Förderung: Beihilfen für indirekte CO2-Kosten folgender Sektoren

Inhaltsverzeichnis

Bund / Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt Produktionsunternehmen beihilfefähiger Sektoren bzw. Teilsektoren im Bereich des europäischen Emissionshandels durch Zuschüsse, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen (CO2) zu mindern. Ziel ist es, der Verlagerung von Produktionstätigkeiten an Standorte außerhalb der Europäischen Union entgegenzuwirken.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in einer oder mehreren Anlagen Produkte herstellen, die unter einen der in Anhang II der Beihilfe-Leitlinien genannten Sektoren oder Teilsektoren fallen.

Voraussetzungen

Die Anlagen müssen sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden und in Betrieb sein.
Eine Stilllegung oder Verlegung der Anlage ist unverzüglich nach dem entsprechenden Beschluss des Anlagenbetreibers der Bewilligungsbehörde anzuzeigen.
Auf Verlangen sind erforderliche Auskünfte zu erteilen, Einsicht in Bücher und Dokumente sowie Prüfungen zu gestatten. Dies gilt sowohl für das Antragsverfahren als auch für spätere Überprüfungen der Beihilfegewährung sowie für eine etwaige Evaluierung der Förderung.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Antragsteller, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die eine eidesstattliche Versicherung abgegeben haben sowie Antragsteller, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung wird als nachschüssiger Zuschuss für die indirekten CO2-Kosten des Vorjahres im Zeitraum 2013 bis 2020 gewährt.
Der Beihilfebetrag berechnet sich pro Anlage. Der Gesamtbeihilfebetrag ergibt sich aus der Summe der Beihilfebeträge für die einzelnen Anlagen des Antragstellers.

Antragsverfahren

Anträge können, erstmals ab dem 1. Januar 2014 für das Abrechnungsjahr 2013, bis spätestens 30. März des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres bei der
Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Tel. (0 30) 89 03-50 50
Fax (0 30) 89 03-50 10
E-Mail: emissionshandel@dehst.de
Internet: http://www.dehst.de
gestellt werden.
Vordrucke für Förderanträge können unter der Internetadresse der Bewilligungsbehörde abgerufen werden.
(Förderdatenbank des Bundes 2013)

Weiterführende Informationen:

Die antragsberechtigten Sektoren und Teilsektoren sind:

Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium; Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen; Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien; Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn; Herstellung von Lederbekleidung; Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen einschließlich nahtloser Stahlrohre; Herstellung von Papier, Karton und Pappe; Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen; Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer; Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien; Baumwollaufbereitung und -spinnerei; Herstellung von Chemiefasern sowie Eisenerzbergbau.

Die folgenden Teilsektoren des Sektors „Herstellung von Kunststoffen in Primärformen“ (2416): Polyethylen niedriger Dichte (LDPE); Lineares Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE); Polyethylen hoher Dichte (HDPE); Polypropylen (PP); Polyvinylchlorid (PVC) sowie Polycarbonat (PC). Der folgende Teilsektor des Sektors „Herstellung von Holz- und Zellstoff“ (2111): Mechanischer Holzschliff.

Die Erläuterung der Methode zur Festlegung der beihilfefähigen Sektoren lesen Sie auf Seite 2

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