Sinkendes Rentenniveau – zusätzliche Altersvorsorge: Betriebliche Altersversorgung, Riester oder Rürup?

Der Rentenversicherungsbericht 2011 des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geht von einem weiterhin stark sinkenden Rentenniveau aus. Demnach dürfte das Sicherungsniveau von 50,2 Prozent vor Steuern (Stand 2011) bis zum Jahr 2025 auf 46,2 Prozent absinken. Das Sicherungsniveau vor Steuern ist das Verhältnis zwischen der Rente, die ein Durchschnittsverdiener nach 45 Jahren Beitragszahlungen erhält, und dem aktuellen Durchschnittseinkommen.

Einer der Hauptgründe für das weitere Absinken des Rentenniveaus ist die Erhöhung des Referenzwertes Durchschnittseinkommen: Die Prognose geht davon aus, dass sich der Durchschnittslohn von 30.268 Euro (Stand 2011) auf dann 46.700 Euro im Jahr 2025 erhöhen werde. Da diese Steigerung um 54 Prozent aber das Ansteigen der Renten mit geschätzten 35 Prozent deutlich übertrifft, werde das Rentenniveau weiter sinkt.

Zusatzversicherungen

Das Bundesarbeitsministeriums rät vor diesem Hintergrund bereits seit einigen Jahren zur zusätzlichen Altersvorsorge. Dabei bieten sich drei Wege an: Die betriebliche Altersversorgung, die Riester-Rente und die Rürup-Rente.

Betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Pensionsplan, der sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern finanziert wird. Laut einer Studie von Towers-Watson nennen 26 Prozent der heutigen Berufseinsteiger die bAV als wichtigste Einkommensquelle im Ruhestand, während sich nur 19 Prozent zuerst auf die gesetzliche Rente verlassen. 20 Prozent setzen auf Ersparnisse.

Unterschied zwischen Riester- und Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist hauptsächlich für Selbständige gedacht, bei der Riester-Rente werden hauptsächlich die pflichtversicherten Arbeitnehmer gefördert.

Die Riester-Rente gehört zu Schicht 2 der Zusatzversorgung (betriebliche Altersversorgung und Riesterförderung), allerdings werden lediglich die Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gefördert, Selbstständigen steht dieses Instrument nicht offen. Die Rürup-Rente hingegen gehört zur Schicht 1 der Basisversorgung (Gesetzliche Rente und Basisrente) und umfasst auch die nicht rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen.

Weiterer Unterschied: Bei der Riesterrente hat man bei Rentenbeginn die Wahl einer Kapitalauszahlung. Bei der Rüruprente besteht diese Option nicht, sie wird nur in Form der monatlichen Rente ausgezahlt. Während man Riester-Renten kündigen kann, kann man die Rürup-Rente nicht kündigen bzw. auflösen.

Kontroverse Diskussion über die Riester-Rente

Seit einiger Zeit steht die Riester-Rente wegen zu hoher Kosten bei zu geringer Rendite im Fokus der öffentlichen Kritik: Laut dem Rentenexperten Rürup ließe sich die Riester-Rente revitalisieren, wenn die Versicherer Verträge ohne die hohen Provisionen und Abschlusskosten anbieten sowie Selektions- und Sicherheitsaufschläge bei der Kalkulation der Produkte offenlegen würden.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat nach zehn Jahren Riester-Rente eine Bilanz gezogen, wonach die Riester-Rente vor allem für Mitnahmeeffekte der Zuschüsse und Steuervorteile genutzt, ohne dass zusätzliches Vermögen für den Lebensabend augebaut werde. Davon profitiere besonders die Mittelschicht, die wirklich bedürftigen Menschen würden zu wenig gefördert werden.

Im Netz gibt es viele Möglichkeiten, sich über die verschiedenen Bausteine der Zusatzversorgung zu informieren, sei es über Nachteile Rürup Rente oder einen Rürup Renten Vergleich. Eine ausführliche Wiedergabe der kontroversen Beurteilung der Riester-Rente findet sich auch in dem Vierteljahrsheft zur Wirtschaftsforschung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) von Ende 2012.

(mb)

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