Darf ich das Bild verwenden? Bildrechte im Überblick

Wer einen eigenen Blog oder ein Online-Magazin betreibt, muss sich mit der Frage beschäftigen, welche Bilder verwendet werden dürfen. Sonst droht ganz schnell eine Abmahnung, verbunden mit Stress und Kosten. Allen voran, wenn man diese auf den sozialen Medien veröffentlicht. Da alle Netzwerke irgendwie miteinander verknüpft sind, ist diese Fragen immer schwieriger zu beantworten. Damit Sie hier den Überblick nicht verlieren, haben wir im Folgenden das Wichtigste zum Thema zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis

Hintergründe der Lizenzen

Die Creative-Commons-Urheberrechtslizenzen schufen mit dem traditionellen Bildrecht „Alle Rechte vorbehalten“ eine ausbalancierte Ebene, auf der Nutzer jeglicher Art frei verfügbare Bilder für den individuellen Gebrauch nutzen dürfen. Die Lizenzen haben den Sinn, dass der Urheber weiterhin Inhaber seiner Rechte bleibt. Die Nutzungsrechte wiederum werden auf Zweite übertragen. Der Urheber entscheidet selbst, welche weltweit gültige Lizenz er auf sein Bild anwenden möchte.

Folgende Fragen sind bei der Auswahl von Bedeutung:

  • Wird die kommerzielle Nutzung anderen erlaubt, oder nicht?
  • Darf das Bild verändert werden, oder nicht?
  • Werden Veränderungen erlaubt, müssen diese unter denselben Rechten angegeben werden wie das Originalbild, oder nicht?

Abhängig dieser Fragen, werden die Bildrechte auf die individuellen Bilder zugeschnitten.

Creative-Commons-Lizenzen: Bildrechte im Überblick

Die Lizenzen wurden so entwickelt, dass sie für alle beteiligten Personen und Maschinen lesbar sind. So ermöglicht die Schreibweise Juristen eine einfache Lesbarkeit der Rechte – für den Fall, dass es zu einem Rechtsstreit kommen sollte. Damit auch die nicht-Juristen unter uns die Lizenzen verstehen, gibt es eine lesbare Variante für uns „Normalsterbliche“, welche die wichtigsten Bedingungen der Bildrechte kompakt zusammenfasst. Auch die Maschinen, die Software, ist Teil der Verwendung der Lizenzen. Für sie wurde eine computerlesbare Form der Lizenzen entwickelt, womit das Auffinden freier und lizensierter Bilder im Netz ermöglicht wird:

CC BY

Diese Lizenz beinhaltet ausschließlich die Namensnennung des Urhebers und ist deshalb die freieste Lizenz. Das Bild darf also verbreitet und verändert werden, wie man es gerne hätte, solange der Name des Urhebers genannt wird. Selbst die kommerzielle Nutzung ist erlaubt.

CC BY-SA

Hier darf ebenfalls unter der Bedingung der Namensnennung das Werk nach Lust und Laune verbreitet werden. Wird das Bild verändert und wieder verbreitet, so wird das veränderte Bild unter den gleichen Rechten wie das Originalbild veröffentlicht.

CC BY-ND

Hier muss der Name des Urhebers genannt werden. Veränderungen am Bild dürfen nicht vorgenommen werden, dafür darf das Bild kommerziell und nicht-kommerziell genutzt werden.

CC BY-NC

Auch bei dieser Lizenz bleiben alle Bildrechte dem Urheber erhalten. Bei der Weiterverbreitung muss dessen Namen genannt werden, das Bild darf aber nur nicht-kommerziell genutzt werden. Bei der Weiterverbreitung erhält das Bild dieselben Rechte wie das Originalbild.

CC BY-NC-SA

Hiermit darf das Bild ausschließlich für die nicht-kommerzielle Nutzung verbreitet und verändert werden. Der Name des Urhebers muss genannt werden und das Bild unter denselben Rechten wie das Originalbild lizensiert werden.

CC BY-NC-ND

Diese Lizenz erlaubt lediglich den Download sowie die Verbreitung des Bildes unter Nennung des Urhebers. Veränderungen und kommerzielle Nutzung sind strikt verboten.

Die berühmte CC0-Lizenz

Für Redakteure von Online-Magazinen und Blogger ist die CC0-Lizenz die einfachste und beliebteste aller Bildrechte. Mit der Verwendung dieser Lizenz, gibt der Urheber all seine Rechte ab und die Nutzer dürfen das Bild herunterladen und in jeder erdenklichen Art verbreiten und nutzen. Entscheidet man sich für diese Lizenz, so muss bedacht werden, dass man bei der Verbreitung des Bildes keinen Einfluss mehr darauf nehmen kann. Nutzer des Bildes dürfen dieses sogar kommerziell nutzen und Geld damit verdienen. Das einzige Verbot beläuft sich auf die Nutzung des Bildes unter Angabe des Markenzeichens des Urhebers. In diesem Fall muss der Urheber um seine Zustimmung gebeten werden.

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?