BVDW-Whitepaper zu Werberegelungen für legale Glücksspiele im Web – Genehmigung und Gestaltung

Inhaltsverzeichnis

„Whitepaper Werbung für Glücksspiele nach der Werberichtlinie zum Glücksspielstaatsvertrag“ / Überblick über Genehmigung, Gestaltung und Schaltung von Glücksspielwerbung

Werbung für Glücksspielangebote unterliegt einer Reihe strenger Regelungen. Seit dem 1. Februar 2013 konkretisiert und regelt die sogenannte Werberichtlinie die Kriterien für erlaubte Glücksspielwerbung im Internet. Was die neuen Regeln für Werbedienstleister bedeuten, beschreibt das aktuelle Whitepaper vom Forum Medien- und Netzpolitik und dem Online-Vermarkterkreis (OVK) im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. Das „Whitepaper Werbung für Glücksspiel nach der Werberichtlinie zum Glücksspielstaatsvertrag“ beleuchtet die Genehmigung, Gestaltung und Schaltung von Werbung für legale Glücksspielangebote auf Internetseiten und im Fernsehen. Die Publikation richtet sich an Dienstleister, die im Auftrag von Glücksspiel-Veranstaltern oder  Vermittlern Werbung gestalten, kommunizieren oder vermarkten.

„Die Werberichtlinie zum Glücksspielstaatsvertrag definiert die Möglichkeiten von Glücksspielwerbung innerhalb bestimmter Grenzen. Mit dem Whitepaper wollen wir Werbe- und Mediaagenturen sowie Vermarktern und anderen Dienstleistern einen ersten Überblick über die neuen Regeln geben“, erklärt Dr. Joachim Jobi, Rechtsanwalt und Leiter Medien- und Netzpolitik beim BVDW. Er hat zusammen mit Matthias Wahl, stellvertretender Vorsitzender des OVK im BVDW, das Whitepaper verfasst.

Inhaltsübersicht:

  • Anwendbarkeit der Werberichtlinie
  • Zulässige und unerlaubte Werbung
  • Erlaubte Werbekanäle
  • Ergänzende Pflichthinweise
  • Genehmigungsverfahren für Werbung
  • Sponsoring genehmigungsfrei erlaubt
  • Problem mit Verfahren und Genehmigungspraxis
  • Was passiert bei Verstößen gegen die erteilte Genehmigung?
  • Verhältnis der Werberichtlinie zu anderen Gesetzen und Regeln

Hintergrund zur Werberichtlinie zum Glücksspielstaatsvertrag:

Im Zuge der Revision des Glücksspielstaatsvertrages von 2011 (GlüStV, in Kraft getreten am 1. Juli 2012) haben die Bundesländer erstmals das Werbeverbot für Glücksspiel im Internet gelockert und die Kriterien für eine erlaubte Werbung im Internet detailliert geregelt. Die Einzelheiten dazu finden sich in der sogenannten Werberichtlinie. Die Werberichtlinie gilt für alle Bundesländer, womit eine einheitliche Anwendung dieser Regeln für die Werbewirtschaft gegeben ist.

Download: „Whitepaper Werbung für Glücksspiel nach der Werberichtlinie zum Glücksspielstaatsvertrag“

(Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. / BVDW 2013)

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