Geschenkkörbe, Gutscheine & Co. – So beschenken Sie Ihre Geschäftspartner richtig

Kleine Geschenke dienen der Erhaltung von langen und entstehenden Freundschaften, aber auch um Geschäftspartnern Dankbarkeit für die gute Zusammenarbeit zu bekunden. Leider ist diese Freude des Schenkens für Unternehmen auch stets mit steuerlichen Hürden verbunden, die man gekonnt meistern muss. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie achten sollten!

Geschäftspartnern tolle Freuden bereiten

Hübsche Geschenkkörbe voller Leckereien oder ein Gutschein für ein tolles neues Restaurant – Unternehmen lassen sich gerne kreative Geschenke für ihre Geschäftspartner einfallen. Allerdings kann dabei nicht einfach drauf losgeschenkt werden. Es gilt einige Dinge zu beachten.

Geschenke müssen einen betrieblichen Anlass haben

Um einen Geschäftspartner mit einer kleinen Aufmerksamkeit zu erfreuen, muss es einen konkreten Anlass geben, da die man die Kosten ansonsten nicht als Betriebsausgabe geltend machen kann. Erlaubt sind Geschenke zu Geburtstagen, Jubiläen oder anderen wichtigen Anlässen, die der Partner feiert. Alles andere muss ansonsten als private Ausgabe aus dem Unternehmenskapital gewertet werden. Als Geschäftspartner gelten übrigens etwa Lieferanten, Berater oder Handelsvertreter. Diese können von einem Unternehmen, zu gegebenem Anlass, Geld- oder Sachzuwendungen erhalten. Dabei darf allerdings keine Gegenleistung in Form von vergünstigten Konditionen oder Ähnlichem erfolgen. Für die steuerliche Verrechnung muss aber auch der Wert des Geschenkes stimmen.

Wie wertvoll dürfen Geschenke an Geschäftspartner sein?

Damit die kleinen betrieblichen Geschenke im Rahmen des Rechtlichen bleiben, darf ihr Wert 35 Euro pro Jahr und beschenkter Person nicht übersteigen. Nur so können Sie diese als Betriebsausgabe geltend machen und steuerlich absetzen. Wenn Sie jemanden also mehrmals im Jahr beschenken möchten, dürfen Sie diese Grenze insgesamt nicht überschreiten. Man sollte sich als Unternehmer bewusstmachen, dass Geschenke die Firma mehr kosten als den reinen Einkaufswert und zudem auch mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden sind. Kleiner Tipp: Geschenke, die sich nur im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit nutzen lassen, etwa ein teures Computerprogramm, dürfen auch mehr als 35 Euro kosten.

Richtig schenken und lückenlos dokumentieren

Wenn es um betriebliche Geschenke geht, haben die Steuerprüfer gelernt, auch mal etwas genauer hinzuschauen. Daher sollte hier stets eine saubere und lückenlose Dokumentation erfolgen, damit es gar nicht erst zu unangenehmen Nachfragen oder gar Strafen kommen kann. Damit Geschenke an Geschäftspartner anerkannt werden können, müssen sowohl der Name des Beschenkten als auch der Anlass auf dem Beleg vermerkt sein. Derartige Verwaltung muss sorgfältig geplant sein, sodass nicht einfach jeder im Unternehmen Geschenke machen kann. Um diese zu vereinfachen, können Tools wie der Corporate Incentive Manager für die Handhabung von Sachzuwendungen genutzt werden.

Geschenke an Geschäftspartner steuerlich absetzen

Wenn der Wert eines betrieblichen Geschenkes unter 35 Euro liegt, sind die Kosten vollständig als Betriebsausgaben abziehbar. Wird diese Freigrenze überstiegen, so ist dies nicht der Fall. Derartige Sachzuwendungen stellen für den Beschenkten einen steuerpflichtigen Vorteil dar, er muss diese bei der Ermittlung seiner Einkünfte versteuern. Dies kann jedoch vermieden werden, indem der Unternehmer die Einkommenssteuer pauschal für alle Sachgeschenke innerhalb des Jahres zu übernehmen. Dies gilt für alle Geschenke, die als einkommenssteuerpflichtig gelten. Hierbei müssen Sie als Unternehmer den Empfänger Ihrer Geschenke auch davon unterrichten, dass Sie diesen Schritt eingeleitet haben. Für den Wert des Geschenkes wird die übernommene Steuer nicht mit eingerechnet.

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