Urheberrecht – Werk oder nicht Werk

Seinen 60. Geburtstag feiert demnächst das Welturheberrechtsabkommen, das im September 1952 beschlossen wurde. Seinerzeit haben die USA und die europäischen Länder ihre jeweiligen Urheberrechte anerkannt. Doch von einer Angleichung der beiden Systeme kann bis heute nicht die Rede sein.

Das Urheberrecht schützt Ergebnisse geistigen Schaffens auf kulturellem Gebiet – und ist somit das Pendant zum gewerblichen Rechtsschutz, der beispielsweise Patente und Gebrauchsmuster umfasst. Das Urheberrecht unterscheidet sich allerdings trotz internationaler Abkommen immer noch erheblich von Land zu Land, auch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA.

Das deutsche Urheberrecht stellt den menschlichen „Schöpfer“ in den Mittelpunkt. Er erhält umfassende ideelle und wirtschaftliche Rechte an seinem Werk, die untrennbar mit seiner Person verbunden und nicht handelbar sind – also nicht wie Patente den Besitzer wechseln können.

Das stärker ökonomisch orientierte US-amerikanische Copyright dagegen gibt an, wer das Recht hat, ein bestimmtes Werk wirtschaftlich zu verwerten. Dies ist nicht zwangsläufig der Urheber des Werks, sondern der jeweilige Inhaber der Nutzungsrechte.

Zudem hat ein Urheber in Deutschland das Recht, der Nutzung seines Werks in weiten Teilen zu widersprechen. Dieses Vetorecht kann allerdings zu grotesken Ergebnissen führen. Ein Beispiel: Beim Bau des Berliner Hauptbahnhofs war der Bauherr, die Deutsche Bahn, bei der Deckenkonstruktion vom teuren Vorschlag des Architekten abgewichen. Der wehrte sich dagegen – mit Erfolg. Das Berliner Landgericht verdonnerte die Bahn mit Hinweis auf das künstlerische Urheberrecht und das verletzte ästhetische Empfinden des Architekten dazu, die ursprünglich geplante Decke nachträglich zu realisieren – was Kosten im zweistelligen Millionenbereich nach sich zog.

Auf vielen Tonträgern, Filmen und Büchern findet sich auch heute noch das bekannte Copyrightzeichen ©. Da Urheberrechte jedoch inzwischen weltweit automatisch entstehen, sobald ein neues Werk bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, hat dieser Vermerk eher symbolische Bedeutung.

Eine Mindestanforderung ist die sogenannte Schöpfungshöhe, das heißt, hinter dem Werk muss eine bewusste geistige Leistung eines Menschen stecken. Das gilt etwa für einen Roman und ein Gedicht – aber zum Beispiel nicht für die Werke des malenden Orang-Utans Buschi im Osnabrücker Zoo.

(Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft Köln)

 

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