Familienstiftung: Ein Instrument für finanzielle Freiheit
Das Thema „passives Einkommen“ fasziniert viele Menschen, wird aber häufig missverstanden. Der Begriff „passiv“ vermittelt den Eindruck, Wohlstand entstehe mühelos – doch das Gegenteil ist der Fall. Echte finanzielle Freiheit entsteht nur durch aktive Entscheidungen, vorausschauende Planung und klare Strukturen. Genau hier setzt die Familienstiftung an.
Ein Stifter oder eine Stifterin ist keine Person, die das Leben einfach geschehen lässt. Er oder sie gestaltet es bewusst – mit Verantwortung, Zielstrebigkeit und dem Wunsch, langfristig Werte zu schaffen. Eine Familienstiftung ist dafür das ideale Instrument. Sie bietet die Möglichkeit, Vermögen nach eigenen Vorstellungen zu sichern, zu verwalten und generationenübergreifend zu bewahren – wie es auf stiftung.de in zahlreichen Praxisbeispielen gezeigt wird.
Im Gegensatz zu kurzfristigen Anlageformen basiert eine Familienstiftung auf einem klaren rechtlichen Rahmen. Sie schafft Stabilität, Transparenz und Planungssicherheit. Durch diese Struktur können Stifterinnen und Stifter ihr Lebenswerk fortführen, ihre Familie absichern und ihre finanziellen Ziele mit Weitsicht verwirklichen. So wird aus dem Traum von Unabhängigkeit ein realistisches Konzept, das auf Dauer trägt – nicht durch Zufall, sondern durch bewusstes, aktives Handeln.
Familienstiftung als Modell für passives Einkommen
Eine Familienstiftung ist kein starres Konstrukt, sondern ein flexibles Modell mit mehreren tragenden Säulen. Je nach Zielsetzung können Schwerpunkte unterschiedlich gesetzt werden – etwa auf Vermögensschutz und -aufbau, Steueroptimierung, Nachlassregelung, Unternehmensnachfolge oder Altersvorsorge. Besonders die Altersvorsorge für den Stifter und seine Familie steht dem Gedanken eines passiven Einkommens am nächsten.
Das Prinzip ist einfach, aber wirkungsvoll: Das Vermögen – etwa Immobilien, Kapitalanlagen oder Unternehmensanteile – wird auf die Familienstiftung übertragen. Aus den daraus entstehenden Erträgen erhalten die Begünstigten regelmäßige Ausschüttungen. Das Vermögen selbst bleibt dabei dauerhaft im Besitz der Stiftung und ist somit vor externen Risiken geschützt.
Diese Struktur ermöglicht eine kontinuierliche Versorgung, die sich an den tatsächlichen Bedürfnissen der Familie orientiert. Sie sorgt für Sicherheit und Stabilität, ohne dass das Kapital angetastet wird. Damit verbindet die Familienstiftung das Beste aus zwei Welten: finanzielle Unabhängigkeit und nachhaltigen Vermögenserhalt. Wer finanzielle Freiheit nicht dem Zufall überlassen möchte, findet hier ein Instrument, das auf Dauer funktioniert – planbar, steuerlich optimiert und rechtssicher.
Nachfolgend finden Sie fünf praxisnahe Tipps, wie Sie Ihre Stiftungsstruktur optimal gestalten können, um diese Vorteile voll auszuschöpfen.
Tipp 1: Familienstiftung richtig planen – Zielsetzung definieren
Der Philosoph Seneca sagte einst: „Wenn ein Mensch nicht weiß, welchen Hafen er ansteuert, ist kein Wind der Richtige.“ Dieser Gedanke gilt auch für die Planung einer Familienstiftung. Bevor eine Stiftung gegründet wird, sollte daher genau geklärt werden, welches Ziel sie erfüllen soll. Von dieser Zielsetzung hängt die gesamte Struktur ab – sie ist das Fundament, auf dem alles Weitere aufbaut.
