NRW: Förderung von Neubau und Umrüstung von KWK-Anlagen

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Laut dem IHK-Energiewende-Barometer 2012 wollen immer mehr Betriebe ihr eigener Stromlieferant sein: Die Investitionen amortisieren sich, unter anderem aufgrund der Förderungen, bereits nach wenigen Jahren und werfen dann Gewinn ab; die Unternehmen können zudem genauer in die Zukunft planen, da sie sich von den volatlien Preissteigerungen unabhängig machen; nicht zuletzt wird durch die zunehmend dezentrale Energieerzeugung vor Ort der Ausbau des Stromnetzes weniger aufwendig und die Energiewende damit insgesamt günstiger. Aber ltztendlich zählt: Der Strom aus der eigenen Anlage ist oft billiger als der aus dem Netz, demnach beschäftigt sich derzeit jeder dritte Betrieb konkret damit, erneuerbare oder konventionelle Energie selbst zu erzeugen.

NRW/EU.KWK-Investitionskredit – Ziel und Gegenstand

NRW / Bild: sxc.hu / cc-Lizenz
Bild: sxc.hu / cc-Lizenz

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Investitionen von Unternehmen zum Neubau und zur Umrüstung von Anlagen zur KWK-Nutzung.

Gefördert werden:

– der Neubau von KWK-Anlagen inklusive Wärmespeicher und Regelungsvorrichtung mit einer Leistung von mehr als 50 Kilowatt elektrischer Leistung (kW el),

– die Umrüstung und Erweiterung bestehender Anlagen zur Nutzung für KWK, die eine Leistung von mehr als 50 kW el erreichen.

Beim Neubau von Anlagen kann sowohl die Investition in einzelne Anlagen als auch der Zusammenschluss mehrerer Einzelanlagen (virtuelles KWK-Kraftwerk), die zusammen eine Leistung von mehr als 50 kW el erreichen, finanziert werden.

Nicht finanziert werden

– Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 50 kW el,

– Techniken, die noch nicht in den Markt eingeführt sind oder sich durch einen besonderen Innovationsgrad auszeichnen,

– Ersatzinvestitionen für bestehende KWK-Anlagen oder Anlagenteile, die keine Verbesserung der Wirksamkeit zur Folge haben,

– Unterhaltung und Betrieb von KWK-Anlagen,

– Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

– Aufwendungen für Forschung und Entwicklung.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die die zu fördernde KWK-Anlage selbst betreiben.

Voraussetzungen

Das Investitionsvorhaben muss einen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und eine gesicherte Gesamtfinanzierung vorweisen.

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Umschuldungen und Nachfinanzierungen werden nicht finanziert.

Die jeweiligen genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden.

Unternehmen in Schwierigkeiten sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der Investitionskosten, maximal jedoch 2,5 Mio. EUR. Der Mindestkrdit beträgt 50.000 EUR.

Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen an die

NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: http://www.nrwbank.de

Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de

Wichtige Hinweise

Die Förderung erfolgt grundsätzlich als De-minimis-Beihilfe.

(Förderdatenbank 2013)

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