Ihr Recht vor dem Bewerbungsgespräch
Schon bevor Sie sich auf den Weg zu einem persönlichen Bewerbungsverfahren machen, sollten Sie sich über Ihre Rechte im Klaren sein. Sie haben beispielsweise das Recht auf eine Erstattung der Vorstellungskosten (Anreisekosten). Diesen Anspruch müssen Sie jedoch selbst geltend machen, sonst ist der potenzielle Arbeitgeber aus der Erstattungspflicht befreit.
Weiterhin muss der Arbeitgeber bereits im Vorfeld umfassend über sämtliche Anforderungen und Bedingungen der ausgeschriebenen Stelle informieren. Folgende Umstände müssen gesondert ausgewiesen werden:
- Überdurchschnittliche Anforderungen der Stelle
- Gesundheitliche Belastungen durch die Arbeit
- Eine eventuelle Gefährdung des Arbeitsplatzes wegen geplanter Umstrukturierung
- Eine eventuelle Gefährdung der zukünftigen Löhne und Gehälter
Kommt der Arbeitgeber dieser Informationspflicht nicht nach, macht er sich dem Arbeitnehmer gegenüber Schadensersatzpflichtig.
Ihr Recht während des Bewerbungsgespräches
Die wichtigste Regel für Fragen innerhalb des Gesprächs lautet: Der Arbeitgeber darf nur solche Fragen stellen, an denen er ein sachlich berechtigtes Interesse hat. Das bedeutet, die Fragen müssen die Gewährleistung einer ordentlichen und reibungslosen Durchführung der zukünftigen Arbeit überprüfen. Private oder intime Fragen, welche nicht mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung zu bringen sind, sind daher unzulässig.
Wenn Sie als Bewerber unzulässige Fragen bewusst falsch beantworten, haben Sie keinerlei Konsequenzen zu befürchten. Sie haben hier das Recht zu lügen. Bei berechtigten Fragen des Arbeitgebers jedoch, kann dieser Ihren Arbeitsvertrag aufgrund arglistiger Täuschung anfechten. Dieser Anfechtung folgt in den meisten Fällen eine fristlose Kündigung.
Häufige Fragen, die im Allgemeinen unzulässig sind:
- Die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft
- Die Frage nach irrelevanten Vorstrafen
- Die Frage nach einer HIV-Infektion (außer, wenn der Arbeitnehmer die beworbene Stelle aufgrund einer HIV-Infektion gesetzlich nicht ausführen darf)
- Die Frage nach einer Religions- oder Parteizugehörigkeit
- Die Frage nach einer Gewerkschaftszugehörigkeit
- Fragen zur sexuellen Orientierung
- Fragen zur persönlichen Vermögenssituation
Derartige Fragen sind in der Regel unzulässig und müssen von Bewerbern nicht beantwortet werden.
Im Allgemeinen müssen Bewerber keinerlei Auskünfte geben, wenn Sie nicht speziell danach gefragt werden. Lediglich extreme Ausnahmefälle müssen ungefragt Auskunft geben. Wenn Sie beispielsweise akut oder so schwer erkrankt sind, dass Sie die ausgeschriebene Stelle gar nicht antreten können, müssen Sie dies dem Arbeitgeber mitteilen.
Ihr Recht nach dem Bewerbungsgespräch
Wenn Sie im Rahmen Ihres Bewerbungsverfahrens die Hürde des persönlichen Gesprächs gemeistert haben, gibt es auch im Nachgang einige Rechte, die Sie kennen sollten. Viele Unternehmen erwarten von den neuen Arbeitnehmern eine ärztliche Untersuchung durch den Betriebsarzt. Derartige Einstellungsuntersuchungen oder psychologische Tests sind jedoch unzulässig und dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bewerbers durchgeführt werden. Nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen (z.B. beim Bundesseuchenschutz) ist eine solche Untersuchung zulässig.
Egal, wie Ihr Bewerbungsgespräch gelaufen ist, Sie haben das Recht darauf, dass Ihre Bewerbungsunterlagen umgehend zu Ihnen zurückgeschickt werden. Des Weiteren darf der Arbeitgeber Ihre persönlichen Daten nach Ablauf des Bewerbungsprozesses weder speichern noch weitergeben.