In meiner Beratungspraxis steht zu Beginn immer ein ausführliches Strategiegespräch. Dabei analysieren wir, welche Ergebnisse der Stifter anstrebt und welche Werte langfristig gesichert werden sollen. Ein Unternehmer, der sein Geschäft weiter ausbauen möchte, profitiert beispielsweise von einer Holding-Struktur, die sein Unternehmen mit einer Familienstiftung verbindet.
Liegt der Fokus hingegen auf einem möglichst stabilen, passiven Einkommen, kann es sinnvoll sein, eine bereits vorhandene Immobilie in die Stiftung einzubringen. Denn die Mieteinnahmen, die eine natürliche Person erzielt, unterliegen der Einkommensteuer und können – je nach Höhe – mit bis zu 45 Prozent besteuert werden. Eine Familienstiftung hingegen zahlt auf Erträge aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalanlagen lediglich 15 Prozent Körperschaftsteuer.
Dieser Unterschied ist erheblich. Er eröffnet nicht nur attraktive Möglichkeiten für die private Altersvorsorge, sondern auch für eine langfristig durchdachte Investment-Strategie. Wer seine Ziele klar definiert, schafft damit die Grundlage für eine Stiftung, die über Generationen hinweg Bestand hat.
Tipp 2: Stiftung auf stabile Erträge ausrichten
Von nichts kommt nichts – das gilt auch für die Familienstiftung. Damit regelmäßige Ausschüttungen möglich sind, braucht es eine verlässliche Finanzquelle, die mit der geplanten Ausschüttungshöhe in Einklang steht.
Ein Beispiel verdeutlicht das Prinzip: Angenommen, der Stifter möchte zwei seiner Kinder jährlich mit jeweils 10.000 Euro unterstützen. Die Familienstiftung sollte folglich einen jährlichen Ertrag von mindestens 20.000 Euro erzielen. Besteht das Stiftungsvermögen aus einer unbelasteten, vermieteten Immobilie, müsste diese eine Jahresnettokaltmiete von rund 40.000 Euro erwirtschaften.
Wie ergibt sich diese Summe? Von der Jahresnettokaltmiete sind zunächst etwa 25 Prozent für Betriebskosten, Hausverwaltung, Instandhaltung und Rücklagen abzuziehen. Zusätzlich ist der Freibetrag für Stiftungen in Höhe von 5.000 Euro zu berücksichtigen. Übrig bleiben 25.000 Euro, die mit 15 Prozent Körperschaftsteuer belastet werden. Der Familienstiftung verbleiben somit 21.250 Euro. Davon können 20.000 Euro an die Kinder ausgeschüttet werden; die verbleibenden 1.250 Euro decken die Verwaltungskosten.
Unterstellt man eine Rendite von etwa fünf Prozent, müsste die Immobilie einen Verkehrswert von rund 800.000 Euro haben, um diese Mieteinnahmen zu erzielen. Solche Berechnungen sollten immer vor der Stiftungsgründung erfolgen. Sie bilden die Grundlage, um das erforderliche Grundstockvermögen realistisch festzulegen und den Stiftungszweck langfristig zuverlässig zu erfüllen.
Tipp 3: Schenkungssteuer bei der Vermögensüberführung beachten
In den meisten Fällen erfolgt die Gründung einer Familienstiftung durch einen Schenkungsakt des Stifters. Dabei gibt es steuerlich einiges zu beachten. Eine Schenkung unterliegt der Schenkungssteuer, sobald der übertragene Betrag die geltenden Freibetragsgrenzen überschreitet. Die Höhe dieser Freibeträge richtet sich nach dem entferntesten Begünstigten der Familienstiftung.
Will der Stifter beispielsweise ausschließlich seine Kinder begünstigen, kann er den hohen Freibetrag der Steuerklasse I in Höhe von 400.000 Euro pro Kind in Anspruch nehmen. Möchte er jedoch zusätzlich weitere Familienmitglieder – etwa seine Mutter oder Geschwister – einbeziehen, sinkt der Freibetrag drastisch auf nur 20.000 Euro. Der Grund: Diese Zuwendungen werden in der ungünstigen Steuerklasse III versteuert.
