Seit Jahresbeginn gelten wieder neue Rahmenbedingungen für das Lohnbüro. In seinem Handbuch „Lohnsteuer | Reisekosten 2013“ stellt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Änderungen verständlich und praxisnah dar.
Der Ratgeber berücksichtigt in seiner 17. Auflage die aktuellen Neuerungen im Lohnsteuerrecht und bei der Reisekostenabrechnung. Arbeitgebern hilft er bei der haftungssicheren Umsetzung ebenso wie bei der Optimierung der lohnsteuerlichen Gestaltung. Auf 190 DIN-A4-Seiten werden die Lohnsteuer-Hinweise 2013, die nun geltenden Regelungen bei der Abrechnung von Mini-Jobbern, die Neuausrichtung des steuerlichen Reisekostenrechts sowie die Folgen der Finanzrechtsprechung aus dem vergangenen Jahr behandelt.
Die Veröffentlichung klärt Detailfragen zur elektronischen Lohnsteuerkarte und bietet einen ersten Überblick über die Reisekostenreform, die ab 2014 zur Anwendung kommen wird. Damit die Lohnsteuer-Außenprüfung keine unliebsamen Überraschungen bringt, behandelt die Publikation zudem aktuelle Entwicklungen bei der Erfassung und Bewertung von geldwerten Vorteilen, beispielsweise die Anerkennung von Gutscheinen als Sachzuwendungen, die Abrechnung von Betriebsveranstaltungen oder die Dienstwagengestellung.
„Lohnsteuer | Reisekosten 2013“ kostet 19,50 Euro. Der Leitfaden kann bezogen werden über den DIHK Publikationen Service, E-Mail bestellservice@verlag.dihk.de, oder auf der DIHK-Website in der Rubrik „Publikationen“.
(DIHK 2013)
Reform der Unternehmensbesteuerung und des Reisekostenrechts noch 2013
Der Bundesrat hat am Freitag, den 1. Februar 2013, einer Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts zugestimmt. So werden u.a. die Pauschalen bei den Reisekosten angehoben sowie die doppelte Haushaltsführung und die Unternehmensbesteuerung vereinfacht. Der Bundestag hatte bereits am 17. Januar 2013 zugestimmt. Das Paket hat ein Volumen von 290 Mio. Euro. Davon entfallen rund 220 Millionen Euro auf die Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts. Details zu den Änderungen lesen Sie hier.