EEG Befreiungen im Zwielicht – Zusammenfassung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Der Bund der Energieverbraucher kritisiert die Aufblähung der EEG-Umlage. Die durch Erneuerbare bewirkten Strompreissenkungen würden den Verbrauchern dagegen vorenthalten." Ohne die Förderung der Erneuerbaren zu vermindern könnten die Strompreise für Privatkunden mindestens um drei Cent je Kilowattstunde sinken, wäre nur die Förderung und die Märkte sachgerecht gestaltet" kritisiert der Verbandsvorsitzende Dr. Aribert Peters heute in Unkel.

Die EEG Umlage ist durch Sonderzahlungen an Großbetriebe und einen die Umlage aufblähenden Vermarktungsmechanismus um etwa 1,5 Cent überhöht. Andererseits werden Verbrauchern die strompreissenkenden Wirkungen erneuerbarer Energien vorenthalten Dafür ist ein politisch geduldetes Versagen der Strommärkte auf der Großhandels- und der Einzelhandelsebene verantwortlich. (Stichworte: Dominanz der Erzeugungsmärkte durch die Stromriesen, fehlende Entflechtung und Großhandelsaufsicht, fehlender Verbraucherschutz beim Stromanbieterwechsel).

Nur ein Teil der EEG-Umlage fördert den Ausbau der Erneuerbaren. Ein ständig größerer Anteil der Umlage fördert stromintensive Betriebe oder verpufft nutzlos. Schon im Jahr 2011 zahlten Privatverbraucher und Mittelstand 0,6 Cent je Kilowattstunden allein für die Förderung stromintensiver Betriebe und deren Befreiung von der Umlage. Da es sich dabei um eine nach EU-Recht unzulässige Beihilfe handelt, hat die Kommission auf Beschwerde des Bund der Energieverbraucher e.V. ein Beihilfeverfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet (Aktenzeichen SA 33995(2011/CP)).

Die Bundesregierung hat mit der am 1.1.2012 in Kraft getretenen EEG Novelle wesentlich mehr Betriebe von der Umlagezahlung befreit. Das hat zur Folge, dass künftig alle übrigen Verbraucher umso stärker mit Unterstützungszahlungen für Großbetriebe über die EEG-Umlage belastet werden.

Die Zahl der begünstigten Betriebe wird sich im Jahr 2012 gebenüber 2011 fast verdreifachen, wie aus der Antragsstatistik der Bundesregierung hervorgeht: von 813 Betrieben auf 2.083 Betriebe (Bundestagsdrucksache 17/10421). Entsprechend wird auch die sachfremde Förderung von Großbetrieben durch die EEG-Umlage ansteigen.

Durch einen Fernsehbeitrag der Sendung Frontal 21 vom 4. September 2012 ist eine Liste von befreiten Betrieben an die Öffentlichkeit gelangt. Die Liste zeigt, dass zahlreiche Betriebe von der Befreiung begünstigt sind, die in keinster Weise im internationalen Wettbewerb stehen oder kurz vor der Abwanderung ins Ausland stehen: Flughafen Stuttgart Energie, Freiburger Verkehrs AG, Stuttgarter Straßenbahn AG, Verkehrsbetriebe Karlsruhe, Vattenfall Mining in Cottbus – ein großer Braunkohletagebau,Bayerische Milchindustrie, Stadtwerke Augsburg Verkehr GmbH, Stadtwerke München Unternehmensbereich Verkehr, Bremer Strassenbahn AG, S-Bahn Hamburg, DB Netz AG, Rostocker Straßenbahn AG, Kasseler Verkehrsgesellschaft AG, Braunschweiger Verkehrs AG, Molkerei Ammerland, Universitätsenergie Göttingen, Essener Verkehrs AG, Kölner Verkehrs Betriebe, Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH, Himmelsberger Mineralbrunnen, Leissinger Mineralbrunnen, Weimarer Wurstwaren.

Dazu der Vorsitzende des Bund der Energieverbraucher e.V. Dr. Aribert Peters: "Die Erhöhung der EEG-Umlage geht zum großen Teil auf die gesetzwidrige Befreiung von Großbetrieben durch die Bundesregierung zurück“.

Auf der anderen Seite werden Verbrauchern die strompreissenkenden Wirkungen durch erneuerbare Energien vorenthalten. Denn der Solarstrom bewirkt an den Strombörsen eine Senkung der Strombeschaffungskosten ingesamt.

Energieexperte Gunnar Harms, Vorstand des Bundes der Energieverbraucher, in einem Gutachten für die Grüne Bundestagsfraktion: „Aktuell müsste der Strompreis zwei Cent die Kilowattstunde niedriger liegen, wenn die Versorger die gesunkenen Einkaufspreise aus der Vergangenheit an die Verbraucher entsprechend weitergereicht hätten“.

Geringere Börsenpreise erhöhen die EEG-Umlage: Denn die EEG-Umlage gleicht die Strompreisdifferenz zwischen der Vergütungszahlung an den Erzeuger und den Verkaufserlös des eingespeisten Stroms aus.

 

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