Das Internet hat schon so einiges für uns möglich werden lassen. Zum Beispiel den Handel mit digitalen Währungen oder Gütern. Das zeigt, dass die Grenzen zwischen virtueller und realer Welt zunehmend verwischen. Nun hat das World Wide Web auch in einem anderen Bereich unserer Alltagswirklichkeit Einzug erhalten: Inzwischen ist es möglich seine Ehe auch online annullieren zu lassen.
Nur noch ein Klick von der Scheidung entfernt?
Mit der Bezeichnung Online- oder Internet-Scheidung ist tatsächlich eine Scheidung gemeint, bei der der Schriftwechsel zwischen Antragsteller (Mandant) und seinem Verfahrensbevollmächtigten (Rechtsanwalt) fast ausschließlich online erfolgt, etwa per Online-Formular oder per E-Mail. Persönliche Anwaltsbesuche werden dadurch weitgehend überflüssig. Diese Variante der Scheidung gibt es in Deutschland übrigens bereits seit Anfang des Jahres 2000.
Formular ausfüllen und dann nur noch ein Klick von der Scheidung entfernt? Ganz so einfach ist es dann doch nicht, denn das Scheidungsverfahren beim Familiengericht, welches mit dem Ausspruch der Scheidung endet, findet (immer noch) nicht online statt.
Vorteile und Voraussetzungen
Eine Scheidung via Internet kann den Betroffenen Zeit, Geld und nicht zuletzt Nerven sparen. Sie ist allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich. Zuerst müssen die Ehepartner seit mindestens knapp einem Jahr getrennt leben. Darüber hinaus müssen sie sich bereits über die wesentlichen Fragen der Trennung und Scheidung einig sein. Wenn nur einer der Ehegatten durch einen Verfahrensbevollmächtigten vertreten wird und kein Streit unter den Eheleuten herrscht, fallen dadurch wesentlich geringere Anwalts- und Gerichtsgebühren an, als bei einer „echten“ Scheidung.
Für jene Ehepaare, die keine zeitraubenden Gespräche über die Gründe und die Einzelheiten Ihrer Trennung führen möchten, sondern ihre Entscheidung möglichst zügig und fair umgesetzt sehen möchten, hat die Online-Scheidung durchaus ihren Reiz. Weiterführende Informationen hierzu finden sich – wo sonst – im Internet. Theo Schmidt, Fachanwalt für Familienrecht, richtete im Jahr 2003, bundesweit als einer der ersten Juristen, ein Internet-Portal für Trennungswillige ein. Zudem bietet seine Kanzlei auch kompetente Beratungen zu Fragen des Internetrechts, Verkehrsrechts und vieles weitere mehr an.