Als Stiftungsexperte empfehle ich in einem solchen Fall, dass die Mutter selbst eine Familienstiftung gründet – also eine Stufe höher im Familienstammbaum. Auf diese Weise lässt sich vermeiden, in die steuerlich ungünstige Klasse III zu fallen.
Manche angehende Stifter treffen nach Kenntnis der Schenkungssteuer eine folgenschwere Entscheidung. Sie statten die Familienstiftung zunächst mit einem geringeren Grundstockvermögen aus und planen, später eine weitere Zustiftung vorzunehmen. In der Fachliteratur findet sich zwar häufig der Hinweis, dass Zustiftungen rechtlich zulässig sind – doch das bedeutet nicht, dass sie auch vorteilhaft sind.
Gerade bei einer Familienstiftung gilt das Gegenteil. Sobald die Stiftung als anerkannte, rechtsfähige Körperschaft errichtet wurde, werden alle späteren Zustiftungen automatisch in Steuerklasse III eingeordnet – unabhängig davon, wer der entfernteste Begünstigte ist. Dadurch können erhebliche Steuerlasten entstehen. Deshalb ist es ratsam, das anfängliche Stiftungsvermögen von Beginn an so zu planen, dass der Stiftungszweck langfristig erfüllt werden kann, ohne später steuerliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Tipp 4: Familienstiftung steueroptimiert ausschütten
Wenn von einem passiven Einkommen die Rede ist, stellt die Ausschüttung der Stiftungserträge an die Begünstigten eine naheliegende Möglichkeit dar, auf die Gelder der Familienstiftung zuzugreifen. Doch nicht alles, was naheliegend ist, ist auch die effizienteste Lösung. Steuerfrei bleibt eine Ausschüttung nur bis zu einer Höhe von 10.000 Euro im Jahr – vorausgesetzt, die Begünstigten verfügen über keine weiteren Einkünfte. Überschreiten ihre gesamten Einnahmen diesen Freibetrag, wird die Ausschüttung mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent belastet.
Aus diesem Grund empfehle ich, die Ausschüttungen an die Begünstigten zur Finanzierung ihres Privatkonsums auf das Nötigste zu beschränken. Das volle Potenzial einer Familienstiftung liegt nämlich nicht in hohen Auszahlungen, sondern in der Möglichkeit, mit den Stiftungserträgen steuerbegünstigt zu investieren. So kann die Vermögensmasse langfristig wachsen und sich schneller vermehren.
Wer dennoch über den Cashflow der Familienstiftung verfügen möchte, sollte den Weg über einen Darlehensvertrag wählen. Dabei fallen Steuern nur auf die Zinsen an. Wichtig ist jedoch, dass der Vertrag marktüblichen Bedingungen entspricht – also realistische Zinssätze und Tilgungsmodalitäten enthält. Diese Option bietet meist sehr gute Konditionen für Entnahmen, erfordert aber auch Disziplin: Ein Darlehen an sich selbst muss zurückgezahlt werden. Deshalb eignet sich diese Variante besser für langfristige Investitionen als für eine kurzfristige Konsumfinanzierung.
Tipp 5: Stiftung mit dem richtigen Mindset führen
Eine besondere rechtliche Eigenschaft der Familienstiftung besteht darin, dass ab dem Zeitpunkt der Vermögensübertragung das übertragene Vermögen nicht mehr dem Stifter selbst gehört, sondern der Stiftung. Für viele Stifter ist genau dieser Punkt anfangs eine emotionale Herausforderung. Deshalb spreche ich in diesem Zusammenhang gern von einem notwendigen „Mindset Change“ – hin zum Money Mindset.
