Beim Thema Datenschutz herrschen zahlreiche Vorurteile

Besonders seit der Einführung der EU DSGVO – der neuen Datenschutzgrundverordnung, die seit 2018 anwendbar ist – und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) muss sich das Thema Datenschutz viele Vorurteile gefallen lassen. Beispielsweise soll der Schutz von personenbezogenen Daten den Fortschritt verhindern, Täter:innen schützen und sich in der Praxis viel zu kompliziert gestalten. Für Unternehmen kommt es in hohem Maße darauf an, ihren Umgang mit den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz professionell zu gestalten, auch da ihnen bei einem Verstoß gegen das BDSG laut datenschutzfrankfurt.de hohe Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen drohen. Sie profitieren in diesem Zusammenhang deshalb erheblich von der Unterstützung eines professionellen Datenschutzbeauftragten. Ob die gängigen Vorurteile gegen den Datenschutz in der Realität tatsächlich zutreffen, untersucht der folgende Beitrag.

Datenschützer:innen stehen vor verschiedenen Herausforderungen

Es gibt viele Menschen, die Datenschützer:innen als „spießig“ bezeichnen würden – und hinsichtlich dieser Spießigkeit Vergleiche zu anderen Berufssparten ziehen, die ebenfalls mit gesetzlichen Vorgaben vertraut sind, wie etwa in der Steuerberatung. Dennoch kann auch hier auf die Fachleute keinesfalls verzichtet werden. Allerdings treffen Empfehlungen und Ermahnungen, die Datenschützer:innen aussprechen, nur selten auf Beachtung – und das, obwohl das Sensibilisieren der Mitarbeitenden zu den zentralen Aufgaben der Datenschutzbeauftragten gehört.

Bei einer ablehnenden Reaktion auf Sensibilisierungsmaßnahmen et cetera kommt ein weiteres Dilemma hinzu. Denn sollten dann im Nachhinein tatsächlich Probleme mit dem Datenschutz auftreten, werden sie ungeachtet ihrer Warnungen oft als Sündenbock deklariert. Das heißt: Selbst wenn Datenschützer:innen im Arbeitsalltag oft damit zu kämpfen, dass sie, ihre Tipps und Hinweise nicht ernst genommen werden, obwohl sie zuvor ihren Pflichten nachgekommen sind, wird ihnen die Schuld zugewiesen. Ob dieser Misstand ihrem eher biederen Ruf zu verdanken ist oder dem Fakt, dass die meisten Menschen Datenschutz ausschließlich als lästiges Übel zu bewerten scheinen, lässt sich an diesem Punkt nicht abschließend einschätzen.

Die Vorurteile gegen den Datenschutz

Den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz wird häufig die Schuld an mangelnden Digitalisierungsbemühungen gegeben. Daneben ist auch die Meinung weit verbreitet, dass terroristische Organisationen oder Pädophile durch den Schutz von personenbezogenen Daten oft unerkannt bleiben. Besonders in den sozialen Medien werden diese Vorurteile gerne weitergetragen, unreflektiert reproduziert und teilweise vollkommen überspitzt dargestellt. Allerdings erweisen sich viele dieser Aussagen, die ein pauschales Urteil fällen, bei genauerem Hinsehen als überaus inhaltsleer und wenig haltbar.

Interessant ist auch, wie sich Begriffe wie „Datenschutzwahn“ zu geflügelten Worten und Trend-Hashtags entwickeln. Sie zeigen, wie stark sich manche auf ihre Meinung versteifen, dabei jedoch weder gesetzliche Neuerungen noch Innovationen in diesem Bereich einbeziehen. Gleichzeitig ergreift laut einer aktuellen Umfrage weniger als die Hälfte der Deutschen selbst aktive Maßnahmen zum Schutz ihrer eigenen Daten: Auch Warnungen, die sich an Verbraucher:innen richten, werden also nur bedingt ernst genommen.

Zu hohe Anforderungen der DSGVO bei ungleichen Bedingungen

Trotz dieser Widersprüchlichkeiten muss selbstverständlich eingeräumt werden, dass es sich bei DSGVO und BDSG keinesfalls um Vorgaben handelt, die unanfechtbar wären. Schließlich sind schon allein in der DSGVO einige Passagen zu finden, die höchstens für studierte Jurist:innen, jedoch kaum für normale Verbraucher:innen verständlich sind.

Die Anforderungen, die die DSGVO an den Datenschutz stellt, gestalten sich überaus hoch – sogar so hoch, dass eine perfekte Umsetzung in der Praxis kaum möglich ist. Bei einer entsprechenden Auslegung der Gesetzestexte wäre es einigen Unternehmen in vielen Fällen gar nicht mehr möglich, ihre Geschäftstätigkeit fortzuführen, geschweige denn, sich am Markt zu behaupten. Auf Unverständnis stößt ebenfalls, dass große US-amerikanische Konzerne, wie Google oder Facebook, das Sammeln von Daten nahezu uneingeschränkt weiterführen können, wohingegen ein kleiner lokaler Handwerksbetrieb an den Vorgaben des Datenschutzes schnell scheitert.

Vorteile des Datenschutzes sind nicht zu unterschätzen

Allerdings darf bei diesen Überlegungen nicht außer Acht gelassen werden, dass sich auch der Datenschutz und die mit ihm verbundenen Vorgaben kontinuierlich weiterentwickeln. Expert:innen im Bereich Datenschutz gehen beispielsweise davon aus, dass es sich bei der aktuellen Fassung der DSGVO noch nicht um die endgültige Version handelt. Von Bedeutung ist dabei natürlich, dass nicht auch die Teile der neuen Datenschutzgrundverordnung zu stark abgewandelt oder gar wieder abgeschafft werden, die tatsächlich Vorteile gebracht haben.

Dennoch zeigt sich schon heute an den vielen Datenschutzverstößen im großen Stil, dass es ein Fehler ist, den Datenschutz und die mit ihm verbundenen Vorgaben per se zu verteufeln. Zwar mag sich die Umsetzung der Anforderungen in der Praxis als sehr komplex erweisen, und für den Großteil der Unternehmen führt kein Weg an der Benennung von Datenschutzbeauftragten vorbei. Dennoch sind auch die Vorteile nicht zu unterschätzen, die dabei entstehen. Das gilt nicht nur für die Verbraucher:innen, sondern auch für die Firmen und den Schutz ihrer unternehmensrelevanten Daten.

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