Hat die Schweiz die bessere Altersvorsorge?

Mindestrente, staatlicher Ausgleich, Privatvorsorge…Was ist das richtige? Was sichert unseren Lebensstandard? Wie viel ist unser Lebensstandard überhaupt wert? Jeder Bürger hat einen anderen Standard, den er auch im Alter beibehalten möchte. Wie können Politiker also davon sprechen, dass es DEN Lebensstandard für alle gibt? Die Schweiz scheint eine Lösung für dieses Problem gefunden zu haben und lässt Deutschland mit ihrem System der Altersvorsorge vor Neid platzen: Höhere Auszahlungen, zwei gesetzlich verpflichtende Altersvorsorgen, die sowohl das Existenzminium als auch den Lebensstandard sichern. Wir haben eine Übersicht über die Altersvorsorge unserer Nachbarn.

Das 3-Säulen Konzept der Schweizer Altersvorsorge

Das Prinzip der Schweizer Altersvorsorge ist simpel. Es besteht aus drei Säulen, wovon zwei obligatorisch sind. Das Modell hat sich bewährt, was zahlreiche Statistiken beweisen. Die dortige Mindestrente liegt bei 942 Euro, deutlich mehr als die vorgeschlagene Mindestrente der SPD aus dem Jahr 2012 von 850 Euro. Können wir von dem Modell der Schweizer eventuell etwas lernen?

Die 1. Säule der Schweizer Altersvorsorge

Alle Bürger und Beschäftigte in der Schweiz zahlen obligatorisch in die erste Säule der Altersvorsorge ein. Diese besteht aus der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV). Der Sinn dieser ersten Säule ist die Sicherung des Existenzminimums. Ein solidarischer Aufbau sowie ein Umlageverfahren hilft bei der Finanzierung dieser Vorsorge – Jung und Alt, Reiche und Arme, zahlen gleichermaßen in die Kasse ein, um so ein sicheres Einkommen im Alter für jedermann bereitzustellen. Frauen bekommen die Rente im Alter von 64 Jahren, Männer im Alter von 65 Jahren ausbezahlt. Für eine frühzeitige Auszahlung, mit reduziertem Betrag, kann ein Antrag ab dem 58. Lebensjahr gestellt werden.

Die 2. Säule der Schweizer Altersvorsorge

Die zweite Säule des Schweizer Konzepts wird aus der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und der gesetzlichen Unfallversicherung (UVG) gebildet. Auch diese ist für alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen von mehr als 21.150 Schweizer Franken obligatorisch. Tod und Invalidität werden mit Vollenden des 17. Lebensjahres versichert, künftige Altersleistung ab dem 24. Lebensjahr. Hierbei gilt es, nicht nur das Existenzminimum zu gewähren, sondern auch die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards. Dies wird durch die Reduzierung von Steuerzahlungen unterstützt.

Die 3. Säule der Schweizer Altersvorsorge

Der letzte Schritt zu einer vollkommenen und effektiven Altersvorsorge bietet die dritte Säule: Private Vorsorge. Aufgrund des umfassenden Angebots der dritten Säule sowie den verschiedenen Möglichkeiten, ist es wichtig, sich detailliert damit auseinanderzusetzen und einen Fachberater hinzuzuziehen.

Die Private Vorsorge ist freiwillig. Möchte man allerdings einen hohen Lebensstandard und über die 70 Prozent des durch die obligatorischen Säulen gesicherten Lebensstandards hinaus, so ist sie unerlässlich. Zwei Formen gilt es daher zu unterschieden. Eine gebundene Vorsorge erhält man mit Säule 3a. Mit dieser Vorsorgeform erreicht man deutliche Steuerprivilegien sowie steuerfreie Zinsen, muss aber die Einzahlung eines Maximalbetrags beachten. Eine Auszahlung des angesparten Betrags kann frühestens fünf Jahre vor Antritt des Rentenalters beantragt werden.

Säule 3b, die freie Vorsorge, beinhaltet Rücklagen in Form von Bankkonten, Wertpapieren, Lebensversicherungen, et cetera. Steuerliche Vorteile werden hier nicht gewährt, jedoch können Sie über Ihr Kapital frei verfügen. Einen maximalen Einzahlungsbetrag gibt es hierfür nicht.

Und wie schaut es in Deutschland aus?

Durch das ständige historische Wachstum der deutschen Rentenversicherung, ist eine klare Struktur wie das unserer Nachbarn leider nicht vorhanden. Deutschland bietet zwar auch drei Ebenen an, allerdings mit deutlich mehr Möglichkeiten und einem deutlich niedrigeren Auszahlungsbetrag. Auf der ersten Ebenen sind die gesetzlichen Regelsysteme: Gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Alterssicherungseinrichtungen. Die betriebliche Altersversorgung belegt die zweite Ebene und unterstützt Beschäftigte in der Privatwirtschaft oder dem öffentlichen Dienst. Die dritte Ebene setzt sich auch in Deutschland aus der privaten Vorsorge zusammen. Hierzu zählt eine altersbezogene Vermögensbildung sowie eine Lebensversicherung. Wichtig ist, dass nur die erste Ebene in Deutschland verpflichtend ist.

Kein Wunder also, dass die Einkommenslücke zwischen Frauen und Männern auch in der Rente extreme Ausmaße annimmt. 57 Prozent beträgt die Rentendifferenz zwischen den Geschlechtern.

Ist es nicht endlich an der Zeit eine Mindestrente, die unser Existenzminimum gewährt und mit der wir unseren Lebensstandard erhalten können, einzuführen?

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