Die ökonomischen Effekte von Kartellabsprachen

Ökonomische Effekte und wettbewerbspolitische Handlungsoptionen bei Kartellabsprachen:

Am Beispiel eines großen deutschen Zementkartells haben Wissenschaftler des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) die Folgen von Kartellabsprachen für Kunden und die Gesamtwohlfahrt empirisch untersucht. Kai Hüschelrath, Leiter der neuen Forschungsgruppe "Wettbewerb und Regulierung" am ZEW erläutert die wichtigsten Erkenntnisse dieser Forschung.

Juniorprof. Dr. Kai Hüschelrath ist Leiter der Forschungsgruppe "Wettbewerb und Regulierung" am ZEW sowie Koordinator des Leibniz-WissenschaftsCampus "Mannheim Centre for Competition and Innovation (MaCCI)". Seit 2006 untersucht er am ZEW wettbewerbsökonomische Fragestellungen, zuletzt war er Senior Researcher im Forschungsbereich "Industrieökonomik und Internationale Unternehmensführung". Seit 2009 ist er zudem Inhaber der Juniorprofessur für Industrieökonomik und Wettbewerbsstrategie an der WHU Otto Beisheim School of Management.

Sie haben die Preisabsprachen eines großen Zementkartells in Deutschland analysiert. Zu welchen zentralen Ergebnissen sind Sie gekommen?

Die Quotenabsprachen verschiedener großer Zementhersteller im deutschen Markt von den frühen 1990er Jahren bis Anfang 2002 haben zu einer substanziellen Erhöhung der Zementpreise geführt. In Abhängigkeit von der angewendeten Schätzmethode finden wir kartellbedingte Preisaufschläge zwischen 12,54 Euro und 17,96 Euro pro Tonne Portlandzement (CEM I). Neben den Abnehmern von Zement, die die Preiserhöhungen tragen mussten, leidet die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt unter solchen Preisabsprachen. Dies liegt einerseits an der künstlichen Verknappung des Zementangebots, beispielsweise aber auch an unterbleibenden Innovationsaktivitäten.

Wie hat sich die Preissetzung der ehemaligen Kartellanten und der Wettbewerber im Anschluss an die Zerschlagung des Kartells verändert?

In der kurzen Frist war in der Industrie ein recht dramatischer Preisverfall zu beobachten; und zwar gleichermaßen bei Kartellanten wie Wettbewerbern. Mittelfristig lässt sich allerdings ein deutlicher Wiederanstieg der Preise feststellen; ein Phänomen, das sich bei zahlreichen anderen Kartellen ebenso findet.

Warum kommt es zu dem beschriebenen Wiederanstieg der Preise?

Eine mögliche Erklärung ist, dass die ehemaligen Kartellanten erfolgreich Formen der stillschweigenden Kollusion umsetzen können, sie also ohne Absprache die Preissetzung ähnlich gestalten. Es ist aber grundsätzlich ebenso denkbar, dass beispielsweise Kostensteigerungen einen Teil der Preiserhöhungen erklären. Insofern ist im Regelfall eine genaue ökonometrische Analyse vonnöten, um den "wahren" Gründen für die beobachteten Preisverläufe auf die Spur zu kommen.

Welche Möglichkeiten hat der Gesetzgeber überhaupt, Kartelle zu bekämpfen?

