Im Notfall parat? Wie Personen-Notsignal-Anlagen Leben retten

Ob Rettungskräfte, Sicherheitspersonal oder Forstarbeiter – es gibt eine Reihe von Berufsfelder, die ein erhöhtes Gefahrenrisiko bergen. Um diejenigen zu schützen, die sich Tag für Tag gefährlichen und harten Arbeiten widmen, bedarf es zuverlässiger Arbeitssicherheitsmaßnahmen, die speziell in Notsituationen funktionieren müssen. Dazu eignen sich speziell technische Einrichtungen, wie Personen-Notsignal-Anlagen (PNA), weil viele in den jeweiligen Jobs ohne Teamkollegen arbeiten. Was hinter PNA steckt und warum diese im Zweifelsfall auch Ihr Leben retten können, beleuchtet der folgende Beitrag.

Die Idee hinter Personen-Notsignal-Anlagen

Wie der Name vermuten lässt, kann man mit einer Personen-Notsignal-Anlage oder Alleinarbeiterschutz im Falle eines Unfalls Alarm auslösen und überlebenswichtige Informationen übertragen. Das kann durch bewusstes Aktivieren aber auch willensunabhängig getätigt werden, indem Alarmbedingungen zuvor festgelegt werden. Grundsätzlich unterliegen die PNA jedoch keiner gesetzlichen Prüfpflicht, weil sie nicht zu den persönlichen Schutzausrüstungen im Sinne der EU-PSA-Richtlinie 89/686/EWG* gezählt werden.

Kernbestandteile und Funktionen

Um Notsignale zu tätigen und übertragen setzt sich eine PNA in der Regel aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Mobil einsetzbare Personen-Notsignal-Geräten (PNG), die mit der Personen-Notsignal-Empfangszentrale (PNEZ) über Funk verbunden sind,
  • eine Notsignaltaste, die willensabhängigen Alarm im Notfall auslöst,
  • die Einstellung einer definierten Alarmbedingung, um willensunabhängigen Alarm automatisch auszulösen,
  • eine optische und akustische Alarmanzeige,
  • sowie eine Kommunikations- und Ortungsvorrichtung, mit der Mitarbeiter Kontakt zum Träger der PNG aufnehmen können.

Zusätzlich zu diesen Merkmalen ist es wichtig, für welches der beiden Grundkonzepte man sich entscheidet: Denn einmal gibt die lokal begrenzte Absicherung, die einen räumlich exakt festgelegten Bereich umfasst, wie ein Labor oder eine Klinik. Daneben existiert die lokal unbegrenzte Absicherung von Alleinarbeitenden, die mittels der Verbindung zu Telekommunikationsnetzen ortsunabhängig funktioniert.

Betrieblicher Schutz ist Chefsache

Was von Unternehmensseite bedacht werden sollte, ist, dass auch im Sinne von Employer Branding nicht nur ein angenehmes Arbeitsumfeld ausschlaggebend für die Mitarbeiterzufriedenheit ist. Viel bedeutender ist es zu gewährleisten, dass die Arbeit unter sicheren und menschengerechten Bedingungen erfolgen kann. Das ist in einer immer anspruchsvolleren und dynamischen Arbeitswelt essenziell. Als wichtigste gesetzliche Grundlage für den betrieblichen Schutz gilt in diesem Zusammenhang das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), dass sich in mehrere Arbeitsschutzverordnungen untergliedert.

Wie Unternehmen Leben retten können

Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, potenzielle Gefahrenquellen am Arbeitsplatz zu bewerten und anschließend für nötige Schutzvorkehrungen zu sorgen. Wenn beispielsweise eine Risikobeurteilung ergeben hat, dass eine Personen-Notsignal-Anlage für die Überwachung einer gefährlichen Arbeit geeignet ist, ist diese empfohlen einzusetzen, nach DGUV Vorschrift 1 (ex BGV A1) §8. Auf diese Weise erhöht sich nicht nur der Arbeitsschutz. Auf lange Sicht gesehen können PNA sogar Unfälle und deren Folgen mindern, was rückwirkend selbstverständlich die Ausfallzeiten der Mitarbeiter senkt. Nicht zuletzt können Unternehmen mit dem Einsatz von PNA die Häufigkeit von Todesfällen bei Risikoarbeitsplätzen verringern und so buchstäblich Leben retten.


*Genauere Informationen zu den letzten Neuerungen fasst der TÜV Süd im Whitepaper Die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425 zusammen.

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