Die positive Veränderung der finanziellen Situation beginnt mit einer einfachen, aber entscheidenden Frage: Muss mir ein Vermögen gehören – oder reicht es aus, wenn dieses Vermögen mir dient? Diese Perspektive verändert alles. Wer sie für sich beantwortet, öffnet den Blick für die zahlreichen Möglichkeiten, die eine Stiftung bietet. Sie wird zum Werkzeug, um finanzielle Freiheit, Stabilität und Unabhängigkeit aktiv zu gestalten.
Um diesen Denkprozess zu unterstützen, empfehle ich meinen Kunden ein einfaches Gedankenspiel. Ersetzen Sie den Begriff Eigentum durch Kontrolle. Denn auch wenn eine Familienstiftung formal eine eigenständige juristische Person ist, bleibt das darin enthaltene Vermögen steuer- und handlungsseitig vollständig steuerbar. Im Alltag ergeben sich kaum Unterschiede zwischen persönlichem Eigentum und einer kontrollierten Stiftung.
Rechtlich und steuerlich jedoch eröffnet sich ein weites Feld an Vorteilen. Die Stifter profitieren von erheblichen Steuervorteilen, können ihr Vermögen schneller aufbauen und gleichzeitig sichern. Durch die klare Trennung von der natürlichen Person entsteht ein sicherer Schutzraum – ein „Tresor“, der das Vermögen vor äußeren Zugriffen, etwa bei Scheidungen oder Haftungsfällen, wirksam bewahrt.
Familienstiftung als Schlüssel zu nachhaltiger finanzieller Freiheit
Eine Familienstiftung ist weit mehr als ein steuerliches oder rechtliches Konstrukt. Sie ist ein strategisches Instrument, um Vermögen zu sichern, zu strukturieren und über Generationen hinweg zu bewahren. Wer sie richtig plant und führt, schafft damit ein stabiles Fundament für finanzielle Unabhängigkeit. Entscheidend ist dabei die klare Zielsetzung, eine durchdachte Struktur und das Bewusstsein, dass Vermögen vor allem durch Kontrolle, nicht durch Besitz entsteht.
Die Familienstiftung bietet sowohl rechtliche Sicherheit als auch steuerliche Vorteile und ermöglicht es, finanzielle Erträge langfristig zu optimieren. Sie vereint Schutz, Wachstum und Verantwortung in einer Form, die auf Beständigkeit ausgelegt ist. Wer den Schritt zu diesem Modell wagt, entscheidet sich für eine nachhaltige, planbare und unabhängige Zukunft – für sich selbst, die Familie und kommende Generationen.
Häufige Fragen (FAQ) zur Familienstiftung
Eine Familienstiftung ist eine rechtlich selbstständige Vermögensstruktur, die zum Zweck gegründet wird, das Vermögen einer Familie langfristig zu sichern und deren Mitglieder finanziell zu unterstützen. Sie ist keine Gesellschaft, sondern eine eigenständige juristische Person, die Vermögenswerte wie Immobilien, Unternehmensanteile oder Kapitalanlagen hält. Ziel ist es, den Erhalt und die Nutzung des Vermögens über Generationen hinweg sicherzustellen – unabhängig von persönlichen Lebensumständen oder Erbstreitigkeiten.
Bei einer Familienstiftung überträgt der Stifter Vermögen auf die Stiftung, die fortan als Eigentümerin fungiert. Die Stiftung verwaltet dieses Vermögen nach den im Stiftungsgeschäft und der Satzung festgelegten Regeln. Aus den Erträgen werden regelmäßig Ausschüttungen an die begünstigten Familienmitglieder vorgenommen. Gleichzeitig bleibt das Kapital in der Familienstiftung erhalten. Dadurch entsteht eine dauerhafte Struktur, die Vermögen schützt, planbare Erträge ermöglicht und steuerlich vorteilhaft gestaltet werden kann.