Der Kampf gegen Kartelle ist Aufgabe der Wettbewerbsbehörden. Diese verfolgen typischerweise eine "Zwei-Säulen-Strategie" dahingehend, als sie einerseits durch Abschreckung die Bildung neuer Kartelle verhindern wollen und andererseits die Aufdeckung und Zerschlagung bestehender Kartelle beabsichtigen. Im Hinblick auf die Abschreckungswirkung sind die Bußgeldhöhe und die Aufdeckungswahrscheinlichkeit zentrale Determinanten, die in den vergangenen Jahren durch verschiedene Reformen eine Stärkung erfahren haben. Zu nennen sind hier beispielsweise die Reform der Bußgeldrichtlinien oder die Einführung sogenannter Kronzeugen- beziehungsweise Bonusregelungen, im Rahmen derer Kartellanten eine Bußgeldreduktion oder gar -befreiung in Aussicht gestellt wird, sofern sie eine Kartellbeteiligung bei der Wettbewerbsbehörde anzeigen. Von großer Bedeutung für die Kartellaufdeckung sind auch Hinweise von Wettbewerbern, Kunden oder ehemaligen Angestellten von Kartellanten. Ferner kommt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Internationalisierung von Kartellabsprachen auch der Kooperation verschiedener Wettbewerbsbehörden eine größere Bedeutung im Kampf gegen Kartelle zu.

Welche Handlungsempfehlungen für die Politik können Sie auf Basis Ihrer Untersuchungen aussprechen, damit Preisabsprachen in Zukunft früher entdeckt beziehungsweise verhindert werden können?

Die Wettbewerbsbehörden haben in den vergangenen Jahren zahlreiche bedeutsame Schritte zu einer wirksameren Kartellverfolgung angestoßen und diese größtenteils bereits umgesetzt. Dies spiegelt sich in den entsprechenden Statistiken zur Zahl der aufgedeckten Kartelle klar wider. Natürlich ist es immer möglich, mit zusätzlichen Ressourcen einen Ausbau der Abschreckungs- beziehungsweise Aufdeckungserfolge zu erzielen, beispielsweise durch eine wiederkehrende Überwachung von Industrien, die als besonders kartellanfällig gelten.

Gibt es Schätzungen zur Anzahl von nicht aufgedeckten aktiven Kartellen?

Niemand weiß, wie viele Kartelle existieren und welche Schäden diese hervorrufen. Aus ökonomischer Sicht erscheint es allerdings auch wenig zielführend, alle existierenden Kartelle in einer Volkswirtschaft aufdecken zu wollen. Hier sind immer zusätzliche Kosten und zusätzliche Erträge gegeneinander abzuwägen. Die Unklarheit über die Anzahl existierender Kartelle und die von ihnen ausgehenden Schäden erschwert allerdings zugegebenermaßen eine Abschätzung der Ertragsseite substanziell.


Ergänzende Informationen der AGITANO-Redaktion:

In den Wirtschaftswissenschaften werden verschiedene Typen von Kartellen unterschieden, z. B. Preiskartelle, Gebietskartelle, die Vereinbarungen über festgelegte Absatzgebiete treffen, Quotenkartelle, Rabattkartelle, Rationalisierungskartelle oder Krisenkartelle, die dauerhafte oder vorrübergehende Absatzrückgänge und deren wirtschaftliche Schäden als Folge von Konjunktur- oder Strukturkrisen durch gemeinsames Vorgehen mildern wollen. Die an einem Kartell beteiligten Unternehmen verpflichten sich in der Regel zu gemeinsamem wirtschaftlichem Handeln und zur Zahlung von Vertragsstrafen wenn gegen Regelungen des Kartellvertrages verstoßen wird.

Zwischen Mai 2004 bis Ende Juni 2011 gab es in der gesamten EU rund 1.400 Kartellverfahren, zuletzt rund 160 pro Jahr. Von den eingeleiteten Verfahren gediehen aus Sicht der nationalen Behörden etwa 44 % zur Entscheidungsreife.

Nach der absoluten Anzahl der eröffneten Verfahren liegt Frankreich mit 199 vor Deutschland mit 141 und Italien mit 90. Deutliche Unterschiede ergeben sich hingegen bei der Zahl der erfolgreichen Verfahren, bei denen das nationale Kartellamt letztlich auch eine Entscheidung beabsichtigt: Deutschland landet hier mit 48% nur auf einem 11. Platz. Hier liegen die Slowakei (100%), Italien (78%) und Griechenland (76%) vorne.

 

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