Einigung auf EU-Forschungs- und Innovationsprogramm: 70 Mrd. Euro, Mittelstand im Fokus

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EU, Europa, Euroraum, Wirtschaftspolitik, Forschung, Innovation, Rahmenprogramm, Forschungsrahmenprogramm
[Bild: Europäische Union / cc-by rockcohen]

Ein Kompromiss zwischen den EU-Mitgliedsstaaten (Rat) und dem Europaparlament im Ausschuss der Ständigen Vertreter hat den Weg für das neue Forschungs- und Innovationsprogramm der EU „Horizont 2020“ frei gemacht. Die formelle Annahme des Gesetzespaketes für das neue Rahmenprogramm für Forschung und Innovation in dem Zeitraum 2014-2020 kann nun in den kommenden Monaten erfolgen. Neben einfacheren Verfahren und neuen Förderinstrumenten für mittelständische Unternehmen wachsen auch die Investitionen um 25% auf über 70 Milliarden Euro an.

Ziel von Horizont 2020

Das EU-Forschungsrahmenprogramm hat drei Schwerpunkte: Förderung der wissenschaftlichen Grundlagenforschung, die Stärkung der industriellen Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Union und die Bewältigung der großen Gesellschaftlichen Herausforderungen. Neben der klassischen Verbundforschung („Cluster“ aus Akteuren der freien Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen) soll auch eine marktnahe Förderung von Forschung und Entwicklung erfolgen, um Forschungsergebnisse und Innovationen noch schneller zur Anwendung zu bringen. Somit verstärkt das EU-Programm laut dem Bundesforschungsministerium die Maßnahmen, die Deutschland national bereits mit der Hightech-Strategie seit 2006 antizipiere.

Das Rahmenprogramm Horizont 2020 weist mehrere Neuerungen auf:

– Die Mittel für Forschung und Innovation in der EU wurden um 25% auf über 70 Milliarden Euro erhöht.

– Die bisher getrennten EU-Programme der Forschungs- und Innovationsförderung werden gebündelt und dadurch vereinfacht. Dies verringert die administrative Kosten und den Aufwand für die forschenden Unternehmen, Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen.

– Die Anträge, Forschungsregeln und das finanzielle Management werden vereinfacht und die Bewilligung der Finanzmittel beschleunigt.

– Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch eine Reihe von Maßnahmen gezielt gefördert werden.

– Durch ein Pilotprojekt soll die Zeit von der Produktidee bis zur Markteinführung verringert und die Teilhabe verschiedener Akteure verbessert werden

– Durch spezielle Maßnahmen, wie u.a. regionalpolitische Instrumente, soll dazu beigetragen werden, dass auch strukturell schwächere Regionen von dem Rahmenprogramm profitieren. Dafür sollen auch die Synergien mit dem Europäischen Struktur- und Investitionsfonds besser genutzt werden.

– Sowohl die öffentliche Forschung und Entwicklung als auch Kooperationen mit der Wirtschaft in öffentlich-privaten Partnerschaften sollen stärker gefördert werden, auch mit Drittstaaten und internationalen Organisationen.

– Das Europäische Institut für Innovation und Technologie (EIT) soll in das Forschungsrahmenprogramm integriert werden und dafür fünf neue Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) gegründet werden, die ein Forschen im Verbund ermöglichen. (Die einzelnen KIC sind in der strategischen Innovationsagenda des EIT nachzulesen.)

Weiterführende Informationen:

Weitere Hintergrundinformationen und die Zusammensetzung des Budgets für das Forschungsrahmenprogramm in einer Mitteilung des Rats der Europäischen Union, auf dem EUROPA-Server oder beim Bundesministerium für Bildung und Forschung.

(mb)

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