Kreditwürdigkeit prüfen mit Selbstauskunft

Fast jeder muss mindestens einmal im Leben einen Kredit aufnehmen – privat, um größere Anschaffungen zu tätigen, Immobilien zu erwerben oder ein Haus zu bauen. Geschäftlich, um ein Unternehmen zu gründen oder um Investitionen tätigen zu können. Ein wichtiger Indikator für die Kreditwürdigkeit sind die bei der Schufa gespeicherten Daten. Jeder kann seine Schufa-Daten einmal jährlich kostenfrei anfordern.

Schufa speichert Daten über Kreditwürdigkeit

In Deutschland gibt es mehrere Auskunfteien, die Daten über die Kreditwürdigkeit sammeln. Die größte von ihnen ist die Schufa.

Wer Geld aufnimmt oder Verträge abschließen, der stimmt (fast) automatisch der Weitergabe seiner Daten an die Schufa zu. Diese stellt die Daten wiederum Unternehmen und Banken zur Verfügung. Die bei der Schufa gespeicherten Daten sind ein wichtiger Faktor zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Kunden.

Laut Datenschutzgesetz ist jeder Bürger berechtigt, einmal jährlich kostenfrei seine gespeicherten Daten einzusehen.

Selbstauskunft einholen

Bevor man bei seiner Bank vorspricht, um einen Kredit zu beantragen, ist es sinnvoll, selbst die eigene Kreditwürdigkeit zu überprüfen. Mitunter verlangen auch Geschäftspartner oder Vermieter eine Schufa-Selbstauskunft.
Auf Antrag sendet die Schufa diese Unterlagen zu. Diese enthalten nicht alle Daten, die bei der Schufa gespeichert sind, sondern nur diejenigen, die nötig sind, um das Vertrauen zwischen den Vertragsparteien zu fördern. Eine Selbstauskunft kann man, z.B. über das Online-Portal selbstauskunft.com anfordern. Dort gibt es entsprechende Formularassistenten, die dann sofort online abgeschickt werden können.

Beurteilung der Kreditwürdigkeit

Für die Beurteilung von Kreditwürdigkeit gibt es kein „Patentrezept“. Je nach Geschäfts- oder Investitionsrisiko variieren die Beurteilungskriterien stark. Letztlich muss jeder Gläubiger selbst entscheiden, wie weitreichend die geforderten Informationen sind. Grundsätzlich prüfen Banken und Unternehmen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden jedoch vor der Leistungserbringung – meist findet sich in den Geschäftsbedingungen der Vermerk, dass die Leistung nur unter dem Vorbehalt einer positiven Beurteilung der Kreditwürdigkeit erbracht wird.

Im Allgemeinen werden folgende Indikatoren herangezogen, um die Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu beurteilen:

  • Schufa-Einträge
  • bisherige Zahlungsmoral
  • Verhältnis von Einkommen und Ausgaben
  • Vermögenssituation
  • Schuldenlast
  • Güterstand

Bei Unternehmen fließen folgende Indikatoren in die Beurteilung der Kreditwürdigkeit ein:

  • Angaben aus Bankauskunft, Schufa
  • Rechtsform und Unternehmenssatzung
  • Eigenkapitalquote
  • Cash-Flow
  • Management
  • Unternehmensplanung
  • Investitionspolitik
  • Vermögens- und Schuldensituation

Dabei werden die Kriterien nicht zwingend gleich gewichtet. Je nach Bedeutung können die Kriterien unterschiedlichen Einfluss auf das Rating-Ergebnis und damit auf die Kreditwürdigkeit des Unternehmens erlangen.

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