Bestattung organisieren: Was gilt es im Sterbefall zu beachten?

Stirbt ein nahestehender Mensch, dann ist das ein Ausnahmezustand für die Angehörigen. Trauer und Schmerz stehen im Vordergrund – und doch ist eine Vielzahl an Bürokratie und Organisationsarbeit zu erledigen. Zahlreiche Entscheidungen über die Bestattung und ihre Gestaltung sind zu treffen, ganz zu schweigen von den Behördengängen. Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen.

Bürokratie und Behördengänge

Im Sterbefall müssen zahlreiche Ämter und Versicherungen benachrichtigt werden. Der Sterbefall muss dem Standesamt gemeldet werden, die Sterbeurkunde besorgt, Krankenkasse, Sterbekasse, Rentenversicherung und so weiter müssen informiert werden. Hinzu kommt noch die Organisation der Beerdigung und der Trauerfeier. Gerade wenn ein Mensch verstorben ist, der einem nahesteht, ist man von dieser Flut an Aufgaben oft überfordert. Bestatter übernehmen aber diese Leistungen für ihre Kunden, wie hier auf der Seite des Bestatters Leo Kuckelkorn aufgelistet: www.leokuckelkorn.de.

Die Bestattungsform

Viele Menschen entscheiden schon zu Lebzeiten darüber, wie sie bestattet werden möchten. Damit nehmen sie ihren Angehörigen die Entscheidung ab und geben diesen gleichzeitig die Sicherheit, im Sinne des Verstorbenen gehandelt zu haben. Mögliche Bestattungsformen sind

  • Feuerbestattung: Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene eingeäschert. Die Urne wird dann auf dem Friedhof oder in einem Ruheforst bestattet oder die Asche auf See verstreut.
  • Erdbestattung: Voraussetzung für die Erdbestattung ist, dass eine Grabstelle vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, so muss diese erworben werden.
  • Seebestattung: Voraussetzung für die Seebestattung ist eine behördliche Genehmigung. Wer sich eine Seebestattung wünscht, sollte dies bereits zu Lebzeiten verfügen.
  • Baumbestattung: Hier wird der Verstorbene in einer biologisch abbaubaren Urne in einem so genannten Ruheforst beigesetzt.

Bestattung und Trauerfeier

Meist findet in Verbindung mit der Beisetzung auch eine Trauerfeier statt. Für viele Menschen ist es wichtig, sich von dem Verstorbenen noch einmal in einer Zeremonie zu verabschieden. Die weltliche oder kirchliche Trauerfeier sowie der anschließende Leichenschmaus sind daher ein wichtiges Ritual, um den Tod zu begreifen und das Leben des Verstorbenen noch einmal zu würdigen. Die enge Familie des Toten muss aber ein paar Entscheidungen bezüglich der Trauerfeier treffen:

  • Soll die Trauerfeier in der Zeitung angezeigt werden oder sollen die Gäste individuell eingeladen werden?
  • Soll der Verstorbene offen aufgebahrt werden, so dass sich alle am offenen Sarg verabschieden können?
  • Welche Musik soll gespielt werden?
  • Ist eine spezielle Dekoration – persönliche Gegenstände, Fotos und ähnliches – erwünscht oder soll nur mit Blumen geschmückt werden?
  • Soll ein Gottesdienst gefeiert werden oder eine weltliche Trauerfeier?

Finanzielles: Eine Bestattung kostet

So traurig es ist: Umsonst ist nicht einmal der Tod. Seit knapp 20 Jahren ist das Sterbegeld nicht mehr automatisch Teil der Sozialleistungen. Aber Grabstelle, Sarg, Urne, Trauerfeier – all das kostet. Viele Menschen wollen ihre Angehörigen nicht mit diesen Kosten belasten und schließen deshalb so genannte Bestattungsvorsorgeverträge ab oder Sterbegeldversicherungen. So lassen sich die Kosten für die Hinterbliebenen überschaubar halten.

Kennen Sie schon die Leinwände von Inspiring Art?