Summarum gestaltet sich durch das 3-Punkte-System der neue Bußgeldkatalog tatsächlich deutlich übersichtlicher und für alle Verkehrsteilnehmer verständlicher.

Droht der verfrühte Führerscheinentzug?

Allerdings befürchten viele Autofahrer, dass ihnen durch das neue Punktesystem ein verfrühter Führerscheinentzug droht. Das könnte im Falle einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 Kilometer pro Stunde oder mehr tatsächlich passieren, da diese künftig strenger geahndet werden als zuvor.


Denn hier hat sich durch die neue Bepunktung nichts verändert. Auch das eben erwähnte Telefonieren mit dem Handy am Steuer (ohne Freisprecheinrichtung!) fällt ab Mai 2014 schwerer ins Gewicht. Verkehrsexperten und Juristen rechnen damit, dass durch die Reform es pro Jahr bis zu zehn Prozent mehr Führerscheinentzüge geben wird als zuvor.

Andererseits gibt es für Verstöße, die nicht die Verkehrssicherheit gefährden, keine Punkte mehr (zum Beispiel das Einfahren in Umweltzonen ohne entsprechende Plakette). Nicht zuletzt deshalb werden zukünftig wohl auch gut eine Million Autofahrer weniger in der berühmt-berüchtigten Datei auftauchen.

Weiterführende Hintergrundinformationen zum Bußgeldkatalog im Netz

Wer sich nun fragt: „Kann es auch mich treffen?“, der kann sich zum Beispiel direkt an Kraftfahrtbundesamt wenden. Auf schriftlichen Antrag (ausschließlich per Post, kein Fax oder E-Mail!) erhält man eine ebenfalls schriftlich erfolgende, kostenfreie Auskunft über seinen aktuellen „Punktestand“.

Wer darüber hinaus wissen möchte, welche Strafe ihm blüht und welche weiteren Pflichten als Autofahrer auf ihn im Jahr 2014 zukommen, dem sei die Internetseite Bußgeldkatalog.org ans Herz gelegt. Dort findet man Hintergrundinformationen über die unterschiedlichen Arten von Bußgeldkatalogen, sondern darüber hinaus praktische Zusatzfunktionen wie den Bußgeldrechner.

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?