EU-Agrarpolitik: Agrarreform kann Paradigmenwechsel einläuten

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Erfolg hängt von Umsetzung in Mitgliedstaaten ab. Deutschland muss Spielräume voll ausnutzen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Entscheidung der EU-Staaten für eine Agrarreform als „Schritt hin zu einem Paradigmenwechsel in der Landwirtschaft“ begrüßt. Erstmals würden Milliarden Euro an Subventionen für Landwirte an Gegenleistungen für mehr Umweltschutz geknüpft. „Dieser Beschluss ist Grundlage dafür, die Landwirtschaft künftig ökologischer gestalten zu können“, sagte Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND. „Gefragt sind jetzt die Mitgliedstaaten, die die vorhandenen Spielräume bei der Verteilung der Gelder maximal ausschöpfen müssen.“ Deutschland müsse Zahlungen, die direkt an Landwirte flössen, künftig an den Erhalt von Arbeitsplätzen knüpfen und 15 Prozent der Gelder für die Umsetzung von Umweltprogrammen umwidmen. Nur so könnten tatsächlich Schäden an der Natur, den Menschen und Tieren durch die Landwirtschaft reduziert und Arbeitsplätze erhalten werden.

Weiger kritisierte, dass im Rahmen der Agrarreform künftig vor allem beim Ökolandbau und weniger bei konventionellen Großbetrieben Mittel gestrichen werden sollen. „Kanzlerin Angela Merkel hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Ökobauern weniger unterstützt werden sollen. Es steht in ihrer und der Verantwortung der künftigen Bundesregierung, die für die Umwelt und die Verbraucher kontraproduktiven Kürzungen durch die Umwidmung der Direktzahlungen wieder auszugleichen“, sagte der BUND-Vorsitzende. Flösse nur jeder siebte Euro der direkten Zahlungen an Landwirte in Agrarumweltprogramme, könnte in Deutschland das Angebot an Ökolebensmitteln massiv verbessert werden. Dieses hinke bisher der rasch wachsenden Nachfrage massiv hinterher.

Laut der gestern beschlossenen EU-Agrarreform müssen Subventionsempfänger künftig bestimmte Umweltregeln einhalten, andernfalls werden ihnen mindestens 30 Prozent ihrer Prämien abgezogen. Bis auf Ökobetriebe sollen künftig alle Betriebe fünf und später sieben Prozent ihrer Ackerfläche so bestellen, dass sie zumindest teilweise dem Artenschutz dienen, etwa mit dem Anbau von Eiweißpflanzen, Hecken oder Blühstreifen. Wiesen und Weiden dürfen nur noch unter Auflagen umgepflügt werden. Auf rund 70 Prozent der Ackerflächen eines Subventionsempfängers sind jedoch weiterhin Monokulturen erlaubt.

Eine Entscheidung des EU-Parlaments zur Reform wird in Kürze erwartet.

(BUND 2013)

-> Weiterführende Informationen im Dossier „EU-Agrarpolitik“ des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz / finanzielle Details in dem Hintergrundbericht „EU-Agrarpolitik – Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)“ des Bundesministeriums der Finanzen / siehe auch das Dossier des Naturschutzbunds Deutschland e.V. (NABU)

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