Hamburg: Förderung der Modernisierung von Nichtwohngebäuden

Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt unterstützt die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden. Gefördert werden:

– Energetische Modernisierung der Gebäudehülle gemäß § 2 (2) Energieeinsparverordnung (EnEV),

– Energieberatung und Erstellung der Energiebilanz nach DIN V 18599,

– Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Ziel ist es, zu einer Reduzierung des Energieverbrauchs und der CO 2-Emissionen beizutragen.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z.B. Erbbauberechtigte) von Nichtwohngebäuden in Hamburg.
Gebäude der öffentlichen Hand sind von der Förderung ausgeschlossen.

Voraussetzungen

Für das Gebäude muss bis zum 31. Dezember 1994 eine Baugenehmigung vorgelegen haben.
Die im Anhang zur Richtlinie genannten technischen Anforderungen müssen eingehalten werden.
Die Maßnahmen müssen von Fachbetrieben ausgeführt werden.
Bei der Bauausführung sind umweltfreundliche Materialien bevorzugt zu verwenden.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt:
– für Modernisierungsmaßnahmen 500 EUR pro jährlich vermiedener Tonne CO 2, maximal jedoch 100.000 EUR bzw. 20% der Gesamtkosten der baulichen Maßnahme je Gebäude. Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 EUR je Gebäude.
– für die Energieberatung und Erstellung der Energiebilanz 50% des Honorars, höchstens jedoch 5.000 EUR je Gebäude, und
– für die Baubegleitung 50% des Honorars, höchstens jedoch 5.000 EUR je Gebäude.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die
Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. (0 40) 2 48 46-0
Fax (0 40) 2 48 46-4 32
E-Mail: info@wk-hamburg.de
Internet: http://www.wk-hamburg.de
Antragsformulare und Anlagen können im Internet abgerufen werden.

Wichtige Hinweise

Eine Kumulierung mit anderen staatlichen Förderprogrammen ist unter Beachtung des EU-Beihilferechts möglich.
(Förderdatenbank 2013)

Weiterführende Informationen:

Auf den Gebäudebereich entfallen rund 40% des Primärenergieverbrauchs in Deutschland, 80% davon werden für die Erzeugung von Wärme und Warmwasser aufgewendet. Das energetisches Bauen und Sanieren entlastet dabei aber nicht nur das Klima, sondern stimuliert nach einer jüngsten Evaluation der KfW auch die Konjunktur und entlastet spürbar die öffentlichen Kassen: Unterm Strich haben die öffentlichen Förderungen der energetischen Gebäudesanierung 2011 netto 4,3 Mrd. Euro in die öffentlichen Kassen gespült. Die Abgaben und Steuern der Unternehmen und Arbeitnehmer aus der gestiegenen Bautätigkeit betrugen rund 4 Mrd. Euro. Die niedrigere Arbeitslosigkeit aufgrund der 250.000 hierdurch geschaffenen Arbeitsplätze sparten öffentliche Ausgaben von 1,3 Mrd. Euro. Die von der Bundesregierung über die KfW eingesetzten Haushaltsmittel betrugen nur rund 1 Mrd. Euro. Für jeden eingesetzten “Förder-Euro” erhalten die öffentlichen Haushalte damit vier bis fünf Euro zurück. Zudem wurden durch diese Investitionen im Jahr 2011 über 1.500 Gigawattstunden an Energie eingespart – und damit zugleich auch an Energiekosten – und 540.000 t Treibhausgase vermieden.

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