Für ein Bewusstsein für Strafrecht: Das geht alle an.

Wer nichts verbricht, kann nicht belangt werden. Ebenso richtig ist die Feststellung: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Die Möglichkeit, mit strafrechtlichen Fragen konfrontiert zu werden, ist größer als viele vermuten – ob Sie nun eine Strafanzeige einleiten, in den Zeugenstand treten oder selbst belangt werden. Daher gibt dieser Beitrag einen kleinen Schubser in Richtung Bewusstsein für Strafrecht: Wie Sie richtig reagieren und wie leicht wir übersehen, wie naheliegend diese Themen tatsächlich sind. Denn die Zahlen sprechen eine alarmierende Sprache; mit Infografik.

Auf der Anklagebank? Ruhe bewahren

Reines Wissen und Gewissen schützen nicht zwangsläufig vor Beschuldigungen. Dieses grundlegende Gebot für das tägliche Zusammenleben gilt in wesentlich mehr Situationen, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Denn auch, wenn man sich selbst nicht in dieser Position sieht: Letztendlich ist man vor einem Schreiben vom Gericht oder vor Strafanzeigen kaum geschützt. Grundsätzlich gilt es wie in jeder ungewohnten und schwierigen Situation, Ruhe zu bewahren und gegebenenfalls zunächst vom Schweigerecht Gebrauch zu machen. Häufig lohnt sich die Beratung durch rechtlichen Beistand, beispielsweise durch einen spezialisierten Rechtsanwalt für Strafrecht in München. Dieser erste Schritt knüpft auch unmittelbar an den strategischen Vorteil an, dass Anwälte Einsicht in die vollständigen Unterlagen erhalten können. An diesen Tipp sollten sich vor allem Menschen halten, die zu impulsiven Reaktionen neigen oder dazu tendieren, unbedacht zu kommentieren.

Es geht um ein Bewusstsein für Strafrecht

Denjenigen, die die Schlagzeilen gerade jeweils zum Jahreswechsel detailliert genug im Auge behalten, fällt es früher auf: Gesetzliche Änderungen betreffen alle Lebenssituationen, im Hinblick auf alltägliche Situationen zu Hause, im Arbeitsumfeld oder gerade auch auf dem Weg dorthin. Insbesondere Änderungen im Verkehrsstrafrecht gehen alle etwas an. So gelten seit Anfang des Jahres 2018 im Straßenverkehr erheblich strengere Regeln beispielsweise für

  • Blockieren der Rettungsgasse
  • Nichtbeachten von Blaulicht und Martinshorn
  • Behindern von Helfern.

Einmal vom allgemeinen Menschenverstand abgesehen, wenn es darum geht, Personen in Notsituationen zu helfen: Häufig sind wir uns gar nicht bewusst,* dass etwas ein Vergehen darstellt, oder vielleicht handeln wir wie in Trance. Auf diese Weise erklären sich auch die folgenden Zahlen wesentlich besser.

Wie Zahlen an ein Bewusstsein für Strafrecht appellieren

Innerhalb des Jahres 2016 wurden bundesweit 6.372.526 Straftaten polizeilich registriert – eine stattliche Hausnummer bei einer Bevölkerungszahl von 82,67 Millionen. Zudem handelt es sich ausschließlich um registrierte Delikte ohne Ordnungswidrigkeiten, Staatsschutz und geringfügigere Verkehrsdelikte. Einen bedeutenden Teil mit etwa einem Fünftel dieser 6,37 Millionen registrierten Straftaten machen jene im Kontext von Verkehrsstrafrecht aus. Im starken Kontrast dazu steht die Zahl von 737.873 gerichtlich Verurteilten (siehe Infografik unten). Dieser Vergleich macht deutlich, dass eine Anzeige noch lange nicht zwangsläufig zu einer Verurteilung führen muss – aber auch, wie allgegenwärtig strafrechtliche Fragen in unserem Alltag tatsächlich sind.

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Ob es an einem Bewusstsein für Strafrecht liegt oder auch nicht: Veurteilungen verzeichnen einen seit einigen Jahren einen Rückgang. (Quelle: © Statista; Lizenz: CC BY-ND 3.0)

*Für das viel zitierte Unrechtsbewusstsein liefert auch die Medienwelt mit der Verwendung von Bildern im Internet ein herausragendes Argument dafür, das Bewusstsein für Strafrecht und dessen Allgegenwärtigkeit zu schulen.

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