Waldklimafonds: Zuschüsse für Anpassung der Wälder an den Klimawandel und als CO2-Senke

Die Bundesministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) haben Anfang Juli 2013 einen Waldklimafonds eingerichtet, der mit finanziellen Zuschüssen dazu beitragen soll, dass der deutsche Wald einen noch stärkeren Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.

Finanziert wird der Waldklimafonds aus dem Energie- und Klimafonds (EKF). Dass der Waldklimafonds nun trotz knapper Mittel auf den Weg gebracht wird, werteten Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und Bundesumweltminister Peter Altmaier als wichtiges Signal. Ausgestattet ist er zunächst mit insgesamt 34 Millionen Euro für die nächsten Jahre. Mit den Mitteln des Waldklimafonds soll der Beitrag von Wald und Holz zum Klimaschutz unter Beachtung aller Waldfunktionen einschließlich des Erhalts der biologischen Vielfalt im Rahmen einer nachhaltigen, ordnungsgemäßen Forstwirtschaft weiter ausgebaut werden. Ziel des Fonds ist es außerdem, die notwendige Anpassung der deutschen Wälder an den Klimawandel zu unterstützen. Die Maßnahmen zur Anpassung der Wälder und zur Steigerung der Funktion von Wald und Holz als Kohlenstoff-Speicher und -Senke zielen auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen ab. Gleichzeitig sollen Vorhaben unterstützt werden, die den Anteil von Holzprodukten mit lang andauernder Kohlenspeicherung erhöhen. Darüber hinaus sollen Forschungs- und Monitoringmaßnahmen sowie die Information und Kommunikation mit relevanten Zielgruppen gefördert werden.

Gefördert werden Maßnahmen in folgenden Förderschwerpunkten:

– Anpassung der Wälder an den Klimawandel,
– Sicherung der Kohlenstoffspeicherung und Erhöhung der CO2-Bindung von Wäldern,
– Erhöhung des Holzproduktspeichers sowie der CO2-Minderung und Substitution durch Holzprodukte,
– Forschung und Monitoring sowie Information und Kommunikation zur Unterstützung der genannten Förderschwerpunkte.

Ziel ist es, das CO2-Minderungs-, Energie- und Substitutionspotenzial von Wald und Holz zu erschließen und zu optimieren sowie deutsche Wälder an den Klimawandel anzupassen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, nach dem Bundeswaldgesetz anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sowie Personenvereinigungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland.

Voraussetzungen

– Das Projekt muss einem der Förderschwerpunkte zuzuordnen sein und i.d.R. in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
– Die mit dem Projekt verbundenen Effekte zur CO2-Minderung und/oder Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind darzustellen.
– Maßnahmen im Bereich des Kleinprivatwaldes sind möglichst gemeinschaftlich über geeignete Träger abzuwickeln.
– Bei großräumigen, besitzartenübergreifenden Vorhaben sind die Aktivitäten verschiedener Akteure möglichst zu vernetzen und es sind langfristig tragfähige Perspektiven zu eröffnen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

– Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
– Projekte, die der Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen des Antragstellers oder des betroffenen Bundeslandes dienen,
– Projekte, deren Zweck über den Förderzeitraum hinaus ohne weitere Förderung nicht erhalten werden kann,
– Projekte, die im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ gefördert werden bzw. gefördert werden können und
– Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die einer Rückforderung von Beihilfen der EU nicht Folge geleistet haben.

Art und Höhe der Förderung

– Die Zuwendung erfolgt in Form eines Zuschusses.
– Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Maßnahme und dem Antragsteller und kann bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen auch bis zu 100% betragen.
– Je nach Maßnahme werden auch unbezahlte, freiwillige eigene Arbeitsleistungen als Eigenleistungen angerechnet.
– Bei gemeinschaftlichen Projekten wird die Zuwendungshöhe entsprechend den Anteilen der jeweiligen Besitzart (Privat-, Kommunal-, Staatswald) festgelegt. Zudem werden das wirtschaftliche Eigeninteresse der Zuwendungsempfänger an der Maßnahme sowie der gesellschaftliche Mehrwert der Maßnahme berücksichtigt.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren auf der Förderdatenbank des Bundes.

(mb)

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