Abmahnfalle Internet – manchmal geht es nicht ohne Anwalt

Die jüngste Abmahnwelle rund um das Streaming-Portal RedTube sorgte nicht nur für Schlagzeilen, sondern vor allem für Unsicherheit unter den Nutzern. Diese waren sich keiner Schuld bewusst. Die Frage, die sie und andere von Abmahnung betroffene stellen: Was ist in einem solchen Fall alles zu beachten?

Peinlich, aber vor allem teuer

Mal abgesehen davon, dass das schlüpfrige Freizeitvergnügen der RedTube-Nutzer eventuell der Familie, den Freunden oder gar dem Arbeitgeber bekannt wird (und somit für peinliche Momente sorgt), sind Abmahnungen wie diese mit erheblichen Kosten verbunden. 250 Euro sollen die von der Abmahnwelle betroffenen User bezahlen und zudem schriftlich versichern, dass dies nicht mehr vorkommt.

Dabei geben sich die Abmahnanwälte, die im Auftrag der RedTube-Betreiber tätig sind, noch vergleichsweise bescheiden. In einem anderen Fall sollte ein Abmahnopfer wegen rechtswidriger Nutzung von Musikwerken eine Forderung von 450 Euro begleichen. Bei Zuwiderhandlung sollten gar 250.000 Euro fällig werden.

Ruhe bewahren!

Wem eine Abmahnung ins Haus flattert, der sollte zunächst vor allem eines beachten: Ruhe bewahren! Auf keinen Fall überhasstet vorgelegte Erklärungen abgeben – und rechtlichen Rat aufsuchen. Auch wenn der eigene Anwalt in den meisten Fällen wiederum etwas kostet, kann er helfen, noch größere Gefahren abzuwenden.

Auf die die Vermittlung von Fachleuten haben sich im Internet inzwischen zahlreiche Online-Plattformen, wie zum Beispiel anwaltssuche.de, spezialisiert. Für jeden Fachbereich (also auch Familien-, Nachbarschaftsrecht et cetera) finden Betroffene dort einen passenden Anwalt. Und das ohne unübersichtliche Listen, welche die Auswahl beziehungsweise Kontaktaufnahme erschweren.


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