Bund / Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt Produktionsunternehmen beihilfefähiger Sektoren bzw. Teilsektoren im Bereich des europäischen Emissionshandels durch Zuschüsse, um die auf den Strompreis übergewälzten Kosten der Treibhausgasemissionen (CO2) zu mindern. Ziel ist es, der Verlagerung von Produktionstätigkeiten an Standorte außerhalb der Europäischen Union entgegenzuwirken.
Antragsberechtigte
Voraussetzungen
Art und Höhe der Förderung
Antragsverfahren
Bismarckplatz 1
14193 Berlin
Tel. (0 30) 89 03-50 50
Fax (0 30) 89 03-50 10
E-Mail: emissionshandel@dehst.de
Internet: http://www.dehst.de
Weiterführende Informationen:
Erzeugung und erste Bearbeitung von Aluminium; Gewinnung von Mineralien für die Herstellung von chemischen Erzeugnissen; Herstellung von sonstigen anorganischen Grundstoffen und Chemikalien; Erzeugung und erste Bearbeitung von Blei, Zink und Zinn; Herstellung von Lederbekleidung; Erzeugung von Roheisen, Stahl und Ferrolegierungen einschließlich nahtloser Stahlrohre; Herstellung von Papier, Karton und Pappe; Herstellung von Düngemitteln und Stickstoffverbindungen; Erzeugung und erste Bearbeitung von Kupfer; Herstellung von sonstigen organischen Grundstoffen und Chemikalien; Baumwollaufbereitung und -spinnerei; Herstellung von Chemiefasern sowie Eisenerzbergbau.
Die folgenden Teilsektoren des Sektors „Herstellung von Kunststoffen in Primärformen“ (2416): Polyethylen niedriger Dichte (LDPE); Lineares Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE); Polyethylen hoher Dichte (HDPE); Polypropylen (PP); Polyvinylchlorid (PVC) sowie Polycarbonat (PC). Der folgende Teilsektor des Sektors „Herstellung von Holz- und Zellstoff“ (2111): Mechanischer Holzschliff.
Die Erläuterung der Methode zur Festlegung der beihilfefähigen Sektoren lesen Sie auf Seite 2