Für Unternehmer ist eine Familienstiftung besonders attraktiv, weil sie Vermögen, Erträge und Unternehmensnachfolge in einer klaren Struktur vereint. Sie schützt das Unternehmen vor Zersplitterung, etwa durch Erbfolgen, und sorgt für Stabilität in der Eigentümerstruktur. Zudem ermöglicht sie eine gezielte Steueroptimierung, schützt vor externen Haftungsrisiken und stellt sicher, dass Gewinne langfristig im Familieninteresse verwendet werden. So bleibt das Lebenswerk des Unternehmers erhalten – unabhängig von individuellen Veränderungen in der Familie.
Eine Familienstiftung ist sinnvoll, wenn Vermögen dauerhaft gesichert, Nachfolgefragen klar geregelt und steuerliche Vorteile genutzt werden sollen. Besonders geeignet ist sie für Unternehmerfamilien, Immobilieneigentümer oder Investoren mit langfristiger Perspektive. Auch bei komplexen Vermögensverhältnissen oder zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten bietet sie erhebliche Vorteile. Entscheidend ist, dass eine klare Zielsetzung besteht – etwa zur Altersvorsorge, Vermögensbewahrung oder Einkommenssicherung für Familienmitglieder.
Steuerlich wird eine Familienstiftung wie eine Körperschaft behandelt. Sie unterliegt der Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent auf ihre Erträge. Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung und Kapitalanlagen werden somit deutlich günstiger besteuert als bei natürlichen Personen. Ausschüttungen an Begünstigte sind teilweise steuerpflichtig, abhängig von der Höhe und den persönlichen Einkünften. Zusätzlich können Schenkungs- oder Erbschaftssteuern anfallen. Eine sorgfältige steuerliche Planung ist daher unerlässlich, um die Vorteile optimal zu nutzen.
Grundsätzlich kann jede volljährige und geschäftsfähige Person eine Familienstiftung gründen – unabhängig davon, ob sie Unternehmer, Selbstständiger oder Privatperson ist. Voraussetzung ist, dass ausreichendes Vermögen vorhanden ist, um den Stiftungszweck dauerhaft zu erfüllen. Auch Ehepaare oder mehrere Familienmitglieder können gemeinsam als Stifter auftreten. Wichtig ist, dass die Motivation langfristig angelegt ist und das Vermögen im Sinne der Familie erhalten bleiben soll, nicht kurzfristig verwaltet oder verteilt.
Die Gründung einer Familienstiftung erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst wird ein klarer Stiftungszweck definiert, anschließend eine Stiftungssatzung erstellt. Diese legt fest, wie das Vermögen verwaltet, verwendet und an Begünstigte ausgeschüttet wird. Danach folgt die Übertragung des Vermögens und die behördliche Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht. Eine rechtliche und steuerliche Beratung ist dringend zu empfehlen, um die Struktur optimal zu gestalten und spätere Konflikte oder Steuerbelastungen zu vermeiden.
Die Kosten einer Familienstiftung hängen von Vermögensumfang, Struktur und individueller Ausgestaltung ab. Zu den Gründungskosten gehören rechtliche Beratung, notarielle Beurkundung und Gebühren für die Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht – meist zwischen 5.000 und 20.000 Euro. Hinzu kommen laufende Verwaltungskosten für Buchhaltung, Steuerberatung und gegebenenfalls Stiftungsmanagement. Trotz dieser Aufwendungen rechnet sich eine Familienstiftung langfristig durch Steuerersparnisse, Vermögensschutz und planbare Erträge für die Familie.
Gastautor: Sascha Drache
Sascha Drache ist einer der bekanntesten Experten im deutschsprachigen Raum für Stiftungslösungen und Vermögensschutz. Er hat bereits über 500 Stiftungen erfolgreich begleitet und unterstützt Unternehmer, Investoren und Selbstständige dabei, ihr Vermögen intelligent zu strukturieren und steuerlich zu optimieren. Mit seiner langjährigen Erfahrung, verständlichen Erklärungen und praxisnahen Seminaren gilt er als verlässlicher Ansprechpartner, wenn es um rechtssichere und nachhaltige Stiftungsmodelle geht.
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