Gesetzentwurf: Massenabmahnungen und unerlaubte Telefonwerbung

Unangemessen hohe Abmahnkosten schon bei der ersten Urheberrechtsverletzung durch illegale Downloads für den privaten Bereich soll es künftig nicht geben. Dafür soll ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sorgen, der gemeinsam mit einem Entwurf des Bundesrates (17/6482) und einem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12620) am Donnerstag, 18. April 2013, ab 12.35 Uhr eine Stunde lang in erster Lesung beraten wird. Danach sollen die Gebühren für die erste Abmahnung bei privat handelnden Nutzern auf 155,30 Euro begrenzt werden, indem Gerichte von einem fiktiven Streitwert von 1.000 Euro ausgehen sollen. „Durch die Einschränkung der bisher möglichen großzügigen Festsetzung des Streit- beziehungsweise Gegenstandswerts wird der finanzielle Anreiz für wettbewerbsrechtliche und urheberrechtliche Abmahnungen deutlich verringert, der der Hauptgrund für die bestehenden Missstände ist“, heißt es in dem Entwurf der Bundesregierung.

„Rechtliche Grauzone für automatische Anrufe schließen“

Eine 2008 eingeführte Begrenzung der Gebühren erfülle nach den bisherigen Erfahrungen ihren Zweck nicht, urteilt die Regierung. Sie erzeuge Rechtsunsicherheit bei den Betroffenen, die oft das mit der Abmahnung vorgelegte „Vergleichsangebot“ angenommen hätten. Daher hätten sich die Beschwerden über anwaltliche, komplett auf Textbausteinen basierende und ohne individuelle Überprüfung ausgesprochene „Massenabmahnungen“ mit Forderungen von durchschnittlich 700 Euro vermehrt.

Ein weiterer Bestandteil der Regierungsinitiative ist das Verbot von Werbeanrufen, die von einer automatischen Anrufmaschine getätigt werden. Bisher, so begründet die Regierung die Neuregelung, habe der Fokus auf den Mitarbeitern des Unternehmens gelegen, die den Werbeanruf tätigten. Diese durften nur anrufen, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich eingewilligt hatte. Damit habe sich aber eine rechtliche Grauzone für automatische Anrufe eröffnet, die nun geschlossen werden soll.

Grüne für Streitwert von 700 Euro

Schließlich will die Bundesregierung für mehr Transparenz bei Inkassoschreiben sorgen, da unseriöse Unternehmen oftmals Ansprüche geltend machten, die gar nicht bestehen. Zudem bleibe oft unklar, wer hinter der geltend gemachten Forderung steht. Daher, so die Regierung, müsse der Verbraucher einem Inkassoschreiben künftig entnehmen können, wer ihm gegenüber eine Forderung geltend macht, worauf diese beruht und wie sich die Kosten berechnen.

Das Problem der überhöhten Abmahnkosten will auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer gesetzlichen Neuregelung angehen. Anders als die Bundesregierung schlägt die Fraktion die Festsetzung eines Streitwerts bei erstmaligen Verstoß zu privaten Zwecke in Höhe von 700 Euro vor, was eine Abmahngebühr in Höhe von 120,67 Euro zur Folge hätte.
Bundesrat verlangt „formbedürftige Bestätigung“

Der Bundesrat wiederum will mit seinem Gesetzentwurf die unerlaubte Telefonwerbung weiter eindämmen. Dazu, so schlägt die Länderkammer vor, soll die Wirksamkeit telefonischer Vertragsabschlüsse eines Verbrauchers mit einem ihn anrufenden Unternehmen grundsätzlich an eine „formbedürftige Bestätigung“ gebunden werden, was eine schriftliche Wiederholung der Bestellung darstelle.

Neben der Werbung mit unerwünschten Anrufen soll nach den Vorstellungen der Länder auch die ungebetene Werbung unter Verwertung automatischer Anrufmaschinen mit Ordnungsstrafe bedroht werden, um unseriöses Telefonmarketing noch wirksamer zu unterbinden.

(Bundestag 2013)

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