Die Rentenversicherung, eigentlich eine gute Idee
Otto von Bismarck, von 1871 bis 1890 erster Reichskanzler des Deutschen Reiches, gilt als geistiger Vater der deutschen Sozialversicherung. Gefragt nach seiner Motivation, diese ins Leben zu rufen, sagte er einst*: „Mein Gedanke war, die arbeitenden Klassen zu gewinnen, […], den Staat als soziale Einrichtung anzusehen, die ihretwegen besteht und für ihr Wohl sorgen möchte.“ Eigentlich eine gute Idee. Das findet auch Rechtsanwalt Mirko Koch. So betont der Experte für Sozial- und Medizinrecht auf seiner Internetpräsenz: „Zur sozialen Gerechtigkeit trägt maßgeblich die Sozialversicherung bei.“ Eine besondere Rolle kommt dabei der Rentenversicherung zu. Schließlich „ … werden [über die Rentenversicherung, Anm. d. Red.] Rehabilitationsleistungen abgedeckt, die aus medizinischen oder beruflichen Gründen erforderlich werden.“ Wichtiges Instrument innerhalb der Rentenversicherung stellt die Erwerbsminderungsrente dar. Denn wer, zum Beispiel aufgrund eines Unfalls, im Sinne von Paragraph 43, Viertes Sozialgesetzbuch, dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich zu Verfügung steht, hat Anspruch auf eben jene Erwerbsminderung. So weit die Theorie. Denn in der Praxis sieht es oft anders aus.
Zahl der Empfänger für Grundsicherung und Erwerbsminderung signifikant gestiegen
Juristen berichten davon, dass inzwischen tausende Arbeitnehmer ihre, ihnen eigentlich zustehende, Erwerbsminderungsrente vor dem Sozialgericht einklagen müssen. Das kann mit erhöhten Sozialausgaben zusammenhängen. So lag im Jahr 2003 die Zahl der Empfänger von Grundsicherung in Deutschland im Alter und bei Erwerbsminderung bei zirka 440.000. Im Dezember 2015, so das Statistische Bundesamt (Destatis), waren es bereits rund eine Millionen Menschen, also mehr als das Doppelte. Mehr Empfänger bedeuten für den Staat mehr Kosten. Und diese versuchen einige Behörden zu umgehen, indem sie dem Antragssteller Steine in den Weg legen.
Was tun bei Ablehnung?
Doch Betroffene sind den Verwaltungsämtern nicht hilflos ausgeliefert. Sollte ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente abgelehnt werden, kann man wie folgt dagegen vorgehen:
1. Widerspruch einlegen. Wird der Bescheid auf Erwerbsminderung von der Rentenversicherung abgelehnt, muss umgehend dagegen Widerspruch eingelegt werden. Denn nur so bleibt der Klageweg, sollte dieser nötig werden, offen.
2. Sich informieren. Bevor man vorschnell eine Klage einreicht, muss man sich bei einem unabhängigen Rentenberater darüber informieren, ob diese überhaupt Sinn macht. Hier gilt zu berücksichtigen, dass je besser der Berater über den Fall informiert ist, desto eher kann dieser helfen. Daher sind alle für den Vorfall relevanten Unterlagen (zum Beispiel medizinische Unterlagen) zum Beratungsgespräch mitzuführen.
3. Einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Sind die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Klage erfüllt, sollte man diese nicht ohne juristischen Beistand einreichen. Mögliche Ansprechpartner sind Experten für Sozialrecht Unfallversicherungsrecht oder Rentenversicherungsrecht und so weiter, und so fort.
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*Aus: Bismarck, O. v.: Gesammelte Werke (Friedrichsruher Ausgabe), 1924/1935, Band 9, S. 195 f.