Piraterie: Ab heute dürfen sich deutsche Schiffe gegen Piraten bewaffnen

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Am 24. April 2013 hatte die Bundesregierung ein neues Zulassungsverfahren für bewaffnete Sicherheitskräfte zur Pirateriebekämpfung auf deutschen Seeschiffen beschlossen, das heute am 21. Juni 2013 in Kraft tritt. Zwar haben laut der Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) bereits im Jahr 2011 insgesamt 27 von 100 deutschen Reedereien bewaffnete Sicherheitsdienste auf ihren Schiffen beschäftigt. Zu diesem Zeitpunkt war der Einsatz von Söldnern und Kriegswaffen wie Raketenwerfern und Maschinengewehren allerdings auf deutschen Schiffen noch verboten. Die bewaffneten Sicherheitskräfte mussten daher ähnlich einem Lotsendienst auf offener See zusteigen und die Schiffe vor dem Erreichen der Häfen in internationalen Gewässern wieder verlassen.

Jedes vierte Schiff in dem besonders von der Piraterie betroffenem Indischen Ozean hat bereits bewaffnete Sicherheitskräfte an Bord. Nicht nur, um sich gegen Piraten und deren Lösegeldforderungen zu verteidigen, auch die Matrosen weigern sich zunehmend, die gefährlichen Routen ohne bewaffnete Wächter zu befahren. Und dies mit Erfolg: Bislang wurde noch keins der bewaffneten Schiffe entführt. Anscheinend sind die Piraten darüber informiert, welche Schiffe bewaffnete Sicherheitskräfte an Bord haben und greifen diese erst gar nicht an.

Deutschland stellt die weltweit drittgrößte Handelsflotte

Der Ferngüterverkehrs im Welthandel wird zu rund 95% über den Schiffsverkehr abgewickelt. Dabei stieg der Welthandel im Zuge der fortschreitenden Globalisierung von 3,449 Billionen Dollar im Jahr 1990 über 6,456 Billionen Dollar im Jahr 2000 auf 18,217 Billionen Dollar im Jahr 2011 an – bei einem Weltbruttoinlandsprodukt von 69,899 Billionen Euro im Jahr 2011. Die Piraterie konzentriert sich dabei besonders auf das Horn von Afrika zwischen der Küste Somalias und dem Golf von Aden (Indischer Ozean), der Straße von Malakka vor Malaysia sowie die Küste vor Nigeria. Allein die Piraterie vor Somalia hat dabei der Weltwirtschaft im Jahr 2011 rund 7 Milliarden Dollar gekostet –  davon 1,3 Milliarden Dollar zur Eindämmung und Bekämpfung des Problems (Ausgaben der Staaten), 5,5 Milliarden als Mehrkosten für die Reedereien (Sicherheitspersonal und höherer Spritverbrauch aufgrund der höheren Geschwindigkeit in Risikogebieten) sowie 160 Millionen Dollar für Lösegelder. Dabei stieg das Lösegeld pro Schiff im Schnitt von 4-5 Millionen Dollar. Deutsche Reeder sind dabei besonders stark betroffen, da sie über die weltweit drittgrößte Handelsflotte verfügen.

Antrag auf Zulassung von Sicherheitskräften

Am heutigen 21. Juni 2013 tritt nun die Seeschiffbewachungsverordnung zur verbesserten Bekämpfung der Piraterie in Kraft. Sie konkretisiert das am 4. März 2013 in Kraft getretene Gesetz, mit dem die gewerbe- und waffenrechtlichen Rahmenbedingungen für private bewaffnete Sicherheitsdienste auf hoher See geschaffen wurden. Ab sofort können private Bewachungsunternehmen ihre Anträge auf Zulassung stellen. Die Zulassungspflicht gilt dann ab dem 1. Dezember 2013 für in Deutschland niedergelassene Bewachungsunternehmen und für im Ausland niedergelassene Sicherheitsdienstleister, wenn diese auf Seeschiffen unter deutscher Flagge Bewachungsaufgaben durchführen wollen.

Zuständig für die Durchführung des Zulassungsverfahrens ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Die Bewachungsunternehmen müssen im Rahmen des Zulassungsverfahrens darlegen, dass sie die geforderten Anforderungen an die betriebliche Organisation und Verfahrensabläufe erfüllen sowie, dass sie nur geeignetes und zuverlässiges Personal an Bord von Seeschiffen eingesetzen.

 Die Anträge auf Zulassung können unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Verordnungen gestellt werden. Eine Durchführungsverordnung des BAFA regelt die weiteren Einzelheiten des Zulassungsverfahrens. Für weitere Informationen siehe auf der Website der BAFA -> Weitere Aufgaben -> Seeschiffbewachung (Telefon: +49 6196 908-0 | Telefax: +49 6196 908-800)

(mb)

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