Das Bundeskabinett berät derzeit über das sogenannte Leistungsschutzrecht für Presseverleger – nach Ansicht vieler Wirtschaftsverbände ein sinnloses Unterfangen, das der Innovationskraft deutscher Unternehmen nachhaltig schadet.
Der dem Kabinett vorgelegte Entwurf ist der bereits dritte Versuch, die Wunschliste der Presseverlage in ein verständliches Gesetz zu gießen. Er ist genau so gescheitert wie die beiden ersten Entwürfe: Nach wie vor enthält der Gesetzestext zahlreiche völlig unbestimmte Begriffe, deren Klärung den Gerichten überlassen bleibt und für Jahre Rechtsunsicherheit schafft.
Oliver Süme, Vorstand für Politik, Recht und Regulierung des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco, kommentiert den Entwurfstext, der am Vorabend der Kabinettssitzung durchsickerte:
„Wir haben jetzt drei Gesetzesentwürfe, und alle drei sind schlecht. Sie richten unterschiedlich viel Unheil an, aber alle schaden der deutschen Wirtschaft und Informationsgesellschaft. Die Wirtschaft leidet, weil legale Geschäftsmodelle plötzlich verboten und innovative Ideen nicht mehr realisierbar sind. Die Informationsgesellschaft ist betroffen, weil die Verlage nun ganz massiv den freien Informationsaustausch im Internet stören können.
Im Übrigen kann von einem Marktversagen nicht die Rede sein, und damit ist auch kein Einschreiten des Gesetzgebers erforderlich. Alles andere legt die Axt an die Wurzel der Marktwirtschaft.“
Weiterführende Informationen:
AGITANO, das Wirtschaftsforum für den Mittelstand, hat kürzlich mit Christian Röhl, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz – spezialisiert auf Marken-, Medien-, Wettbewerbs- und Urheberrecht – ein Interview zu den Hintergründen und möglichen Konsequenzen des Leistungsschutzrechts geführt. Link zu dem Audio-Podcast.
Weitere Informationen in dem AGITANO-Artikel "Koalition aus CDU und FDP beschließt mit dem Leistungsschutzrecht Kostenpflicht für Google News und Co. – News-Aggregatoren sollen denen Geld zahlen, denen sie Gewinne beschaffen".
(mb)